Anzahlung (online-Bestellung Versandhaus)

Hallo,

ein Versandhaus verlangt nach online-Bestellung vom Bestandskunden eine ANZAHLUNG, obzwar darüber in den AGB’s nichts zu lesen ist.

Kann Bestandskunde vom Vertrag zurücktreten und muss schriftlich (Bf) oder per fax/e-mail (.pdf) kündigen?

Auf Nachfrage beim Versandhaus m.d.B. um Erklärung kann (Zitat) „… aus datenschutzrechtlichen Gründen bezüglich der Bestellung keine Auskunft per Mail mitgeteilt werden.“

??

Danke für re.

Benton

ein Versandhaus verlangt nach online-Bestellung vom
Bestandskunden eine ANZAHLUNG, obzwar darüber in den AGB’s
nichts zu lesen ist.

der käufer ist grds. nicht vorleistungspflichtig, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Kann Bestandskunde vom Vertrag zurücktreten und muss
schriftlich (Bf) oder per fax/e-mail (.pdf) kündigen?

Auf Nachfrage beim Versandhaus m.d.B. um Erklärung kann
(Zitat) „… aus datenschutzrechtlichen Gründen bezüglich der
Bestellung keine Auskunft per Mail mitgeteilt werden.“

ich weiß nicht, warum du die bezeichnung „bestandskunde“ erwähnst. ein bestandskunde hat wie ein stammkunde oder ein neukunde grds. dieselben (gesetzlichen) rechte.
bei einem fernabsatzvertrag (verbraucher kauft bei unternehmer unter den weiteren vorraussetzungen des § 312b I 1 bgb, http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html) hat er daher grds. auch ein zweiwöchiges widerrufsrecht, das bei warenlieferung frühestens mit lieferung der ware beginnt. zu den formalia des widerrufs, http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html )

[eine viel aufwändigere, weil notfalls gerichtlich einzuklagende alternative wäre:
setzung einer angemessenen frist zur lieferung der sache mit dem angebot der kaufpreiszahlung zug um zug. nach erfolglosem ablauf der frist kann schadensersatz z.b. in form der deckungskosten (= erhöhte kosten bei anschaffung eines vergleichbaren produkts) verlangt werden. rücktrittsmöglichkeit bleibt daneben außerdem bestehen, §§ 325, 323 I]

Hallo,

der käufer ist grds. nicht vorleistungspflichtig, wenn nichts
anderes vereinbart wurde.

korrekt, das Versandhaus allerdings auch nicht, wobei die erste Frage ist, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist (derzeit wohl noch nicht) und die Verweigerung dann in der Praxis nahtlos entweder in die teure Nachnahme oder zur Ablehnung der Bestellung führt.

VG
EK

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erste Frage ist, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen
ist (derzeit wohl noch nicht)

woraus schließt du das ?
wenn das unternehmen eine anzahlung, also einen teil des kaufpreises verlangt, dann ist wohl schon von der annahme des angebots auszugehen ?!

Hallo,

wenn das unternehmen eine anzahlung, also einen teil des
kaufpreises verlangt, dann ist wohl schon von der annahme des
angebots auszugehen ?!

Ich hätte jetzt gedacht, dass eine derartige Absprache ja wohl kaum nachträglich und einseitig zu einem Vertrag hinzugefügt werden kann, richtig?
Ergo gibt es entweder
a) einen Vertrag ohne Pflicht zur Vorauszahlung (wovon Du vermutlich ausgegangen bist) oder
b) ein neues Vertragsangebot an den Kunden (wovon EK wohl ausgegangen ist) oder
c) bislang noch unbekannte AGB, in denen dieses Vorauszahlungsverlangen vorgesehen ist (die uns der Fragesteller verschwiegen hat).
Es gibt da also mehrere Möglichkeiten, richtig?
Gruß
loderunner (ianal)

Ich hätte jetzt gedacht, dass eine derartige Absprache ja wohl
kaum nachträglich und einseitig zu einem Vertrag hinzugefügt
werden kann, richtig?

richtig.

b) ein neues Vertragsangebot an den Kunden (wovon EK wohl
ausgegangen ist) oder

das würde mir einleuchten. finde ich aber trotzdem etwas unwahrscheinlich.
warum sollte ein unternehmen statt der annahme des vertragsangebots, eine anzahlung(sbedingung) verlangen und nicht gleich die agb ändern ?!

c) bislang noch unbekannte AGB, in denen dieses
Vorauszahlungsverlangen vorgesehen ist (die uns der
Fragesteller verschwiegen hat).

finde ich am wahrscheinlichsten.

Hallo,

im Versandhandel kommt der Kaufvertrag typischerweise durch eine Auslieferung der Bestellung zustande. Denn alle mir bekannten Versandhäuser übersenden nur eine Bestellbestätigung, aber keine Annahme des Angebots.

http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=beit…

Findet also vorher ein Kontakt statt, wird der Vertrag nicht wie vom Kunden angeboten angenommen (Vorkasse, Anzahlung, Wechsel der Bezahlart, Teil ausverkauft, Lieferprobleme).

Von daher wurde hier in der Tat ein neues Angebot unterbreitet, das der Kunde nicht angenommen hat. Daher kein Vertrag, egal was in AGB sonst noch stehen mag.

VG
EK

im Versandhandel kommt der Kaufvertrag typischerweise durch
eine Auslieferung der Bestellung zustande. Denn alle mir
bekannten Versandhäuser übersenden nur eine
Bestellbestätigung, aber keine Annahme des Angebots.

http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=beit…

Findet also vorher ein Kontakt statt, wird der Vertrag nicht
wie vom Kunden angeboten angenommen (Vorkasse, Anzahlung,
Wechsel der Bezahlart, Teil ausverkauft, Lieferprobleme).

Von daher wurde hier in der Tat ein neues Angebot
unterbreitet, das der Kunde nicht angenommen hat. Daher kein
Vertrag, egal was in AGB sonst noch stehen mag.

naja, das sind letztlich nur begrifflichkeiten, die voneinander abweichen.
ich habe es etwa so erlebt: eingangsbestätigung als bloße wissenserklärung und dann bestellbestätigung als annahmeerklärung, aber dann bin ich wohl irrigerweise von einem usus ausgegangen.

für mich ist ein anzahlungsverlangen jedenfalls ein klares indiz für einen bereits erfolgten vertragsschluss, falls du dazu etwas gefunden hast…

ich schätze, dass nur der ersteller die frage lösen kann…

Hallo nochmal,

danke für die vielen Rückmeldungen :smile:)

Fragesteller kontaktierte das Versandhaus telefonisch, wo mitgeteilt wurde, dass es sich um ein VERSEHEN handle, dass eine Anzahlung verlangt wurde. Im Laufe des Gesprächs stellte sich dann heraus, dass ein PASSWORT der Auslöser für Anzahlungsaufforderung war. Das Passwort wurde wegen minderjähriger Kinder(!) eingerichtet. Fragesteller ging bisweilen davon aus, dass das Passwort vom Versandhaus ABGEFRAGT wird, sonst kommt keine Bestellung zustande. Dies war wohl ein Irrtum, denn das Versandhaus umgeht die Passwort-Abfrage mit Anzahlungsforderung, sonst geht keine Bestellung raus. Wozu, … bietet Versandhaus dann überhaupt die Möglichkeit, ein Passwort einzurichten?

Gruß

Benton