Hallo Bernie,
ich schreibe gerade an einer Arbeit, in der ich Ratenzahlung
wie folgt definiere: regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die
nach Vertragsschluß getätigt werden und in ihrer Summe, durch
entsprechende Verzinsung, den ursprünglichen Kaufbetrag
übersteigen.
Als reine Definition ist das sicherlich nicht ganz richtig, da du hier die Folgen aus der Ratenzahlung bereits in die Definition einbeziehst.
Anzahlung definiere ich wie folgt: Der Gesamtbetrag teilt sich
in zwei Teilbeträge auf, von denen der eine vor, der andere
eine bestimmte Zeit nach Vertragsabschluß zu leisten ist.
Es ist hier nicht der Vertragsabschluß der Zeitpunkt, sondern die Lieferung/Leistung aus dem Vertrag. eine Anzahlung kann höchstens BEI Vertragsabschluß getätigt werden.
Mir fehlen jetzt nur entsprechende Quellen, die meine Aussagen
bestätigen, bzw. sind diese überhaupt richtig?
Wer kann mir sagen, wo ich den Unterschied zwischen Raten- und
Anzahlung nachlesen kann?
Ratenzahlung: Der vereinbarte Kaufpreis wird nach Leistung in 2 oder mehreren Teilzahlungen gleicher oder unterschiedlicher Höhe gezahlt. Bei mehreren Raten kann u.U. ein Zinsaufschlag für die jeweils gestundeten Beträge vereinbart werden. Bei Abschluß des Teil-/Ratenzahlungsvertrages sind die Anzahl und die Höhe der Raten, die Zahlungsart, der Zahlungsrhytmus festzulegen. Desweiteren legt man fest, ob die Zinsen anteilig mit der Rate, vorab, oder gesamt in Nachhinein gezahlt werden. Es ist der endgültige Zahlbetrag incl. Ratenzahlungszuschlag (Zinsen) beim Abschluß des Kaufvertrages anzugen.
Anzahlung: Auf einen Vertrag der eine Lieferung oder Leistung zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart, kann zum Ausgleich der Vorfinanzierungskosten von Material o.ä. eine Anzahlung vereinbart werden. Die Anzahlung wird nicht verzinst und ist in voller Höhe mit dem abschließenden Kauf- bzw. Werkpreis zu verrechnen. In Ausnahmefällen wird von der anzahlung entweder sofort ein Skontobetrag einbehalten, der höher sein kann als der sonst vereinbarte, oder das Skonto wird mit der Endzahlung in voller Höhe mitberücksichtigt. über den Restbetrag können separate Zahlungsvereinbarungen getroffen werden (Teil-/Ratenzahlung)
Hoffe du kannst damit was anfangen. sind keine gesetzlichen Regeln, aber Möglichkeiten der Gestaltung.
gruss
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