wie ist die Meinung zu folgendemm Sachverhalt: Ein Anwohner hat auf seinem Fahrzeug ein eingetragenes Anwohnerparkrecht. Das heißt, er darf dort parken, wo Parkverbotszonen mit dem Zusatz „Anwohner frei“ bzw. Parkscheinautomaten sind. Wie ist die Lage, wenn der Anwohnerparkschein im Fahrzeug nicht von außen lesbar ist? Reicht das für ein Verwarnungsgeld?
Hallo,
es soll Zeitgenossen geben, die den Anwohnerparkschein an andere ausleihen. Da die Nummer auf dem Ausweis nicht unbedingt bei jeder Kontrolle mit dem Kennzeichen verglichen wird, kann das sogar gut gehen.
Auch um zu vermeiden, daß so ein Ausleiher später daherkommt nur vergessen zu haben…, muß der Ausweis im Fahrzeug gut sichtbar angebracht sein (dürfte auch ausdrücklich so draufstehen). Sollte die Scheibe vereist oder stark angelaufen sein, muß man natürlich nicht alle halbe Stunde raus und das freikratzen.
Danke für die Antworten bisher. Ich muß aber nochmal nachhaken: heißt das, daß die erteilte Genehmigung durch den Sachverhalt der Sichtbarkeit erteilt und entzogen wird?
Jedenfalls ist mir das Rechtsgeschehen im Zusammenhang mit diesem Ding immer noch nicht ganz klar. Ist wahrscheilich Absicht. Wenn im Winter Schnee liegt, werde ich das mal richtig aufrollen…
Naja, ich denke mal im Winter kommt es auf die Politessen an.
Nehmen sie sich die Zeit ein Stück Scheibe frei zu kratzen hat der Halter Glück. Daran gaube ich aber eher nicht.
Beruft man sich darauf, das jeder Halter sich des Winters bewußt ist, aber zeitlich nicht in der Lage die Scheibe frei von Schnee zu halten, in der Zeit in der der Auweis benötigt wird, ist er auf die Vernunft der bei Widerspruch entscheidenden Instanz angewiesen.