Hallo
Folgender Fall:
Beispiel:
Ein Unternehmer stellt eine Abschlagsrechnung netto 10.000 + 19% an seinen Auftraggeber im Juli. Dieser bezahlt die
volle Summe im August.
Beispiel 2:
Der selbe Fall nur das der Auftraggeber anstatt die volle Summe nur 90% bezahlt. (Das ist doch glaub ich manchmal so
das z. B. Stromkosten oder allgemeine Kosten einbehalten werden)
Lt. Paragraph 13 UStG muss doch der Auftraggeber auch dann nur die 90% versteuern.
Meine Frage:
Wann muss der Unternehmer diese 90% Zahlungseingang versteuern bzw. die Ust abfuehren? (Der Unternehmer ist Bilanzierer!)
LG
Meine Frage:
Wann muss der Unternehmer diese 90% Zahlungseingang versteuern
bzw. die Ust abfuehren? (Der Unternehmer ist Bilanzierer!)
Hallo,
ist der Unternehmer Sollversteuerer erfolgt die Versteuerung mit Rechnungsstellung.
Die Differenz aus Rechnungsstellung und Zahlungseingang ist dann bei Eingang als Erlösschmälerung gegenzubuchen.
Bei Istversteuerung erfolgt die Versteuerung mit Zahlungseingang.
Ein Problem mit den 90% kann insoweit dann nicht entstehen.
Gruß
Lawrence
aber was ist wenn die Abschlagsrechnung im alten Jahr gestellt wird und die 90% Zahlung im neuen Jahr erfolgt? Hat dann der Unternehmer im alten Jahr nicht zu viel Ust abgefuehrt?
aber was ist wenn die Abschlagsrechnung im alten Jahr gestellt
wird und die 90% Zahlung im neuen Jahr erfolgt? Hat dann der
Unternehmer im alten Jahr nicht zu viel Ust abgefuehrt?
Hallo,
ja, aber er bekommt diese ja mit der Voranmeldung des Zahlungszeitraums über die Verbuchung der Erlösschmälerung zurück.
Gruß
Lawrence
Hallo,
ist der Unternehmer Sollversteuerer erfolgt die Versteuerung
mit Rechnungsstellung.
Die Differenz aus Rechnungsstellung und Zahlungseingang ist
dann bei Eingang als Erlösschmälerung gegenzubuchen.
Da hier nach Anzahlungen gefragt wurde, entsteht die Umsatzsteuer mit Vereinnahmung des Entgelts § 13 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a) Satz 4 UStG. Dass der Unternehmer Sollversteuerer ist, ändert daran nichts.