Anzahlung und Ratenzahlung

Hallo,

ich schreibe gerade an einer Arbeit, in der ich Ratenzahlung wie folgt definiere: regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die nach Vertragsschluß getätigt werden und in ihrer Summe, durch entsprechende Verzinsung, den ursprünglichen Kaufbetrag übersteigen.

Anzahlung definiere ich wie folgt: Der Gesamtbetrag teilt sich in zwei Teilbeträge auf, von denen der eine vor, der andere eine bestimmte Zeit nach Vertragsabschluß zu leisten ist.

Mir fehlen jetzt nur entsprechende Quellen, die meine Aussagen bestätigen, bzw. sind diese überhaupt richtig?

Wer kann mir sagen, wo ich den Unterschied zwischen Raten- und Anzahlung nachlesen kann?

Danke und Tschüs

Berni

Hallo Berni

In welchem Staat wohnst du?

In der Schweiz ist das Ganze im Obligationenrecht verankert.

Ratenzahlung:

Abzahlen eines Gegenstandes mit einem bestimmten monatlichen Teilbetrag. Es besteht eine Verzinsung darauf.

Anzahlung:

Einer Ratenzahlung kann eine Anzahlung vorausgehen. In der Regel sollte diese 1/5 des Verkaufspreises sein. OR Art 226d

Hier findest du die ganze Sammlung:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/index.html

Den von dir angesprochenen Teil betrifft den 4. Abschnitt der Sammlung ab Art 226 bis 228. Vielleicht hilft dir das weiter.

Gruss HaegarCH

Ergänzung für DE
Hallo Berni

Hab mal noch Google bemüht und den Deutschen Bundestag. Hier habe ich die Onlinesammlung der Deutschen Gesetze gefunden. Da findest du sicher die nötigen Grundlagen. Leider musst du ab hier selber weiter suchen, da die Gesetzte in DE anderst gegliedert sind als bei uns in der Schweiz.

Gruss
HaegarCH
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/index.html

Hallo Bernie,

ich schreibe gerade an einer Arbeit, in der ich Ratenzahlung
wie folgt definiere: regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die
nach Vertragsschluß getätigt werden und in ihrer Summe, durch
entsprechende Verzinsung, den ursprünglichen Kaufbetrag
übersteigen.

Als reine Definition ist das sicherlich nicht ganz richtig, da du hier die Folgen aus der Ratenzahlung bereits in die Definition einbeziehst.

Anzahlung definiere ich wie folgt: Der Gesamtbetrag teilt sich
in zwei Teilbeträge auf, von denen der eine vor, der andere
eine bestimmte Zeit nach Vertragsabschluß zu leisten ist.

Es ist hier nicht der Vertragsabschluß der Zeitpunkt, sondern die Lieferung/Leistung aus dem Vertrag. eine Anzahlung kann höchstens BEI Vertragsabschluß getätigt werden.

Mir fehlen jetzt nur entsprechende Quellen, die meine Aussagen
bestätigen, bzw. sind diese überhaupt richtig?

Wer kann mir sagen, wo ich den Unterschied zwischen Raten- und
Anzahlung nachlesen kann?

Ratenzahlung: Der vereinbarte Kaufpreis wird nach Leistung in 2 oder mehreren Teilzahlungen gleicher oder unterschiedlicher Höhe gezahlt. Bei mehreren Raten kann u.U. ein Zinsaufschlag für die jeweils gestundeten Beträge vereinbart werden. Bei Abschluß des Teil-/Ratenzahlungsvertrages sind die Anzahl und die Höhe der Raten, die Zahlungsart, der Zahlungsrhytmus festzulegen. Desweiteren legt man fest, ob die Zinsen anteilig mit der Rate, vorab, oder gesamt in Nachhinein gezahlt werden. Es ist der endgültige Zahlbetrag incl. Ratenzahlungszuschlag (Zinsen) beim Abschluß des Kaufvertrages anzugen.

Anzahlung: Auf einen Vertrag der eine Lieferung oder Leistung zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart, kann zum Ausgleich der Vorfinanzierungskosten von Material o.ä. eine Anzahlung vereinbart werden. Die Anzahlung wird nicht verzinst und ist in voller Höhe mit dem abschließenden Kauf- bzw. Werkpreis zu verrechnen. In Ausnahmefällen wird von der anzahlung entweder sofort ein Skontobetrag einbehalten, der höher sein kann als der sonst vereinbarte, oder das Skonto wird mit der Endzahlung in voller Höhe mitberücksichtigt. über den Restbetrag können separate Zahlungsvereinbarungen getroffen werden (Teil-/Ratenzahlung)

Hoffe du kannst damit was anfangen. sind keine gesetzlichen Regeln, aber Möglichkeiten der Gestaltung.

gruss
winkel

Danke
Hallöchen an alle, die geantwortet haben!

Die erste Antwort hat mir, trotz fehlender Quellen gereicht. Ich wohne in Deutschland, sorry, das habe ich vergessen anzugeben :smile:
Beim Bundestag bin ich leider nicht fündig geworden. Da ich kein Rechtstudium ablege, sondern Wirtschaftsinformatiker bin, sollte die reine Erklärung der Begriffe ohne Quellenangabe, die wohl echt schwierig zu finden ist, genügen.

Tschüs

BERNI