Hallo
es geht um einen abgelehnten Freistellungsantrag (Kontopfändung). Die Gläubigerin hat sich geäußert und schreibt das falsche Angaben bei der eidesstattlichen Versicherung gemacht wurden, es sieht aber so aus als wenn sie das nicht anzeigen würde. Kann das Amsgericht von sich aus ne Anzeige machen? Kommt da noch was nach? Oder würde das dann in dem Brief mit dem Abgewiesenen Antrag dabei stehen? es wurden 50 Euro Nebenverdienst im Monat nicht angegeben. Wobei dieser nicht immer gleich ist und auch mal ganz wegfallen kann. Gläubigerin sah es aber auf den Kontoauszügen das da außer den Sozialleistungen noch was kommt, deswegen wurde der Antrag auch abgelehnt.
Gruss Dani