Leider falsch
…und da viele Polizisten bei der Kontrolle das auch falsch sehen, war der gesuchte Artikel als eine Art Rechtsbelehrung für Polizisten abgefasst.
Nochmal zur Rechtslage: Es gibt keine gesetzliche Regelung über die zulässige Anzahl der Insassen. Das mit den Gurten besagt lediglich, daß ein solcher anzulegen ist, wenn er vorhanden ist.
Eine kurze Internet-Recherche nach den gesetzlichen Grundlagen ergab:
Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist … gesetzlich nicht bestimmt, so dass - solange andere Bestimmungen (etwa über das zulässige Gesamtgewicht) nicht verletzt sind - (niemandem …) ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass mehr Personen in dem Fahrzeug mitgefahren sind, als Plätze und Gurte vorhanden waren (OLG Düsseldorf, VRS 50, 315; OLG Karlsruhe, VerkMitt. 1981, 36; Jagusch/ Hentschel, StraßenverkehrsR, 35.Aufl., § 21a StVO Rdnr. 9; Mühlhaus/ Janiszewski, StVO, 14.Aufl., Rdnr. 16; a.A. Kuckuk/ Werny, StraßenverkehrsR, 8. Aufl., § 23 StVO Rdnr. 18).
Wenn ich mal ein paar Leute sehe und die zwei Km weit mitnehme, sage ich überlicherweise, der sechste geht in den Kofferraum. Ich will ja so nicht 20 km weit fahren. Und wenn der Mann in grün dann bei der Kontrolle den Zeigefinger hebt, oder mich sogar wegen dem im Kofferraum anhält, hätte ich gern diese leichtverständliche Rechtsbelehrung zur Hand, und darf dann ganz locker weiterfahren.
Gruß Dan