Anzahlung bei Hauskauf

Hallo,

wir möchten ein Haus erwerben. Der Reservierungsvertrag ist unterschrieben, die Unterlagen zur Finanzierung eingereicht und die Finanzierungszusage haben wir bereits mündlich erhalten. Der vorläufige Kaufvertrag wird uns in den nächsten Tagen zugeschickt. Läuft also alles rund.

Heute erhielten wir per email die Aussage, dass die derzeitigen Eigentümer (ziehen in 4-6 Monaten erst aus) eine Anzahlung als Sicherheit möchten.

Grundsätzlich ist das nicht unüblich, allerdings möchten auch wir Sicherheiten und könnten diese Anzahlung aus eigenen Mitteln nicht leisten (Provision, Notar, Grundbucheintrag kosten uns bereits ca 28000Euro)

Unsere Frage ist nun: stellt die finanzierende Bank die Mittel für die Anzahlung, wenn ja, unter welchen notariellen Voraussetzungen?

Vielen Dank schon mal für Antworten :wink:

Hallo,

Anzahlungen sind schon unüblich! Die Bank wird auch keine Zahlung vorab leisten, da sie keine Sicherheit hat (Grundbucheintrag) - es muss erst die Übergabe der immobilie erfolgen.

Lassen Sie sich eine verbindliche Finanzierungszusage der Bank geben. Das zeigt, dass Sie finanzieren können.

Es ist wohl eher so, dass die Verkäufer jetzt schon Geld benötigen (z.B. für eine Teilzahlung bei einem Neubau).

In diesem Falle könnte es auch anders gemacht werden: Die Übergabe erfolgt schon nach dem notartermin und die Verkäufer schließen mit Ihnen einen Mietvertrag ab. Es muss natürlich sichergestellt werden, dass die Verkäufer dann auch in ca. sechs Monaten ausziehen. Fragen Sie doch einfach den Notar.

Die Zinslast müsste der Verkäufer natürlich als Miete zahlen…

Viel Erfolg!

Grüße

Jens Gause
www.der-hausinspektor.de

Nach Aussage unserer Bank wäre diese bereit, die Anzahlung als Teilauszahlung des Kredits zu übernehmen. Dies jedoch erst, sobald die Auflassungsvormerkung, sowie unsere Grundschuldeintragung veranlasst wurde.
Nun stellt sich mir die Frage, ob wir als Grundschuldner ins Grundbuch eingetragen werden können, solange die derzeitigen Eigentümer ebenfalls noch mit Grundschuld eingetragen sind. Im Normalfall wird ja die fällige Restsumme des Darlehens mit dem Verkaufserlös (zumindest zum Teil) getilgt, womit die Lastenfreistellung gewährleistet ist.

Die Bank wird ebenfalls Sicherheit haben wollen, meistens durch eine Grundschuld. Diese müsste der Eigentümer notariell zur Eintragung bewilligen und beantragen, d.h. also entweder der Verkäufer oder -nach Eigentumswechsel- Sie. Da aber noch nicht einmal der notarielle K.vertrag geschlossen worden ist, wird der Verkäufer die Schuldurkunde (mit-)unterzeichnen müssen, falls die Anzahlung kurzfristig erwünscht wird. Wie alles zeitlich und formell abzulaufen hat, weiss der amtierende Notar oder sein Notariatsfachangestellter. Wenn nicht, dann sollten Sie den Notar schleunigst wechseln.
Zahlen Sie auf keinen Fall nicht ohne notariellen Kaufabschluss und Sicherheit. Schon der versprochene späte Räumungstermin könnte für Sie ein hohes Risiko bedeuten.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

Berichtigung meiner Antwort: Es muss richtig heissen: Zahlen Sie auf keinen Fall ohne…

… mehr auf http://heinz-gintemann.weiss-was.de/app/query/displa…

Sorry, ich kann dazu leider nichts sagen.

Gruß von Hulda aus Fulda

Ich habe den Eindruck, daß der Verkäufer nur eine Absicherung möchte, daß Sie an Ihrem Kaufvorhaben festhalten. Grundsätzlich ist es doch so, daß ohne
notarielle Beglaubigung kein Kaufvertrag zustande kommt. Eine Bank wird sich diesem nicht verschließen, aber diese Vorausleistung deshalb auf ein Under-Konto stellen mit der Maßgabe, daß erst durch den notariellen Kaufvertrag, eine Freigabe dieser Anzahlung erfolgt, also zusammen mit der restlich,
finanzierten Kaufsumme.

ja das macht m. E. die Bank und es geht auf das notarielle Anderkonto, ist also sicher. Haben wir auch gemacht. Nicht unüblich. Und wenn alles klar ist. Muss man halt ggf. Vorfälligkeitszinsen für zahlen. Aber wenn ihr die Hütte haben wollt…viel Freude. Wir haben sie nach 6 Jahren Gebrauchthaus trotz allerlei Spontan"freuden" immer noch!

Da ein Reservierungsvertrag besteht und ein vorläufiger Kaufvertrag demnächst auf Sie zukommt, weiss ich nicht warum die Vorbesitzer eine Vorauszahlung wünschen. Solange Sie nix schriftlich festgemacht haben, müssen Sie diese auch nicht leisten. Es wäre nur ein Endgegenkommen Ihrerseits, wovon ich aber abrate. 4-6 Monate sind eine lange Zeit und von Verträgen kann man auch zurücktreten…auch der Verkäufer. Also Vorsicht vor Vorauszahlungen.

Gruß