Anzahl Toiletten pro Arbeitnehmer

Hallo,
wo suche ich nach Regelungen, wieviel Toiletten pro ARbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden sollten.
Konkreter: eine Schule. Für wieviele Lehrkräfte wieviele Toiletten?
(unabhängig von SChülertoiletten). Gibt es da überhaupt Regelungen? (wahrscheinlich schon, wie ich diese Gegend kenne :wink: )

Danke schonmal,

Elke

http://www.google.de/url?q=http://www.bis-handwerk.d…, dort 3.3

Veraltete Infos
Hallo Ulf,

in der alten, seit 5 Jahren nicht mehr gültigen Arbeitsstättenverordnung hieß es in § 37:

§ 37 Toilettenräume

(1) Den Arbeitnehmern sind in der Nähe der Arbeitsplätze besondere Räume mit einer ausreichenden Zahl von Toiletten und Handwaschbecken (Toilettenräume) zur Verfügung zu stellen. Wenn mehr als fünf Arbeitnehmer verschiedenen Geschlechts beschäftigt werden, sollen für Frauen und Männer vollständig getrennte Toilettenräume vorhanden sein. Werden mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt, müssen die Toilettenräume ausschließlich den Betriebsangehörigen zur Verfügung stehen.

Die Vorschrift gibt es nicht mehr. Jetzt heißt es lapidar:

§ 6 ArbStV
Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
(1) Der Arbeitgeber hat solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.

(2) 1Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereitzustellen. … 4Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. 5Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten und abschließbare Toiletten ausreichend.

Also nix mehr mit Anzahl, nix mehr mit getrennter Benutzung. Zwar meinen einige Autoren, das der Gesetzgeber nur „Selbstverständlichkeiten“ gestrichen habe, doch das würde ich anders sehen.

VG
EK

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Hallo,
das Problem ist bei dieser Frage, wenn ich es richtig verstanden habe, dass es sich um Lehrer handelt, die noch in der Regel Beamte sind. Für Beamte gilt die ArbeitsstättenVo nicht da es sich um keine Arbeitnehmer handelt.
Gruß Günter

Hallo Günter,

das Problem ist bei dieser Frage, wenn ich es richtig
verstanden habe, dass es sich um Lehrer handelt, die noch in
der Regel Beamte sind.

Danke dass du weitergedacht hast.

Für Beamte gilt die ArbeitsstättenVo
nicht da es sich um keine Arbeitnehmer handelt.

Allerdings sind bei uns 90% der Lehrer Angestellte und nicht Beamte.

Gruß
Elke