Anzahl Gründe in befristetem Mietvertrag

Hallo, ist es zulässig, dass der Vermieter in einem befristeten Mietvertrag bei der Begründung angibt, dass entweder er mit seiner Frau oder seine Tochter mit Verlobten dort einziehen will? Ist es ferner zulässig, wenn diese Begründungen auch in den Verträgen seiner anderen Wohnung genannt werden? Oder ist die Befristung aufgrund der verschiedenen Eigenbedarfsgründe nicht zulässig?

nein in der regel sind solche klauseln nicht zulässig zumal es sich um einen befristeten mietvertrag handelt ,dementsprechend muss kurz vor ablauf des vertrages immer wieder ein neuer mietvertrag geschlossen werden!

nein, vgl. Palandt/Weidenkaff, § 575 Rdnr. 5 - kumulative oder alternive Bezeichnung bestimmter Personen ist ausreichend.