Anzahl Sicherungen

Hallo,
ich habe mir eine neue Wohnung gesucht und mir kommt die Anzahl der Sicherungen recht wenig vor. Gibt es eigentlich Bestimmungen, die sowas regeln? Hab irgendwo mal eine DIN gefunden, die war aber zu schwer zu lesen und ich weiß nicht, ob die verbindlich ist.

Stand:
EINE Sicherung Herd
Vier für die restliche Wohnung (60qm)

… Gibt es eigentlich Bestimmungen, die sowas regeln? Hab irgendwo mal eine DIN gefunden, die war aber zu schwer zu lesen und ich weiß nicht, ob die verbindlich ist.

Stand:
EINE Sicherung Herd
Vier für die restliche Wohnung (60qm)

Hallo Kevin,

die bekanntesten Regeln sind DIN 18015-2 (Mindestausstattung) und HEA/RAL-RG 678 (gehobene Ausstattung). Sie werden häufiger den aktuellen Bedürfnissen angepasst.

Beide Normen sind (dringende) Empfehlungen. Es besteht aber keine gesetzliche Pflicht, ihre Empfehlungen einzuhalten.

Für eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 50 m² bis 75 m² sieht DIN 18015-2 vor:
1 Drehstrom-Kreis für Herdanschluss (drei Adern)
1 Wechselstrom-Kreis für eine Geschirrspülmaschine
1 Wechselstrom-Kreis für ein Mikrowellengerät
4 Wechselstrom-Kreise für Steckdosen und Beleuchtung.
(Quelle: RWE-Bau-Handbuch, 2004)

Maßgebend ist jedoch die Fassung, die zum Zeitpunkt des Wohnungsbaus gültig war. Das spiegelt sich auch an den Mieten bzw. dem Mietspiegel wider: Ältere Wohnungwn sind günstiger, auch wegen ihrer geringeren Elektro-Ausstattung.

Bernhard