nehmen wir einmal an in der Nachbarschaft gäbe es ein Grundstück mit einem unbewohnten und ziemlich herunter gekommenen Haus. Vom verwilderten Garten her kann man darauf schließen, dass das Haus mindestens 10 Jahre lang nicht mehr bewohnt wurde.
Wie bzw. bei welchem Amt könnte man herausfinden, wem das Grundstück/Haus gehört bzw. wer hierfür verantwortlich ist (ggf. existiert ja ein Treuhänder/gesetzl. Vormund oder ähnliches)?
Wer würde einem überhaupt eine Auskunft geben, wenn kein besonderes Interesse, außer Neugier, bestünde? (Bzw. welches Interesse müsste man vortragen, um eine Auskunft zu bekommen?)
Als fragliches Bundesland (sofern das eine Rolle spielt) nehmen wir mal hypothetisch Bayern an.
Wie bzw. bei welchem Amt könnte man herausfinden, wem das
Grundstück/Haus gehört bzw. wer hierfür verantwortlich ist
(ggf. existiert ja ein Treuhänder/gesetzl. Vormund oder
ähnliches)?
Ich würde es bei der Katasterbehörde versuchen. (Ich glaube in Bayern: Vermessungsamt) Dort wird man am ehesten etwas mit Deinen Angaben (ich vermute Straße und Hausnummer) anfangen können.
Wer würde einem überhaupt eine Auskunft geben, wenn kein
besonderes Interesse, außer Neugier, bestünde? (Bzw. welches
Interesse müsste man vortragen, um eine Auskunft zu bekommen?)
Neugier allein genügt nicht. Du brauchst das, was im Behördendeutsch „berechtigtes Interesse“ genannt wird.
Nein, das Grundbuchamt erteilt nicht jedem Auskunft, man muss ein berechtigtes Interesse nachweisen. Allein der Wunsch, das Grundstück zu erwerben, reicht dafür meist nicht.
Den Tipp mit dem Befragen der Nachbarn halte ich für sinnvoller.
florestino
Wenn von dem Grundstück eine Gefahr für die Nachbarschaft ausginge (Dachziegel fallen herunter, Baum stürzt bald um) oder ein Recht auf Beseitigung einer Beeinträchtigung (Zaun/Mauer an zuständiger Grundstücksgrenze muss gestrichen werden etc.) könnte dies von einer nicht all zu streng prüfenden Behörde als berechtigtes Interesse anerkannt werden.