Anzahlung wohnungskauf

kann eine anzahlung für einen wohnungskauf zurück gefordert werden, wenn nach leistung der zahlung der kaufpreis erhöht wird und es dadurch zum rücktritt vom geplanten kauf kommt?

Hallo,
was steht denn im Kaufvertrag? Dort muß doch die Kaufsumme und die zu leistende Anzahlung genannt sein?
Im nachhinein kann man den Kaufpreis nicht einfach so erhöhen denn dafür wurde ja ein Vertrag geschlossen.
Gruß Sunny

Hallo,

was steht denn im Kaufvertrag? Dort muß doch die Kaufsumme
und die zu leistende Anzahlung genannt sein?

Eben. Und da hier offensichtlich keiner genannt wurde, ist eben kein Vertrag geschlossen worden und die Anzahlung zurück zu geben.
Gruß
loderunner (ianal)

hallo,

es wurde ein vorvertrag auf wunsch des verkäufers aber ohne notar verfasst, mit dem er im groben einverstanden war. weil die teilungserklärung noch nicht fertig war und die wohnung sanierungsbedürftig und die kaufwillige eine wohnung brauchte, sollte die kaufwillige so lange mieten, bis die teilungserklärung durch gewesen wäre. die kaufwillige muss nun beweisen, dass es sich bei der zahlung von 1500,00 euro nicht um miete gehandelt hat. im vorvertrag wurde für 3 monate (die man ohnehin fast für die renovierung gebraucht hätte)aufgenommen, dass erstmal bis zum eigentumsübergang diese zahlung im voraus in bar geleistet werden sollte. die kaufwillige hat sich zwar unsicher gefühlt, jedoch die gewünschte summe bezahlt. eine gute woche später wurde der kaufpreis um mehrere tausend euro erhöht und bei schlüsselübergabe wurde seitens des verkäufers noch eine halbe monatsmiete zusätzlich unvereinart verlangt. ansonsten wäre der schlüssel nicht übergeben worden. daraufhin trat die kaufwillige vom vertrag zurück, weil sie sich betrogen fühlte und um den schaden zu begrenzen. fazit: eine miete der wohnung wäre für die kaufwillige nie in frage gekommen, da sie zwar die wohnung bar bezahlen kann, jedoch ein sehr geringes einkommen hat, mit dem sie die geforderte miete nie hätte bezahlen können. sie hat eindeutig nur kaufabsichten gehabt.

Guten Tag,

danke für deine antwort, aber so einfach ist das wohl nicht. habe es näher erklärt und im forum veröffentlicht. der verkäufer sagt, dass es sich um miete gehandelt hat, welche bis zur fertigstellung der teilungserklärung gezahlt worden ist. rechtlich muss die kaufwillige beweisen, dass es sich nicht um miete gehandelt hat. es ist doch wohl total unseriös, für eine komplett sanierungsbedürftige wohnung, für die die teilungserklärung noch nicht mal fertig ist, eine anzahlung zu verlangen und danach den kaufpreis zu erhöhen. hinzu kommt noch, dass die zeugen der kaufwilligen „umgefallen“ sind, und einer der zeugen letzlich den auftrag erhalten hat, die wohnung zu sanieren und das auch getan hat. all das kann die kaufwillige aber nicht beweisen.

Hallo,
sorry, aber das ist alles viel zu verworren. Eine komplett renovierungsbedürftige Wohnung kaufen, bar bezahlen, aber Mieten geht nicht wegen zu geringem Einkommen? Keinerlei Ahnung von irgendwas, aber ohne Notar einen angeblichen Vorvertrag abschließen, und das auch noch mündlich und ohne Zeugen? Und das geschildert in einem einzigen Absatz?

Nee danke, die Geschichte ist mir viel zu kompliziert. Soll sich ein Anwalt vor Ort die Sache anhören, ich bin da erstmal raus.
Gruß
loderunner (ianal)