ich habe da eine Frage, weis jemand ob wenn man abends eine Anzahlung für eine gebrauchte Küche leistet und der Verkäufer sagt das die Küche bis Morgens Tags darauf 9Uhr Reserviert ist und man dann um 8:50Uhr zu dem Verkäufer geht und erklärt das man die Küche doch nicht haben möchte, weil sie nicht passt. Ob man dann ein Recht auf Rückzahlung von der Anzahlung hat?
Da ein Rücktritt nicht möglich, die Rücktrittserkärng also wirkungslos ist, kann die Anzahlung nicht zurückverlangt werden. Vielmehr muss der weitere Kaufpreis entrichtet und die Küche abgenommen werden, § 433 BGB.
Ähm - ein Rücktritt von was? Ich habe da was gelesen von ‚reserviert bis 9Uhr‘. Das hört sich imho aber nicht sonderlich nach abgeschlossenem Kaufvertrag an, sondern ganz im Gegenteil gerade um ein offenhalten desselben. Wie siehst Du das?
Gruß
loderunner (ianal)