Guten Morgen Zusammen!
Ich hätte mal wieder eine kleine Anfrage…
Es geht um ein Haus, welches gekauft werden soll. Verkäufer war nicht sonderlich verhandlungsbereit aber der Preis ist nun akzeptabel und das Haus soll gekauft werden.
Nun hat man bei dem Makler (ist allerdings provisionsfrei für den Käufer) eine Reservierung zu Preis X unterschrieben, in der steht, dass bei Vertragsabschluss in Höhe des genannten Betrages eine Anzahlung auf den Kaufpreis in Höhe von 10% fällig werden.
Da nun aber der tatsächliche Kaufpreis über dem Preis in der Reservierung liegt wird dieser Wisch nun ja auch automatisch ungültig oder?
Und die andere Frage wäre - ist das überhaupt „normal“ oder rechtens 10% des Kaufpreises bei Vertragsabschluss zu verlangen?
Eine Finanzierung wird ja entweder ganz oder gar nicht ausgezahlt - man kann ja schlecht stückeln.
Und selbst wenn müsste man für den ausgezahlten Betrag schon Zinsen etc zahlen…
Es besteht ja auch noch eine Mietwohnung, welche eine Kündingsfrist von 3 Monaten hat und daher würde natürlich die Finanzierung erst nach Beendigung des Mietverhältnisses beginnen - außer der entsprechende Käufer wäre Millionär und könnte sich das locker leisten.
Frage ist nun - ist das rechtens bzw. kann der Makler oder Verkäufer eine Anzahlung - in welcher Höhe auch immer - bei Abschluss eines Kaufvertrages verlangen?
Vielen Dank schon einmal für jegliche Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Daniela
Guten Morgen,
Da nun aber der tatsächliche Kaufpreis über dem Preis in der
Reservierung liegt wird dieser Wisch nun ja auch automatisch
ungültig oder?
Wieso tatsächlicher Kaufpreis ? Sind Käufer und Verkäufer nun handelseinig oder nicht, und wenn nicht, wozu dann die Reservierung ?
Und die andere Frage wäre - ist das überhaupt „normal“ oder
rechtens 10% des Kaufpreises bei Vertragsabschluss zu verlangen?
Es ist nicht normal, im Sinne von es kommt nicht bei der Mehrzahl der Immobiliengeschäfte vor, aber es ist rechtens. Käufer und Verkäufer sind relativ frei in der Gestaltung des Kaufvertrages.
Und selbst wenn müsste man für den ausgezahlten Betrag schon
Zinsen etc zahlen…
Kein Eigenkapital vorhanden ?
Frage ist nun - ist das rechtens bzw. kann der Makler oder
Verkäufer eine Anzahlung - in welcher Höhe auch immer - bei
Abschluss eines Kaufvertrages verlangen?
Der Verkäufer kann eine Anzahlung verlangen, der Käufer muß aber nicht zustimmen.
Gruß
Nordlicht
Guten Morgen!
Es wurde dem Verkäufer einen Vorschlag gemacht zu dem sofort der Hauskauf bestätigt worden wäre.
Der Verkäufer hat allerdings ein abweichendes Angebot gemacht, das nach erneuter Beratung akzeptiert wurde.
Die Reservierung wurde von dem Makler verlangt und die Gebühr, welche zurückerstattet wird, wurde auch bezahlt.
Bleibt nur die Frage, ob diese Reservierung trotz verändertem Kaufpreis jetzt noch gültig ist oder nicht…
Das Angebot steht nämlich trotz vereinbarter Reservierung weiterhin in allen Portalen zum Verkauf.
Nein, Eigenkapital ist in dem Sinne nicht vorhanden.
So wie ich es verstehe kann der Käufer einer Anzahlung zustimmen, muss er aber nicht. Also kann auch die Auszahlung des Gesamtbetrages an Tag X vereinbart/verhandelt werden ohne Anzahlung bei Vertragsabschluss.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela
Hallo Daniela,
generell sind alle Reservierungsvereinbarung nicht rechtsverbindlich so da, kommt ein andere Käufer daher und zahlt mehr, der Verkäufer das Haus auch anderweitig verkaufen könnte.
Eine Anzahlung ist ungewöhnlich aber nicht unrechtens, wobei man dann evtl. auch (wenn möglich) auf die sofortige Übernahme von Nutzen und Lasten pochen sollte (um evtl. schon geringfügige Renovierungen durchzuführen.)
Ganz wichtig, die Anzahlung muss im Notarvertrag erwähnt sein!
Gruß,
Peter