Anzahlung gemacht.Jetzt zurücktreten.Geht das?

Kunde x hat bei mir Privat ein Bastlerfahrzeug gekauft.
Er sah den Wagen im Internet und schrieb mich an.
Er fragte 2,3 Sachen,gab nach 5 mails zu verstehen,dass er mir 1200 Euro anzahlen wolle und die restlichen 1500 Euro bei Übergabe bezahlen will.

Das Geld kam eine Woche später an.Per Überweisung mit der Kennung,dass dies die Anzahlung für Auro xy ist
So sendete ich ihm den von mir unterschriebenen Kaufvertrag zu(keine garantie,gewährleistung,verkauf als Bastlerfzg,gekauft wie gesehen)

Ich bekam keinen unterschriebenen Vertrag von ihm zurück.

Jetzt möchte er das Auto bei Abholung nicht kaufen.
Er hat einen Steinschlag in der Scheibe entdeckt und eine kaputte Heckklappe (war mir so selbst nicht bekannt).

Was MUSS ich dem Käufer erstatten?Er hat den Wagen durch seine Anzahlung ja quasi gekauft,wie gesehen.

Hallo

Jetzt möchte er das Auto bei Abholung nicht kaufen. Er hat einen Steinschlag in der Scheibe entdeckt und eine kaputte Heckklappe (war mir so selbst nicht bekannt).

Was MUSS ich dem Käufer erstatten?Er hat den Wagen durch seine Anzahlung ja quasi gekauft,wie gesehen.

Ich glaube, das würde weitestgehend davon abhängen, was in der Artikelbeschreibung stand. Wenn er nach der Beschreibung und der Beantwortung der Fragen davon ausgehen konnte, dass ihm alle gravierenden und sichtbaren Mängel nun bekannt sind, dann würde ich stark annehmen, dass der Rücktritt berechtigt ist. Wenn jedoch daraus hervorging, dass du selber das Fahrzeug noch nicht richtig angeguckt hast, und dass er einfach einen unbestimmten Schrotthaufen kauft, dann kann ich mir vorstellen, dass der Vertrag gilt.

Verkauft wie gesehen - nun ja, er hatte das Fahrzeug ja noch nicht gesehen.

Viele Grüße

Er hat ja aber die gelegenheit nicjt wahrgenommen,dass auto anzuschauen

Hallo

Er hat ja aber die gelegenheit nicjt wahrgenommen,dass auto anzuschauen

Das heißt, er sollte das Auto eigentlich vor dem Kauf anschauen?

Tut mir leid, aber ich glaube, die Informationen sind zu sporadisch, um etwas dazu zu sagen. Bitte etwas ausführlicher, wenn es geht.

D. h. ich könnte es sowieso nicht eindeutig beantworten, aber diejenigen, die es könnten, brauchen sicher auch mehr Informationen.

Viele Grüße

Er hat ja aber die gelegenheit nicjt wahrgenommen,dass auto
anzuschauen

du ja auch nicht. siehe „Er hat einen Steinschlag in der Scheibe entdeckt und eine kaputte Heckklappe (war mir so selbst nicht bekannt).“

imho (bin kein jurist) ist hier noch kein kaufvertrag geschlossen worden. beide waren sich einig, dasss ein schriftlicher vertrag geschlossen werden sollte. und danach:
http://dejure.org/gesetze/BGB/154.html
ist der vertrag dann trotz anzahlung noch nicht geschlossen.

btw., wenn du darauf bestehst, dass doch ein kaufvertrag existiert (weil das mit dem schriftlichen vertrag eigentlich gar nicht abgesprochen war), könnte der käufer auf beseitigung dieser mängel bestehen - es sind doch offensichtlich leicht zu erkennende abweichungen zwischen soll- und istzustand. da würde es schwierig mit dem ‚habe ich nicht gewusst‘. im zweifel kommen dann noch anwaltskosten dazu. und ich bin mir nicht sicher, ob sich der handel dann überhaupt noch lohnt.

Moin…Also.Er hat den Wagen angezahlt.
Der Wagen stand in ebay zum Verkauf als Bastlerwagen.
Da er den Wagen nicht gleich holen konnte hat er mir das Geld angezahlt.
Und aus unseren gesprächen ergibt sich ergo doch sowieso ein Kaufvertrag oder?
Auch hat er die Anzahlung vorgeschlagen.
Die Heckklappe hat wohl mal einer ausnandergeflexxt.
Die Scheibe hat halt nen Knaller,den hab ich echt nich bemerkt.