Guten Tag,
vor einem Haus befindet sich eine (in Privateigentum befindliche)geteerte freie Fläche, die vom Eigentümer als Parkplatz benutzt wird. Davor verläuft die öffentliche Straße. Nun will die Gemeinde auf diesem Privateigentum Anliegerparkplätze schaffen, mit der Folge dass der Eigentümer selbst nur noch mit Parkausweis und dessen Besucher gar nicht mehr dort parken dürften.
Das kann doch nicht sein, der Grund ist doch Privateigentum, das ist doch praktisch Enteignung.
Guten Tag,
vor einem Haus befindet sich eine (in Privateigentum
befindliche)geteerte freie Fläche, die vom Eigentümer als
Parkplatz benutzt wird. Davor verläuft die öffentliche Straße.
Nun will die Gemeinde auf diesem Privateigentum
Anliegerparkplätze schaffen, mit der Folge dass der Eigentümer
selbst nur noch mit Parkausweis und dessen Besucher gar nicht
mehr dort parken dürften.
Hi, das kann man tatsächlich so sehen.
Das kann doch nicht sein, der Grund ist doch Privateigentum,
das ist doch praktisch Enteignung.
http://www.verwaltungsrecht-ratgeber.de/
Schau mal ob da was zu finden ist.
Fachanwalt für verwaltungs- u. öffentliches Recht wird da u.U. nicht zu umgehen sein.
MfG ramses90
Hallo,
ich würde mich zunächst mal schlaumachen, unter welchem Rechtstitel die Kommune den Parkplatz occupieren will. An eine echte Enteignung glaube ich so schnell nicht. Bei dem Parkplatz handelt es sich offenbar schon um öffentlichen Verkehrsraum, evtl. will die Kommune diesen auch als „öffentlich“ widmen, so dass sie für die Verkehrsregelung darauf zuständig ist (das Eigentum würde dadurch nicht angetastet). Dagegen wäre immer noch der Verwaltungsrechtsweg, insbesondere § 80 Abs. 2 VwGO, möglich. Aber solange keine echten Infos vorhanden sind, ist es kaum möglich, etwas Konkretes zu solch einem Fall zu sagen.
Gruss
Iru
Hallo Iru,
das Grundstück ist bisher durch ein deutlich sichtbares Schild „Privatbesitz, Parken Verboten“ gekennzeichnet.
Es handelt sich also nicht um eine bereits bisher öffentliche Verkehrsfläche.
Die Gemeinde argumentiert damit, dass für einen Fremden nicht erkennbar ist, dass es sich um Privatbesitz handelt. Deswegen will sie ein Schild aufstellen, dass Parken nur für Anwohner erlaubt ist. Das vorhandene Schild bzgl. Privatbesitz, das im Übrigen viel größer ist als diese bekannten Anliegerparkplatzschilder, ist ihr nicht deutlich genug.
Allerdings hat diese Anwohnerparkregelung auch zur Folge, dass selbst die Besucher der Eigentümer nicht mehr dort parken dürften.
Jetzt frage ich mich natürlich, ob der Irrglaube einiger offensichtlich Blinder, die das Parkverbotsschild nicht sehen (wollen) für die Gemeinde wichtiger ist als Privateigentum, das durch das Grundgesetz geschützt ist.
Hallo Iru,
das Grundstück ist bisher durch ein deutlich sichtbares Schild
„Privatbesitz, Parken Verboten“ gekennzeichnet.
Es handelt sich also nicht um eine bereits bisher öffentliche
Verkehrsfläche.
Fehleinschätzung. Es IST eine öffentliche Verkehrsfläche. Auch Privatgrund gehört unter gewissen Voraussetzungen zum öffentlichen Straßenverkehr. Wenn also jemand auf diesem Privatparkplatz ohne Führerschein oder angetrunken fährt, macht es keinen Unterschied, ob auf diesem Parkplatz oder auf einer Straße.
Die Gemeinde argumentiert damit, dass für einen Fremden nicht
erkennbar ist, dass es sich um Privatbesitz handelt. Deswegen
will sie ein Schild aufstellen, dass Parken nur für Anwohner
erlaubt ist. Das vorhandene Schild bzgl. Privatbesitz, das im
Übrigen viel größer ist als diese bekannten
Anliegerparkplatzschilder, ist ihr nicht deutlich genug.
Gegen das von der Kommune aufgestellte Schild hätte man die Möglichkeit des Widerspruchs - auch schon im Vorfeld. Ich würde aber ersteinmal mit einer Kette die Zufahrt absperren und damit der Kommune erstmal den Wind aus den Segeln bringen (aber dann sollte die Kette auch sehr gut erkennbar sein). Damit wäre auch die Frage nach dem öffentlichen Verkehrsraum aus der Welt, denn dann ist er das nicht mehr.
Allerdings hat diese Anwohnerparkregelung auch zur Folge, dass
selbst die Besucher der Eigentümer nicht mehr dort parken
dürften.
Richtig.
Jetzt frage ich mich natürlich, ob der Irrglaube einiger
offensichtlich Blinder, die das Parkverbotsschild nicht sehen
(wollen) für die Gemeinde wichtiger ist als Privateigentum,
das durch das Grundgesetz geschützt ist.
Das sollte man dann auch die Kommune fragen.
Zu guter Letzt:
Wenn in der Kommunalverwaltung ein pfiffiger Kopf sitzt, könnte es heikel werden und ich würde mir einen guten Verwaltungsrechtler als Anwalt suchen.
Gruss
Iru
1 „Gefällt mir“