Hallo,
wenn jemand einem anderen 100 Euronen Anzahlung für die Erstellung einer Webseite überweist und dieser andere zwar ein Rudiment erstellt, aber dann 6 Termine zum Treffen und Beenden der Webseite sausen läßt?
Darf dann der Webseitenwünscher den Auftrag canceln und das Geld zurückfordern?
Oder wenigstens die Zugangsdaten zum Rudiment einfordern zwecks selbst-beenden?
Till
Hallo,
die korrekte Vorgehensweise wäre:
a) in Verzug setzen (letzte Frist)
b) nach verstrichener Frist Kündigung wg. vertragswidrigem Verhalten
c) jetzt könnte eine andere Firma beauftragt werden und gegen die Vorfirma Geltendmachung von Schadensersatz
lG
Hallo Tilli
wenn jemand einem anderen 100 Euronen Anzahlung für die
Erstellung einer Webseite überweist und dieser andere zwar ein
Rudiment erstellt
Was heisst „Rudiment“? Da fragt sich, wie viel Arbeit investiert wurde.
aber dann 6 Termine zum Treffen und Beenden
der Webseite sausen läßt?
Das ist unangenehm, aber zunächst kein Grund, Geld zurückzufordern.
Darf dann der Webseitenwünscher den Auftrag canceln und das
Geld zurückfordern?
Kündigen bestimmt, aber zurückfordern (s. oben)?
Oder wenigstens die Zugangsdaten zum Rudiment einfordern
zwecks selbst-beenden?
Zugangsdaten zu einem Webhoster?
Mit dieser Fragestellung lässt sich das schlecht beurteilen. Vielleicht lieferst Du noch genauere Angaben.
Gruss
Heinz
Hallo Tilli
wenn jemand einem anderen 100 Euronen Anzahlung für die
Erstellung einer Webseite überweist und dieser andere zwar ein
Rudiment erstellt
Was heisst „Rudiment“? Da fragt sich, wie viel Arbeit
investiert wurde.
Soweit ich weiß, zählt bei einem Werkvertrag das Ergebnis.
Kündigen bestimmt, aber zurückfordern (s. oben)?
Oder wenigstens die Zugangsdaten zum Rudiment einfordern
zwecks selbst-beenden?
Zugangsdaten zu einem Webhoster?
So weit bin ich jetzt. Er hat die Seite bei Jimdo erstellt und ich versuche nun, rauszufinden, wie ich das von mir fertiggestellte Werk veröffentlichen kann.
Tilli