Guten Tag!
Mal angenommen, man bestellt den örtlichen Sanitärfachbetrieb für Installationsarbeiten auf Stundenbasis. Über die Anzahl der Mitarbeiter wird ausdrücklich NICHT gesprochen.
Darf der dann mit beliebig vielen Leuten anrücken und diese auch alle voll in Rechnung stellen? Insbesondere dann, wenn sie unverrichteter Dinge wieder gehen müssen, weil sich ein Problem herausgestellt hat, dass nicht sofort lösbar ist und trotzdem jeweils die angefangenen Stunden berechnen.
Danke
hi, bin kein Rechtswissenschaftler - aber Handwerker
Mal angenommen, man bestellt den örtlichen Sanitärfachbetrieb
für Installationsarbeiten auf Stundenbasis.
ich fürchte, er wird selbst entscheiden, wieviel Leute für die Verrichtung notwendig sind.
Du beschreibst einen Auftrag „Abgerechnet wird nach tatsächlich angefallenem Aufwand“
Darf der dann mit beliebig vielen Leuten anrücken und diese
auch alle voll in Rechnung stellen?
kann dir leider nicht fundierte Auskunft geben, aber ich fürchte ja. Soweit ihm sein regionaler Ruf egal ist.
sie unverrichteter Dinge wieder gehen müssen, weil sich ein
Problem herausgestellt hat, dass nicht sofort lösbar ist und
trotzdem jeweils die angefangenen Stunden berechnen.
wir wissen ja nicht, was da schiefgelaufen ist und wer es zu verantworten hat. Wir kennen auch nicht den Verlauf der Geschäftsbeziehung, vielleicht war da schon jemand sauer…
Jedenfalls liegt es auf der Hand, dass man da (vernünftig) nachverhandeln sollte und das auch so deutlich darzustellen, wie dir das hier gelungen ist. Wenn ihm sein Ruf nicht egal ist und die Geschäftsbeziehung normal ist, dann geht da noch was.
meine Meinung, Gruss
Guten Tag!
Mal angenommen, man bestellt den örtlichen Sanitärfachbetrieb
für Installationsarbeiten auf Stundenbasis. Über die Anzahl
der Mitarbeiter wird ausdrücklich NICHT gesprochen.
Das klingt wie eine Lizenz zum Gelddrucken.
Darf der dann mit beliebig vielen Leuten anrücken und diese
auch alle voll in Rechnung stellen?
Ja klar, Ihr habt das so vereinbart.
Insbesondere dann, wenn
sie unverrichteter Dinge wieder gehen müssen, weil sich ein
Problem herausgestellt hat, dass nicht sofort lösbar ist und
trotzdem jeweils die angefangenen Stunden berechnen.
Auch dies habt Ihr so vereinbart.
Wie der Klunih Schorsch schon schrieb,
Zu viele Unbekannte in Deiner Frage, zu viele ungeklärte Dinge in der Auftragsvergabe.
Rumburak
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