Anzahl steuerlich absetzbarer Dienstwägen begrenzt?

Hallo,
die Firma XYZ (Einzelunternehmer mit Regelbesteuerung) hat bereits ein Fahrzeug, welches mittels Fahrtenbuch geführt wird und so der betrieblich genutzte Teil von der Firma steuerlich geltend gemacht werden kann.
Die Firma beschäftigt 4 freiberufliche Mitarbeiter die auftragsbezogen tätig werden.

Ist es möglich, dass die Firma XYZ ein weiteres Fahrzeug anschafft und einem freiberuflichen Mitarbeiter zur Verfügung stellen kann, und so die Ausgaben für das Fahrzeug geltend machen kann. Das weitere Fahrzeug sollte dann pauschal mit 1% versteuert werden und kein Fahrtenbuch geführt werden.
Ideal wird das Fahrzeug dann auf den freiberuflichen Mitarbeiter zugelassen. Die Rechnung über den Kauf so wie die monatlichen Leasingraten werden aber direkt mit der Firma abgerechnet. Oder muss das Fahrzeug dann auch über die Firma angemeldet sein?

Danke für eure Rückinfos.

Viele Grüße

Servus,

wenn die freiberuflichen Mitarbeiter tatsächlich selbständig tätig sind, braucht der Auftraggeber sich überhaupt nicht um die Versteuerung der Sachbezüge zu kümmern, das ist Sache derer, die sie erhalten.

Für den Auftraggeber sind die KFz-Kosten dann Teil des Honorars, der Auftragnehmer bucht sie komplett als Einnahmen und als Ausgaben und setzt in seiner Überschussrechnung die Privatentnahme für nicht betriebliche Nutzung an.

Wegen der sehr vielen „Luftbuchungen“ ohne ordentliche Belege und der vielen nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge alles andere als ideal.

Schöne Grüße

MM

vielleicht ist die Frage falsch rüber gekommen bzw. habe ich sie nicht eindeutig formuliert. Die Firma möchte das Leasingfahrzeug einem einzigen freiberuflichen Mitarbeiter als besondere Anerkennung / Anreiz oder wie man es auch immer nennen mag, vollumfänglich überlassen für private und dienstliche Nutzung. Es ist kein Bestandteil einer Kostenweiterreichung oder sonstiges. Als gäbe also keine „Luftbuchungen“ da ja die monatlichen Leasingkosten direkt von der Firma bezahlt werden.

Um es generell Abrechnungstechnisch dann einfach zu halten, soll kein Fahrtenbuch geführt werden sonder pauschal mit 1% versteuert werden.

Servus,

das wird nicht klappen - zumindest nicht in zulässiger Weise:

Der freiberuflich Tätige ist weder Arbeitnehmer in dem Unternehmen, noch ist er Unternehmer. Nur in diesen beiden Fällen könnte der Sachbezug (beim Arbeitnehmer) bzw. die Leistungsentnahme (beim Unternehmer) pauschal versteuert werden.

Es gibt keine Möglichkeit für das Unternehmen, diesen Sachbezug stellvertretend für dessen Empfänger zu versteuern.

Die Luftbuchungen entstehen dadurch, dass die Kosten des Fahrzeugs allenfalls als Bestandteil des Honorars Aufwand bzw. Ausgaben für das Unternehmen bedeuten. Es wäre sehr viel einfacher, den freiberuflich Tätigen nicht mit diesem Sachbezug, sondern mit Geld zu bezahlen.

Schöne Grüße

MM

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okay, dachte ich mir irgendwie schon, dass das nicht funktionieren würde. Aber vielen Dank für die Auskunft :slight_smile: