hat Jemand Erfahrung, ob beim Kauf einer gebrauchten Wohnung schon eine Anzahlung geleistet werden muss (wenn ja, wie hoch?), obwohl die Eigentumsübergabe erst ein halbes Jahr später erfolgt?
Besten Dank! Astrid
hat Jemand Erfahrung, ob beim Kauf einer gebrauchten Wohnung schon eine Anzahlung geleistet werden muss (wenn ja, wie hoch?), obwohl die Eigentumsübergabe erst ein halbes Jahr später erfolgt?
Besten Dank! Astrid
normalerweise kommt vor jeder Zahlung erst einmal ein Notarvertrag. Dort steht drin, wie bezahlt wird. Wenn eine Anzahlung vorgesehen ist, dann ist diese zu leisten. Wenn man dem Verkäufer nicht ganz traut, dann eine Zahlung an das sog. Notaranderkonto, der leitet dann die Zahlung weiter. Kurzum, es kommt auf den Notarvertrag an. Ohne einen solchen Vertrag würde ich nicht mal einen Hosenknopf spenden.
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Moien!
Eine Anzahlung MUß selbstverständlich NICHT geleistet werden, aber wie immer bei Verträgen ist vieles Verhandlungssache und wenn der Verkäufer darauf besteht und ihr die Wohnung wollt…
Bernd
Liebe Experten,
ich hatte gehofft, eine Hausnummer in Erfahrung zu bringen, was bei Anzahlungen so üblich ist. Aber es wird wohl immer auf den Einzelfall ankommen, wie die Beteiligten sich einigen. Normalerweise wird ja der Kaufpreis fällig, wenn der Notarvertrag zustande kommt. Unsere (hoffentlich) zukünftige Wohnung wird erst in einem halben Jahr frei, der Verkäufer will aber vorher schon 20% des Kaufpreises. Das müssen wir uns noch mal durchrechnen.
Vielen Dank für die Antworten!
Grüße Astrid
Hallo Astrid,
bei den Immobilienkäufen und verkäufen, die ich in den letzten Jahren getätigt habe, ist nie eine Vorrauszahlung geflossen.
Ich fände eine solche Forderung höchst ungewöhnlich.
Geld fließt erst unmittelbar vor Übergabe des Objekts.
Max
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´Hi Astrid!
Wieviel du gibst ist individuell. NUR: Gib nichts bevor du nicht die Rangabtretung hast. Nur so ist gesichert daß nix mehr im Grundbuch verändert werden kann.
ciao Armin
Danke Armin,
wir werden drauf achten!
Viele Grüße Astrid
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