aus aktuellem Anlass würde mich interessieren, wieviel Betriebsratsmitglieder ein Betriebsrat(Betrieb mit ca. 120 Mitarbeiter)haben darf/muss, bzw. wieviele BR-„Ersatzmitglieder“ zulässig sind.
also habe ich richtig verstanden, dass alle „Ersatzmitglieder“
die selben Rechte und Pflichten wie Vollmitglieder haben?
Mitnichten und ohneneffen. Ersatzmitglieder genießen dann Kündigungsschutz, wenn sie tatsächlich aktive Ersatzmitglieder sind. Das wird regelmäßig dann angenommen, wenn ein Ersatz-BR innerhalb des letzten halben Jahres ordnungsgemäß an einer BR-Sitzung teilnahm, d.i., eingeladen wurde aufgrund Verhinderung eines „richtigen“ BR. Diese BR-Sitzung, die Einladung dazu etc. müssen gewisse formale Voraussetzungen erfüllen, so dass es recht schwierig sein dürfte, bei 120 Leuten allen 113 „Ersatzmitgliedern“ Vollkasko zu verschaffen …