Liebe/-r Experte/-in,
der Fall:
Person X ist auf Wohnungssuche, findet eine Wohnung, muss aber 1800 € für
Parkett, Kleiderschrank, Waschmaschine,… an den Vormieter Y leisten.
Person X übergibt eine Anzahlung von 900 € und lässt sich dies quittieren. Ein
Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben.
Nun das Problem: Person X will/kann die Wohnung nun doch nicht mieten und
möchte selbstverständlich die Anzahlung von 900 € wieder.
Vormieter Y weigert sich die 900 € zurückzugeben.
Wer hat Recht?
Hat Person X Anspruch auf die 900 €, oder nur einen Anteil, 50 %, 75%?
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
Hallo Stefan,
ich habe schon vor einigen Jahren meinen Beruf gewechselt.
Ich sollte deshalb gar nicht unter der Rubrik zu finden sein und werde das ändern
Es tut mir leid, aber da kann ich nicht weiterhelfen.
Viel Glück
Hallo Steffan,
tut mir leid, dass ich Deine Frage allenfalls als „Privatmann“ beantworten dürfte, da es sich um Rechtsberatung handelt, die nur durch zugelassenn Anwalt erfolgen darf. Ich empfehle daher die Frage an eine online-Rechtsberatung zu stellen. Dazu musst Du dich vorher registrieren lassen. Weiterhelfen könnte www.anwaltsuche.de oder bei google eingeben.
Viel erfolg wünscht
H.Marr
Hallo Herr Baschel,
ich bin kein Mietrechtsexperte. Wenn Sie mal eine Frage zur Solarenergie haben, können Sie sich gerne wieder an mich wenden.
Viele Grüße
Maik Schedletzky