Hallo,
ich habe folgende Fragen.
Erstens:
Was unterscheidet die beiden o.g. Vorgänge?
Ich stelle mir folgendes Beispiel vor:
Möbelhaus, Kunde (mit Kundenkonto) möchte ein extravagantes Stück bestellen. Das Möbelhaus fordert eine Anzahlung.
-
Der Kunde erhält einen Auftrag. Dort steht unten geschrieben: Bitte leisten Sie eine Anzahlung. Kunde zahlt, Möbelhaus bucht
Bank/Kasse an Kundenkonto. A-Konto
Nach Lieferung des Möbelstücks:
Kd. erhält Rechnung über die Gesamtsumme
Kunde an Umsatzerlöse
Bank an Kunde über Restbetrag unter Verrechnung der Anzahlung. -
Der Kunde erhält einen Auftrag und einen Rechnungsbeleg in Höhe der Anzahlung. Kunde zahlt.
Möbelhaus bucht.
Kunde an Anzahlungen 19 %
Bank/Kasse an Kunde. Anzahlungsbetrag
Nach Lieferung:
Kunde erhält eine Schlussrechnung inkl. Verrechnung der Anzahlung.
Kunde an Umsatzerlöse über den kompletten Betrag
Anzahlungen an Kunde um die Anzahlung zu verrechnen
Bank/Kasse an Kunde -> Restbetrag.
Meinem Verständnis nach / meinen Recherchen nach ist der zweite Weg korrekt. Bei Geldeingang kommt es auch zur Steuerpflicht. Da auch benannt werden muss, was angezahlt wird, ist der Steuersatz bekannt.
Ich habe Weg 1 auch bei namhaften Unternehmen gesehen und frage mich, auf welchen rechtlichen Säulen das steht?
Könnt Ihr mir da weiterhelfen?
Danke und viele Grüße
Quambat