Anzahl der Gründer für GbR?

Hallo zusammen,
ich gerate gerade etwas durcheinander, weil ich zur Anzahl der Gründer einer GbR unterschiedliche Angaben finde:

Mal heißt es, dass es nur 1 Person braucht - bei anderen Quellen, dass es mindestens 2 sein müssen.

Kann mir jemand auf die schnelle helfen? Ich habe am Mittwoch Prüfung und leider nicht die Zeit noch mehr nach dem tieferen Hintergrund dieser verschiedenen Angaben zu suchen.

Vielleicht weiß es ja jemand sicher - oder kann sogar sagen, warum es diese unterschiedlichen Aussagen gibt. Ich vermute, dass es da Hintergründe gibt (Geseschaft kann ja eigentlich nicht 1 Person sein…)

Habt herzlichen Dank für eure Hilfe!!!
Blubb

mindestens 2
http://www.foerderland.de/402.0.html

Servus,

einfache Gegenprobe: Worin liegt der Unterschied zwischen einer „1-Personen-GbR“ und dem Einzelunternehmen einer natürlichen Person?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,
die GbR darf keine kaufmännische Tätigkeit ausüben, nicht ins Handeslregister eingetragen werden, keine Firmierung,… Auch ist der Zwecke viel freier (caritativ, kulturell,…), oder? Kann z.B. auch ein Zusammenschluss unter Freiberuflern sein.

Doch diese Unterschiede helfen mir nicht, ob nun 1 oder 2 richtig ist. Mein Buch („DIe Prüfung der Wirtschaftsfachwirte“) und meine IHK Unterlagen schreiben schlichtweg „mind 1 Person“…

???

Liebe Grüße Blubb

Es müssen mind. 2 Personen sein !

Hallo,

die GbR darf keine kaufmännische Tätigkeit ausüben, nicht ins
Handeslregister eingetragen werden, keine Firmierung,… Auch
ist der Zwecke viel freier (caritativ, kulturell,…), oder?

Vorsicht, da muss man aufpassen. Wie mir scheint, ist das zugrundeliegende Lehrbuch mit „Vorsicht“ zu genießen. Die GbR oder aber auch BGB-Gesellschaft (geregelt in den §§ 705 ff. BGB) kann als Grundform aller Personengesellschaften verstanden werden. Dort wird gesagt, dass sich die Gesellschaft er durch den Gesellschaftsvertrag dazu verpflichten, den Gesellschaftszweck zu erreichen.

Somit ist die Aussage, dass mindestens eine Person erforderlich ist, um eine solche Gesellschaft zu gründen, falsch.

Bei der GbR handelt es sich wie bereits erwähnt um eine Personengesellschaft , die nur von einer Personengesamtheit (mindestens zwei) gegründet werden kann. Ich vermute einmal, dass hier etwas mit der 1-Mann-GMBH verwechselt wird.

Darüber hinaus ist die GbR sehr vielseitig einsetzbar. Kleingewerbetreibende können sie nutzen oder aber die bereits von Dir erwähnten Freiberufler. Richtig ist, dass die GbR in dem Moment wo sie ein Handelsgewerbe betreibt, zu einer OHG wird und demnach die dafür geltenden Bestimmungen zum Tragen kommen. Der grundsätzliche Ausschluß einer kaufmännischen Tätigkeit ist ebenso falsch.

Doch diese Unterschiede helfen mir nicht, ob nun 1 oder 2
richtig ist. Mein Buch („DIe Prüfung der
Wirtschaftsfachwirte“) und meine IHK Unterlagen schreiben
schlichtweg „mind 1 Person“…

Die §§ 705 BGB helfen hier weiter.

VG
Sebastian