hallo Handwerker,
wie stellt man eine vereinbarte Material-Vorausanzahlung bei Bestellung üblicherweise in Rechnung?
Rechnung stellen? oder nur Zahlung quittieren?
Teilrechnung stellen? und dann in der Endre. abziehen?
Oder nur im Angebot/Auftrag vereinbaren? Keine Re. stellen?
Wie macht man das üblicherweise?
hat da jemand Erfahrung?
lG Schorsch
Servus Schorsch
wie stellt man eine vereinbarte Material-Vorausanzahlung bei
Bestellung üblicherweise in Rechnung?
Üblicherweise weiß ich nicht. Aber ich machs halt für den Kunden nachvollziehbar.
Teilrechnung stellen? und dann in der Endre. abziehen?
Genau.
Oder nur im Angebot/Auftrag vereinbaren? Keine Re. stellen?
Wie soll der Kunde das dann verbuchen, wenn gewerblich. Bei Privat wär der Vorteil, daß die Zahlungsfrist läuft, wenn er die Rechnung hat.
Wie macht man das üblicherweise?
nachvollziehbar für Finanzamt und Kunden.
Ich schreib manchmal eine Abschlagsrechnung, da steht dann drin:
1 Abschlag für Umbauarbeiten Januar bis März 2010 2000 €
Abrechnung folgt.
Mwst 380 €
Summe 2380€
Bei der Folge- oder Endrechnung:
Stück Material 1000€
Stück Material 100€
Stück Material 245€
Stück Material 4253€
-1 Abschlag vom xx.xx.2010 Re. Nr. xxxxx 2000€
netto 3598
MwSt 683,62
Summe 4281,62
Steuerberater hat nie gesagt, daß das nicht paßt. Die Zahlen sind rein fiktiv und ob Material oder / und Arbeit drin steht ist ja auch egal.
Hans
hallo Hans,
NA TOLL! die Frage stand vorher 2 Tage bei Steuern, dann 3 Tage lang im Brett BWL - keine Antwort. Keine Ahnung mit was die Leute sich dort beschäftigen, jedenfalls nicht mit der Realität! Hätt ich gleich bei meiner „Heimatgemeinde“ - den Handwerkern - gefragt
Habs bei einem Problemkunden auch so gemacht, aber nur so ausm Bauch raus, weils mir egal war - hauptsache die KOhle ist vorher da
Jetzt hab ich halt nen echten Kunden, wo es sich 90% nur um Material handelt. Kennst du SLV? Die ziehen schon am Tag der Lieferung ein. Wenn ich recht informiert bin, stellen zB Sanitärer und Fliesenleger immer eine Rechnung Anzahlung bei Lieferung.
Deshalb hab ich mit dem Kunden eine Anzahlung bei Lieferung vereinbart. Wollt nur wissen, ob ich für die Anzahlung, die der Kunde leistet, eine Rechnung mit Re-Nr und MwSt stellen muss oder die Zahlung nur quittieren soll
danke und lG Schorsch
Hallo Schorsch,
nichts verkehrt machen kann man, wenn die (vereinbarte) Anzahlung erst einmal nur quittiert wird (das ist die Sicherheit für den Bauherrn) und am Schluss, wenn die Schlussrechnung (einschließlich der bereits bezahlten Materialkosten) gestellt wird, diese Vorleistung des Bauherrn wieder abziehend aufführen, also unbedingt berücksichtigen.
Wichtig ist, dass Du auf der Schlussrechnung (beim Abzug der Anzahlung) diesen bereits geleisteten Betrag in Nettobetrag und Steuerbetrag noch einmal aufschlüsselst und so zu einer nachvollziehbaren Summe bei der Mehrwertsteuer kommst.
Für uns „Normaldenker“ ist das klar. Aber steuerrechtlich könnte es sonst anders laufen, dann bezahlst Du ggf. doppelte Steuer auf die Anzahlung.
Also beides steuerlich aufschlüsseln.
Den Abzug (Vorleistung Bauherr) und auch den Restbetrag (aber das machst Du ja eh´).
-.-.-.-
Gruß: Klaus
[Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen]
Servus Schorsch
Habs bei einem Problemkunden auch so gemacht, aber nur so ausm
Bauch raus, weils mir egal war - hauptsache die KOhle ist
vorher da
Ja bei manchen sollte man das machen. Stellt sich blöderweise immer erst hinterher raus.
Kennst du SLV?
Hab einen dicken Katalog, aber noch nix bestellt. Leuchten brauch ich nicht so viele. Aber schöne Sachen sind schon dabei - hoffentlich ist die Qualität akzeptabel.
Die ziehen schon am Tag der
Lieferung ein. Wenn ich recht informiert bin, stellen zB
Sanitärer und Fliesenleger immer eine Rechnung Anzahlung bei
Lieferung.
Warum auch nicht. Warum soll immer der Elektriker bis zur Fertigstellung mit seiner Rechnung warten und den kompletten Bau vorfinanzieren. Der ist der Erste am Bau und macht den Baustrom, und macht erst nach dem Maler die Abdeckungen drauf.
Oft genug, daß am Ende des Baus das Geld immer knapper wird. Abschlagsrechnungen sind doch völlig ok.
Wollt nur wissen, ob ich für die Anzahlung, die
der Kunde leistet, eine Rechnung mit Re-Nr und MwSt stellen
muss oder die Zahlung nur quittieren soll
So genau weiß ich das nun auch nicht. Wenn für den Kunden das ok. ist wirds wohl gehen. Die Einnahme wirst ja verbuchen und auch auf der Endrechnung vermerken. Insofern ist das Ganze ja nachvollziehbar und damit könnte auch das Finanzamt einverstanden sein. Denk halt dran, daß auch in 9 Jahren bei einer Steuerprüfung noch klar sein muß, wie der Geldfluß war und warum.
Hans