Anzahlung für Ferienwohnung

Hallo!
Ich habe eine Ferienwohnung für Juli angemietet und die Anzahlung gemacht. Nun kann ich die Reise leider nicht antreten aus persönlichen Gründen und habe die Vermieterin bereits im April darüber informiert, die mir auch zusagte, das Geld zurück zu überweisen. Da es bis jetzt nicht da ist, habe ich per Email nochmal nachgehakt. Sie schrieb zurück, dass ich mein Geld erst bekomme, wenn sie einen neuen Mieter gefunden hat.
Ist das so rechtens? Ich habe mich doch sehr früh gemeldet und außerdem, wie soll ich nachprüfen, ob sie jemanden für die Wohnung gefunden hat oder nicht?

Vielen Dank schonmal fürs Lesen,
Mallory

Hallo,
ich denke, dass Du eventuell für die gesamte Zeit zahlen müsstest, es wurde schließlich ein Vertrag geschlossen und wenn eine Partei sich nicht an den Vertrag hält, dann…
Also vielleicht zahlt sie ja aus Kulanzgründen die Anzahlung zurück, aber darauf bestehen kannst Du, denke ich, nicht .

Sofern keine andere Regelung getroffen wurd, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des Betrages.

Hallo Mallory, kann leider sehr wenig dazu sagen, da mein Fachgebiet das „normale“ Mietrecht ist.- Möchte deswegen keine spezielle Auskunft geben.
Trotzdem ein kleiner Tipp: wenn alle Stränge reissen, kann oft ein Internet-Rechtsanwalt weiterhelfen (google Dich durch). Dabei kostet die Telefon-Minute so um die 10-15 Euro (!), die Auskunft ist aber dann rechtsverbindlich, der Anwalt haftet auch dafür und Du kannst dies weiterverwerten. Dabei unbedingt alle Fragen vorher aufnotieren und beim Gespräch keinen small-talk machen, gleich zur Sache kommen.-- Mehr kann ich nicht sagen, Alles Gute, Achim

Hallo,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Es wurde nichts anderes abgesprochen, wir haben lediglich darüber geredet, dass sich in den ganzen Monaten sicherlich ein neuer Mieter finden lässt - allerdings wurde mir nie gesagt, dass das eine Bedingung für die Rückzahlung wäre.
Können Sie mir zu so einer Streitigkeit einen Paragraphen oder einen Fall nennen, falls es nötig werden solle?

Mit freundlichem Gruß
Mallory

Sofern keine andere Regelung getroffen wurd, haben Sie
Anspruch auf Rückzahlung des Betrages.

Hallo,
danke für die Antwort, wenn alle Stricke reissen muss ich es so versuchen.

Gruß
Mallory

Hallo Mallory,

einen kurzen Hinweis (leider etwas spät):
für diese Fälle gibt es gesetzliche Regelungen, die von Land zu Land verschieden sind. Sie betreffen die Höhe des Schadensersatzes und sind abhängig von Fristen, wenn die Wohnung nicht andeweitig vermietet werden konnte.

Gibt es inzwischen eine Lösung?
Mfg,
walser