Bezüglich der Abnahme des Gemeinschaftseigentums bei unserer Eigentumswohnung wurde ein Gutachter hinzugezogen. Mittlerweile gab es schon zwei Nachbegehungen, also insgesamt drei Termine, und es sind immer noch Restmängel bzw. Restarbeiten zu erledigen, d. h. es muß mindestens nocheinmal der Gutachter anrücken. Dies ist natürlich immer mit Kosten für die Eigentümergemeinschaft verbunden. Wieviele Begehungen sind denn „normal“ bzw. der Durchschnitt? Und wie verhält es sich mit den Kosten? Wer trägt diese? Gibt es dazu Gesetze oder Urteile? Vielen Dank für Eure Antworten.
Hallo erst einmal,
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Die Nachbegehungen liegen doch nicht in dem Willen des Gutachters sondern in dem „Nichtkönnen“ der Firma.
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Die Kosten der Abnahme sind Angelegenheit des Auftraggebers.
Wurde eine Schiedsgutachtervereinbarung geschlossen?
Da kann man m.E. nur mit der Firma eine Vereinbarung treffen, dass man von der Schlussrechjnng einen Betrag abzieht.
Christian