Anwohnerparken: Regeln geändert

Hallo,

Jemand besitzt einen Anwohnerparkausweis, der ihn berechtigt, sein Auto in bestimmten Strassen zu parken, ohne dabei Tickets aus den Parkautomaten zu ziehen.

Die Stadt ändert Ende März die Regeln und nimmt einige Strassen aus dem Anwohnerparken heraus. Nach Angaben der Strassenverkehrsbehörde wurde dies durch die örtliche Presse bekannt gemacht, außerdem sollen in den entsprechenden Strassen einige Tage lang Zettel verteilt worden sein.

Jemand hat dies nicht mitbekommen und kassiert Ende April gleich 2 Strafmandate an 2 aufeinanderfolgenden Tagen. (Auto war die ganze Zeit dort geparkt.) Hätte in diesem Fall ein Einspruch Aussicht auf Erfolg?

Mit vielen Grüßen, Peter

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
NEIN

Das einzige was helfe kann ist ein Anruf oder persönliches Vorsprechen bei der lokalen Ordnungsbehörde für den „ruhenden Verkehr“.

Vielleicht ist man kulant.

Gruß

Stefan

Ohne große Hoffnung machen zu wollen, aber Unwissenheit schützt teilweise doch vor Strafe.
Das Handeln der Stadt stellt einen Verwaltungsakt dar und der muß zugehen (da hier das Auto nicht dastand, während die Regelung geändert wurde, kommt die 3-Tages-Fiktion nicht in Betracht). Nun wird das etwa bei Straßenschildern als Allgemeinverfügung idR. unterstellt und man kann sich jedenfalls dann nicht wirklich herausreden, wenn man im Halteverbot parkt. Die Rechtsprechung hat jedoch schon Fälle angenommen, in denen das wirklich nicht der Fall war (jemand wohnte zB in einer Einbahnstraße, die während des Urlaubs umgekehrt wurde. Er fuhr heraus in die falsche Richtung und wußte wirklich nichts davon). Eine Strafe wurde dann tatsächlich nicht auferlegt. Das ähnelt der geschilderten Situation ein wenig und daher erwähne ich die relevanten Grundsätze. Die Tatsache, daß hier auf die Presse verwiesen wurde bestätigt ja, daß man den Zugang des Verwaltungsaktes unterstellen will. Kann man der Behörde/dem Gericht also verständlich machen, daß man nichts wußte, hat man Chancen. Das ist aber nicht wirklich leicht…

Unwissenheit …
Hallo,

Wozu gibt es dann gedruckte Gesetze? Ich dachte bisher, das sei, damit man sich objektiv informieren kann, wie die Gesetzeslage aussieht. Aber wenn ein neues Gesetz dadurch beschlossen wird, dass eine Behörde eine Woche lan Flugblätter verteilt …

Das einzige was helfe kann ist ein Anruf oder persönliches
Vorsprechen bei der lokalen Ordnungsbehörde für den „ruhenden
Verkehr“.

Ist schon passiert. Die sind der Meinung, wenn wir nicht wissen, dass sie es sich anders überlegt haben mit den Strassen der Anwohnerparkzone, dann sei es nicht ihr Problem.

Mit vielen Grüßen, Peter

Wozu gibt es dann gedruckte Gesetze? Ich dachte bisher, das
sei, damit man sich objektiv informieren kann, wie die
Gesetzeslage aussieht.

Das ist genau der Knackpunkt. Eine Anwohnerzone zB. ist kein Gesetz, sondern ein Verwaltungsakt der Behörde und der steht in keinem Gesetzbuch (wäre denn hier ohnehin jemand, der immer alle relevanten Gesetze liest?). Daher der Aspekt mit dem Zugang. Es ist ja auch irgendwie richtig, daß jemand für ein Fehlverhalten, dessen Grund er gar nicht kennen konnte, nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Änderung bereits Ende März erfolgte, die Knöllchen aber erst Ende April verteilt wurden und somit einen ganzen Monat lang dort geparkt wurde, vermute ich eher, dass ein Widerspruch kaum eine Chance haben dürfte. Das riecht stark nach Sondernutzung des Verkehrsraums. Man darf nicht über eine unbegrenzte Zeit sein Fahrzeug abstellen. Wie lange der Zeitraum ist, weiß ich jedoch nicht. Aber irgendwie habe ich drei Wochen in Erinnerung…

Gruß Piri

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

In Anbetracht der Tatsache, dass die Änderung bereits Ende
März erfolgte, die Knöllchen aber erst Ende April verteilt
wurden und somit einen ganzen Monat lang dort geparkt wurde,

Das ist ein Missverständnis! Wir haben in der einen Woche, in der angeblich die Zettel dort verteilt wurden, offenbar gar nicht in der fraglichen Strasse geparkt. (Der Anwohnerparkraum umfasst ca. 20-30 verschiedene Strassen und die fragliche Strasse ist nicht die allerserste, die wir jeweils beim Heimkommen ansteuern.)

vermute ich eher, dass ein Widerspruch kaum eine Chance haben
dürfte. Das riecht stark nach Sondernutzung des Verkehrsraums.
Man darf nicht über eine unbegrenzte Zeit sein Fahrzeug
abstellen.

Unser Auto war dort nur 2 Tage lang geparkt, dies aber ca. 1 Monat nachdem die Stadt beschlossen hatte, dass diese Strasse plötzlich nicht mehr zur Anwohnerparkzone gehört. Schilder wurden nicht aufgestellt. Da wir keine örtliche Tageszeitung abonniert haben, konnten wir das tatsächlich nicht mitbekommen. (Damit gerechnet haben wir natürlich auch nicht …)

Viele Grüße, Peter

Hallo Peter,
sehe ich das richtig, dass ihr für den Anwohnerparkausweis eine Gebühr zahlt? Dann habt ihr einen Vertrag mit dem Ordnungsamt. Und Verträge bedürfen einer ordentlichen (Änderungs-) Kündigung. Das heißt, der Vertragspartner muß angeschrieben werden und schriftlich über die Änderung informiert werden.

Andererseits wäre es für die Behörde durchaus möglich gewesen, alle Besitzer eines Anwohnerparkausweises direkt anzuschreiben, um dadurch eine evt. „Nichtinformation“ zu verhindern. Schließlich sind von der Änderung ja nur die Besitzer eines Anwohnerparkausweises betroffen.

Liebe Grüße von
Helga

Hallo Helga
wo hast du denn dein Wissen her?

sehe ich das richtig, dass ihr für den Anwohnerparkausweis
eine Gebühr zahlt?

Gebühren sind öffentlich-rechtlicher Natur.

Dann habt ihr einen Vertrag mit dem
Ordnungsamt.

Nein -Unsinn.
Die Gebühr wird zulässigerweise für das Verwaltungshandeln erhoben - genau wie du den Personalausweis per Gebühr bezahlst - er gehört danach nicht dir.

Und Verträge bedürfen einer ordentlichen
(Änderungs-) Kündigung.

Grundsätzlich ja - hier hier aber nicht, da ja kein Vertrag vorliegt.

Das heißt, der Vertragspartner muß
angeschrieben werden und schriftlich über die Änderung
informiert werden.

s.o.

Andererseits wäre es für die Behörde durchaus möglich gewesen,
alle Besitzer eines Anwohnerparkausweises direkt
anzuschreiben, um dadurch eine evt. „Nichtinformation“ zu
verhindern.

möglich ja, aber nicht vorgeschrieben.

Gruß
HaWeThie

Tja Peter,

es tut mir ja fast leid, aber ich vermute, dass ihr dann an Schildern vorbei gekommen seid, die ihr nicht beachtet habt.
DAS ist die Info-Quelle, die für Verkehrsteilnehmer gilt.

Gruß
HaWeThie

Hallo Helga,

Ja, das siehst Du richtig. Wir zahlen ca. 30 Euro im Jahr fuer die Benutzung der reinen Anwohnerparkplaetze und nochmal 30 Euro fuer die Berechtigung, im Bereich der Anwohnerparkzone ohne Benutzung der Parkautomaten zu parken.

Ich hatte genau diesen Gedanken auch schon und bin mir eigentlich auch recht sicher, dass die Stadt verpflichtet ist, uns Änderungen anzuzeigen. (Das sagt mir mein ganzes Rechtsempfinden.)

Nur befürchte ich, dass es vielleicht reicht, die Änderung in irgendeinem Amtsblatt zu veröffentlichen (was dann vermutlich auch geschehen ist) und alles weitere (Zettelverteilen, Tagespresse) sowieso nur Kulanz ist. Andererseits ist in dem Brief, den wir 1x im Jahr bekommen, nicht erwähnt, dass wir irgendwelche Amtsblätter lesen müssen.

Mit vielen Grüßen, Peter

Unser Auto war dort nur 2 Tage lang geparkt, dies aber ca. 1
Monat nachdem die Stadt beschlossen hatte, dass diese Strasse
plötzlich nicht mehr zur Anwohnerparkzone gehört. Schilder
wurden nicht aufgestellt. Da wir keine örtliche Tageszeitung
abonniert haben, konnten wir das tatsächlich nicht
mitbekommen. (Damit gerechnet haben wir natürlich auch nicht
…)

Das mit der Sondernutzung war dann wohl ein Missverständnis, ok. Dennoch befürchte ich, dass ein Widerspruch keinen Erfolg haben wird.

Ich gebe dir mal ein ganz anderes Beispiel, warum du - trotzdem du die Zeitung nicht liest - informiert wurdest: Stell dir vor, du hättest keinen Führerschein und warst somit nie im Genuss einer Ausbildung hinsichtlich der Regelungen der StVO. Als Radfahrer benutzt du regelmäßig den Gehsteig. Stell dir weiter vor, du wirst von einem Ordnungshüter erwischt und er verpasst dir ein Verwarngeld. Kannst du dich dann darauf berufen, dass du das Bundesgesetzblatt nicht abboniert hast, in dem die StVO veröffentlicht wird? Wohl kaum, oder?

Anderes Beispiel: Stell dir vor, du wohnst z. B. in München und besuchst Frankfurt am Main. Dort führt man Verwarngelder (per Satzung) ein, die an alle diejenigen Verteilt werden, die ihre Zigarettenkippen auf die Straße schnippen. Als angenommener Kettenraucher wirst du bei dieser Verschmutzung erwischt und deine einzige Ausrede ist, du hättest die Frankfurter Tageszeitungen nicht gelesen. Glaubst du, du hättest Chancen? Wohl kaum, oder?

Mein letzter Vorschlag zu diesem Thema:

Bei Behörden arbeiten Menschen. Und in aller Regel kann man mit denen sogar reden. Wie wäre es, wenn du dort einfach mal höflich anrufst und dich nach deinen Chancen erkundigst?

Nix für Ungut und viele Grüße
Piri

Hallo Peter,

Ich hab mal aus der StVo einige Auszüge rausgesucht.

Ja, das siehst Du richtig. Wir zahlen ca. 30 Euro im Jahr fuer
die Benutzung der reinen Anwohnerparkplaetze und nochmal 30
Euro fuer die Berechtigung, im Bereich der Anwohnerparkzone
ohne Benutzung der Parkautomaten zu parken.

Das wäre also evt. eine ermäßigte Parkgebühr für Anwohner.

Ich hatte genau diesen Gedanken auch schon und bin mir
eigentlich auch recht sicher, dass die Stadt verpflichtet ist,
uns Änderungen anzuzeigen. (Das sagt mir mein ganzes
Rechtsempfinden.)
Nur befürchte ich, dass es vielleicht reicht, die Änderung in
irgendeinem Amtsblatt zu veröffentlichen (was dann vermutlich
auch geschehen ist) und alles weitere (Zettelverteilen,
Tagespresse) sowieso nur Kulanz ist. Andererseits ist in dem
Brief, den wir 1x im Jahr bekommen, nicht erwähnt, dass wir
irgendwelche Amtsblätter lesen müssen.

Dann würde ich darauf plädieren, dass du annehmen konntest, auch bei Änderungen angeschrieben zu werden.

§ 46 - Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis

(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen
4a. von der Vorschrift, an Parkuhren nur während des Laufes der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten (§ 13 Abs. 1);

(3) Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis können unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden und

mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Befristungen,

Auflagen)

versehen werden.

Die Bescheide sind mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen.

Der Anwohnerparkausweis gilt bis auf Widerruf. Manipulationen an Anwohnerparkausweisen gelten als Urkundenfälschung und können bestraft werden.

Jemand besitzt einen Anwohnerparkausweis, der
ihn berechtigt, sein Auto in bestimmten Strassen
zu parken

Also sind wohl auf den Ausweisen die Straßen, für die sie gelten ausgewiesen. ?
Im Falle einer Änderung bedarf es dann auch einer Änderung der „Urkunde“.

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.

Hier evt. nicht vorwerfbar, weil die Ausnahmegenehmigung (Straßeneintrag) nicht von Amtswegen geändert wurde. Es hätte dann wohl eine geänderte Fassung ausgestellt werden müssen
Ein Ausweis hat meistens eine Laufzeit von 1 Jahr und ist solange gültig (und kann dann verlängert werden) oder bis auf Widerruf.

Ich habe zwar 6 Jahre als Politesse gearbeitet, aber das mache ich schon seit 7 Jahren nicht mehr. Und da meine Arbeitsstelle in einem Dorf war, weiß ich, dass Änderungen der Parkausweise (mit Rückgabe und Neuausstellung) erforderlich waren.
Nun ist es aber so, dass es in den Gemeinden und Städten teilweise andere Richtlinien gelten.
Genau kenne ich mich da nicht aus, da ich nur im Aussendienst war.
Aber solange die Ausweise nicht geändert waren, galt für mich, dass sie so galten, wie sie ausgestellt waren.
D.h. die Parkplätze die auf den Ausnahmegenehmigungen angegeben waren, durften auch genutzt werden solange die Genehmigung nicht abgelaufen war.

Anders verhält es sich, wenn Parkzonen mit Schildern deklariert sind. Werden da die Parkzonen (dann ist auch die betreffende PARKZONE auf dem Anwohnerparkausweis angegeben und die braucht dann auf dem Ausweis nicht geändert werden) durch Veränderung der Schilder geändert, dann reicht es für die Gemeinde/Stadt aus, diese Änderung in der Presse oder durch Flyer bekannt zu geben. (das weiß ich sicher :smile: )

Ich hoffe, dass diese Infos dir etwas weiter helfen.

Liebe Grüße von
Helga