Weil eine Person zulange vor einem Grundstück parkte, wurde sie vor 3 Jahren von jemandem bei der Polizei angezeigt und zwar mit dem Anzeigewortlaut:
Verdacht auf sex. Mißbrauch von Kindern.
Der Halter des Fahrzeugs suchte zu dieser Zeit ein neues Zuhause und nahm die verschiedenen Häuser mit der Videokamera auf, um sich im Nachhinein noch ein Bild davon zu machen und das war der Anlass.
Er schenkte der Anzeige damals keine Bedeutung und wehrte sich nicht, um die Nachbarschaft nicht schon von Anbegin zu belasten.
Nun beginnt der damalige Anzeigeerstatter jedoch mit nachbarschaftlichen Störmanövern und die angezeigte Person würde gern etwas gegen die damalige Anzeige unternehmen.
Für einen Rat, vielen Dank!
Grüsse
DJ
Hi DJ,
das ist ganz einfach: Die falsche Anschuldigung liegt in Form der falschen Verdächtigung als Beweis durch die Anzeige vor, wodurch nur noch die Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung erfolgen muß.
§ 164 StGB, glaub ich. Mit der Gegenanzeige in der Tasche, kann man die Bleibe suchen und gleich die Nachbarn auf derartige Leute aufmerksam machen, die sich dadurch selber das Zeugnis ausgestellt haben. Und: Schadensersatz nicht vergessen!
Auskunft ohne Gewähr! Chris
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