Hallo zusammen,
ist es eigentlich bezüglich des schuldhaften Verhaltens ausschlaggebend, ob man in der Wohnung war oder nicht?
Beispiel:
Man lässt das Fenster offen, ein Windzug schlägt es zu und geht dabei zu bruch. Macht es dabei versicherungsrechtlich (Haftpflicht) einen Unterschied, ob man in der Wohnung war oder nicht?
Danke für eure Antworten.
Hallo,
naja, wenn du die Fenster offen läßt und die Wohnung verläßt ist das sicherlich als grob fahrlässig zu bewerten.
Guten Nacht
michael
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Hallo!
Wenn es sperrangelweit aufsteht, liegt sicherlich grobe Fahrlässigkeit vor. Wenn es nur auf Kipp steht, wohl eher nicht.
Für die Haftpflichtversicherung macht das aber keinen Unterschied, da sie auch bei grober Fahrlässigkeit eintritt. Lediglich Vorsatz ist ausgeschlossen.
Bei dem Beispiel gibt es aber ein anderes Problem:
Handelt es sich um die eigene (gemietete) Wohnung, leistet die Haftpflichtversicherung nicht, da gemietetes Glas aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Für diesen Fall kann man eine Glasversicherung abschließen. Die wiederum haftet aber nicht bei grober Fahrlässigkeit.
Gruß, Holger
Danke für eure Antworten. Aber wie sieht es aus, wenn daraus ein Folgenschaden entsteht? Z.B. wenn die Scherben beim herunterfallen etwas beschädigen?
Danke.
Danke für eure Antworten. Aber wie sieht es aus, wenn daraus
ein Folgenschaden entsteht? Z.B. wenn die Scherben beim
herunterfallen etwas beschädigen?
Danke.
Hallo Stefan!
Für den Folgeschaden kommt tatsächlich die Privathaftlpflichtversicherung auf, und das, wie bereits gesagt, auch bei grober Fahrlässigkeit. Die Glasversicherung ist nur für das Glas selber.
Gruß, Holger