Hallo zusammen,
wir haben in unserer WG ein Zimmer, was als GemeinschaftsZimmer gedacht war. Nach mittlerweile drei Jahren haben wir uns nun überlegt, dieses Zimmer doch noch zu vermieten, weil wir es kaum nutzen und uns ja schließlich trotzdem Miete kostet. Inwieweit müssen wir in dem Punkt den Vermieter fragen?
Des weiteren wäre für den zusätzlichen Mieter auch ein Schlüssel notwendig. Muss der Vermieter dafür die Kosten übernehmen?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Ich habe jetzt schon 2 Stunden lang das Internet durchforstet und stehe immernoch ohne Ergebnis da
Ihr habt als WG div. Räume oder eine Wohnung gemietet. Vermutlich gibt es einen Mietvertrag. Dort wird vermutlich das Gemeinschaftszimmer als solches aufgeführt sein. Ich kenne ja den Vertrag nicht, aber den sollte man sich mal anschauen. Mit wie viel Personen wird die WG dort aufgeführt? Wenn sich also auf Dauer die Anzahl der zur WG gehörenden Personenzahl erhöht, zusätzlich auch die Raumnutzung sich ändert, sehe ich es als geboten an, den Vermieter bzw. den Hausbesitzer zu informieren.
Änderungen genereller Art sind in der Regel immer mit dem Vermieter, allein schon zweckmäßiger Weise abzusprechen. Das geht ja schon aus der zweiten Frage als logisch hervor. Wenn schon Zweifel bei den relativ geringen Kosten für einen Schlüssel bestehen, ist es doch klar, dass man wohnliche Änderungen und zusätzliche Einquartierungen mit dem Vermieter bespricht. Da wundert mich schon die Fragestellung ein wenig.
Im Normalfall stellt der Vermieter den Schlüssel. Aber wer ist bei Euch Vermieter, die WG oder der Hausbesitzer? In der Regel wird in einer WG die Personenanzahl und die Nutzungsänderung vom Eigentümer definiert.
schön, dass du mir geantwortet hast. Wir haben eine Wohnung gemietet und alle Bewohner sind auch als Mieter eingetragen. Im Mietvertrag sind alle 5 Räume einfach nur als Wohnräume aufgeführt. Im Moment sind wir aber nur 4 Mieter.
Das Problem ist, dass ich den Vermieter (auch gleichzeitig Hausbesitzer) schonmal nach einem 5. Schlüssel gefragt habe und er dann gesagt hat, dass wir die Kosten tragen müssen. Daher die Frage, kann er uns verbieten, einen 5. Mieter in unsere WG aufzunehmen und wenn nein, MUSS er uns dann einen 5. Schlüssel zur Verfügung stellen?
wenn im Mietvertrag nicht bereits steht, dass der Mieter das Recht hat einen Untermiet-Vertrag mit jemanden zu machen, dann musst du auf jeden Fall den Vermieter um Erlaubnis bitten.
Natürlich kannst du es auch sein lassen, aber wenn der Vermieter es rauskriegt, kann das viel Ärger machen.
Wegen Schlüssel: Einen weiteren Schlüssel zu machen, kostet ja nicht die Welt. Ich würde die Kosten dann einfach durch drei teilen.
Bei Sicherheitsschlüsseln brauchst du übrigens für einer Nachkopie eh die Erlaubnis des Vermieters (der Schlüsseldienst wird danach fragen!).
Wie so oft bei Fragen werden die Umstände leider nicht immer im Detail geschildert.
Jetzt ist klar,
die Anzahl der Mieter ist im Mietvertrag festgehalten. Ob es sich hier um eine Obergrenze handelt bleibt offen. Eine Änderung der Nutzer bedarf meines Erachtens eines Änderungsvertrages. Sonst könnte man theoretisch ja bei 5 Räumen durchaus von je 2 Personen pro Raum ausgehen was sicher nicht im Sinne des Vertrages ist.
Mit einer geänderten Nutzungsbelegung erhöht sich ja auch der Abnutzungsgrad, so dass durchaus auch eine Mietänderung aus preislicher Sicht gerechtfertigt wäre, zumindest mal aus Vermietersicht.
Nachdem jedoch der Vermieter die Kosten für den erforderlichen Schlüssel den Mietern anlasten will, ist es ja gar nicht abgeneigt eine weitere Person zuzulassen.
Insofern würde ich die Kosten für den Schlüssel als nicht so dramatisch ansehen und akzeptieren. In der Regel kosten Schlüssel je nach Schließanlage zwischen ca. 7 – 40 Euro.
In der Regel stellt der Vermieter den Schlüssel, bei einer Wohnung in der Regel max. 3 Schlüssel zur Verfügung, werden mehr Schlüssel benötigt können sie gegen Kostenerstattung gestellt werden. Hierzu gibt es jedoch keine gesetzliche Verpflichtung. Die Kosten für Schlüssel sind jeweils in Absprache zu handhaben, sofern im Vertrag nichts Spezielles festgehalten wird, so kann auch bereits schon für den ersten Schlüssel eine Gebühr, u. U. sogar eine Verlustpauschale gefordert werden. Im Übrigen können auch Schlüsselverluste sehr sehr teuer werden, hier rate ich zu einer Haftpflichtversicherung welche Schlüsselverluste mit einbeziehen.
Ich sehe jedoch nicht so sehr die Schlüsselkosten für problematisch an.
Die Frage ist doch eher, muss er einen zusätzlichen Bewohner zulassen und wie gestalten sich die eventuellen Mietmehrkosten durch die zusätzliche Mehrbelegung.
In diesem Fall hat der Vermieter durchaus berechtigte Eigeninteressen zu vertreten und wird diese auch versuchen durchzusetzen.
Die Angelegenheit wird sich je nach bisherigem Auskommen und Verträglichkeit zwischen WG-Mieter und Vermieter regeln.
Von der Frage MUSS sollte man in Mietverhältnissen abkommen. Gerade im Mietbereich ist vieles gesetzlich nicht so klar, oft auch gar nicht geregelt und wird meist in Mietverträgen festgehalten. Der Rest wird vor Gericht geklärt und dort können die Urteile sehr unterschiedlich ausfallen wie die Praxis täglich zeigt.
Nun bin ich aber kein Experte im Mietrecht, sondern vielmehr in schließtechnischen Fragen der Schließzylinder und der Sicherheitstechnik. Zufällig bin ich auch Rechtkonsulent, dort ist mein Fachgebiet jedoch der Bereich des Völkerrechts.
Sollte es aber an der Kostenübernahme für den Schlüssel scheitern, rate ich beiden Seiten von einer Mehrbelegung ab. Klärt in aller Sachlichkeit den Vorgang mit dem Vermieter und handelt unter Beachtung und Berücksichtigung der Argumente beider Parteien.
also das kommt ganz auf den Mietvertrag an, was da drinn steht. Also wieviele Personen in der Wohnung als Untermieter erlaubt sind. Soviele Schlüssel müssten dann auch vom Vermieter bereitgestellt werden.
Ich find es immer besser diese Dinge mit dem Vermieter zu klären. Als wenn es nachher Probleme gibt.
eine korrekte Auskunft kann nur ein Rechtsanwalt geben.
Nach meinen Erfahrungen muss der Vermieter gefragt werden und der benötigte Schlüssel vom Vermieter des Zimmers bezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gegenfurtner
moin,moin
leider konnte ich erst heute diese Mail aufrufen. Mich interessiert aber das Ergebnis. Boitte sei so net es mir zu mailen. Ich würde davon ausgehen, dass eine Zustimmung des Vermeieters erforderlich wäre, jedoch der Schlüssel nicht von ihm zu bezahlen wäre.
Liege ich richtig?
mfG D Ruchöft