Hallo,
ich weiß nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin.
Wir haben für ende Dez. von privat einen 1-wöchigen Urlaub gebucht, mussten diesen aber jetzt stornieren, was ich auch gemacht habe und habe auch eine Bestätigung erhalten.
Wir haben den Urlaub aber schon angezahlt. Die Anzahlung war zwar nicht sehr hoch, aber die Frage ist nun, ob ich die Anzahlung zurückverlangen kann.
Jolustas
Hi,
das steht in Deinem Vertrag, den Du hoffentlich bei der Buchung erhalten hast. Normalerweise steht das auch in den AGB´s des Vermieters auf der Homepage.
bye
Rolf
Hallo reisewolf,
das ist eine private Whg. Die haben keine AGB´s. Habe gerade nochmal auf die Internetseite geschaut.
VG
Jolustas
Hi,
wenn der Vermieter Euch bei Vertragsunterzeichnung nicht auf evtl. anfallende Stornogebühren hinweist, müsste er Euch die Anzhalung zurückbezahlen.
bye
Rolf
Vielen Dank für die Info,
ich habe mal höflich nachgefragt und meine Kto-Nr. beigefügt. Mal schauen was passiert.
Da ich keinen Vertrag unterzeichnet habe und auch keine AGB´s auf der Homepage stehen, bin ich mal gespannt, was da noch kommt, oder auch nicht…
)
Grüße
Jolustas