Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Sachverhalt. Hat jemand, der eine Matratze in einem Geschäft angezahlt und sie noch nicht abgeholt hat, die Möglichkeit, sie zurückzugeben, d.h. den Kauf rückgängig zu machen?
Viele Grüße
elisa
Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Sachverhalt. Hat jemand, der eine Matratze in einem Geschäft angezahlt und sie noch nicht abgeholt hat, die Möglichkeit, sie zurückzugeben, d.h. den Kauf rückgängig zu machen?
Viele Grüße
elisa
nein !
wenn ein teilzahlungsgeschäft iSd § 506 abs.3 bgb vorliegt, dann besteht ein widerrufsrecht nach §§ 495 I, 355 bgb (bzw. rückgaberecht, § 508 bgb). die frist beträgt 14 tage, wenn ordnungsgemäß belehrt wurde.
teilzahlungsgeschäft: Das Gesetz versteht hierunter Verträge, die die Lieferung einer bestimmten Sache oder die Erbringung einer bestimmten anderen Leistung gegen Teilzahlungen zum Gegenstand haben und dem Verbraucher gegen einen entsprechenden Aufschlag das Recht einräumen, das Entgelt ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt als dem gesetzlichen Fälligkeitstermin zu entrichten.