Anzahlung im Dezember, Restzahlung im Januar: Steuerliche Behandlung?

Hallo zusammen,

angenommen ein deutscher Einzelunternehmer kauft in einem Drittland Ware ein. Die Rechnung wird im Dezember gestellt und eine Anzahlung über 30% wird ebenfalls im Dezember geleistet. Daraufhin beginnt der Lieferant mit der Produktion. Diese wird im Januar des Folgejahres beendet, woraufhin der deutsche Unternehmer den Restbetrag über 70% begleicht. Die Lieferung erfolgt schließlich im Februar.

Da die Einfuhr aus einem Drittland erfolgt, spielt eine umsatzsteuerliche Behandlung hier keine Rolle.
Die Frage ist, in welchem Jahr wirken sich die Aufwendungen gewinnmindernd aus?
Sprich, werden die Aufwendungen von 30% und 70% jeweils dem Jahr zugerechnet in denen sie veranlasst wurden? Oder erfolgt die Zurechnung des gesamten Rechnungsbetrages zu vollständig im alten oder im neuen Jahr?

Danke schonmal für euren Input!

Wenn er bilanziert, wirkt sich der Einkauf von Ware nicht auf den Gewinn aus (nur Bestandskonten werden angesprochen, von der Buchungspraxis abgesehen, die Wareneingänge im Aufwand erfasst, aber das wird ja im Jahresabschluss wieder durch die Bestandsveränderung ausgeglichen). Wenn er ein kleiner Fisch ist, der nach Einnahme-Überschussrechnung seinen Gewinn ermittelt, dann werden bereits die Zahlungen erfolgswirksam. Die Anzahlungen als Betriebsausgaben mindern den Gewinn im alten Jahr, die Restzahlungen mindern den Gewinn im Folgejahr.

Besten Dank für die schnelle Antwort!