„ Anzahlungen von 25 Prozent und mehr für eine Pauschalreise sind unzulässig, urteilte der BGH. Die Restsumme darf frühestens vier Wochen bis einen Monat vor Reiseantritt fällig werden.
…
Ein höherer Anzahlungsbetrag als 20 Prozent des Reisepreises benachteiligt die Verbraucher unangemessen und schwächt das Ware-gegen-Geld-Prinzip zu stark. …“
Ist das BGH-Urteil rechtskräftig? Gilt das BGH-Urteil bezüglich der 20 % nur für die genannten „Fünf Branchenriesen“ oder auch für andere Reiseveranstalter, z. B. DER?
Ich lese " hat in letzter Instanz entschieden" - also ist das endgültig .
Und es gilt natürlich für alle Reiseveranstalter die solche Pauschalreisen anbieten. Die klagende Verbraucherzentrale hat den Musterprozess nur gegen die 5 größten Veranstalter geführt. Das hatte rein praktische Gründe.
Und es gilt natürlich für alle Reiseveranstalter die solche
Pauschalreisen anbieten. Die klagende Verbraucherzentrale hat
den Musterprozess nur gegen die 5 größten Veranstalter
geführt. Das hatte rein praktische Gründe.
was hat das eigentlich für Konsequenzen, wenn die Veranstalter sich nachweislich „draufsetzen“?
Zitat aus aktuell geltenden AGB:
„2. Bezahlung
2.1. Nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung nebst Sicherungsschein ist sofort die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Zahlung zu leisten. Diese beträgt bei Pauschalpaketen 70% des Gesamtreisepreises , bei Hoteleinzelleistungen 40% des Gesamtreisepreises (auf volle Euro gerundet). Die Restzahlung des Reisepreises ist bis spätestens 45 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.“
Anscheinend versuchen die nicht verklagten Reiseveranstalter, das Urteil auszusitzen, da sie kund tun, nicht verklagt worden und deshalb nicht betroffen zu sein.
So machen es ggf. auch Banken, wenn sie auf AGB- und Kostenklauseln, die bestimmten Banken per Urteil untersagt wurden, weiter bestehen …
Anscheinend versuchen die nicht verklagten Reiseveranstalter,
das Urteil auszusitzen, da sie kund tun, nicht verklagt worden
und deshalb nicht betroffen zu sein.
anscheinend nicht nur die, s. meine Antwort/Frage direkt unter deiner. Das, was ich dort zitiert habe, war aus den AGB von Urlaubstours GmbH für ein bestimmtes Produkt, und Urlaubstours GmbH WAR unter den verklagten Veranstaltern.
Hi, das Verfahren gegen die TUI ist m.W. noch nicht rechtskräftig weil es an das OLG Celle zurückverwiesen wurde um diverse Fragen zu klären. Die anderen beiden verbundenen Verfahren sind noch nicht rechtskräftig weil die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorliegen und den Parteien noch nicht zugestellt wurden (mein Kenntnisstand vom 12.02.15).