Anzeige?

Hallo,

ich habe einer „Freundin“,als es ihr schlecht ging Sachen wie Bettdecke,Küchenmöbel,Matratze…zur Verfügung gestellt.
Nun habe ich bemerkt das sie mich nur ausgenutzt hat und möchte die Sachen zurück.Allerdings rückt sie diese nicht raus und zieht demnächst weg.
Was kann ich machen? Zur Polizei eine Anzeige machen?Aber wogegen?Wie nennt man das?
Brauche dringend Rat!
Schenkungsurkunde oder Leihgabeschreiben habe ich nicht, nur Zeugen,das diese Sachen wirklich mir gehören.

Mit lieben Grüßen

ich habe einer „Freundin“,als es ihr schlecht ging Sachen wie
Bettdecke,Küchenmöbel,Matratze…zur Verfügung gestellt.
Nun habe ich bemerkt das sie mich nur ausgenutzt hat und
möchte die Sachen zurück.Allerdings rückt sie diese nicht raus
und zieht demnächst weg.
Was kann ich machen? Zur Polizei eine Anzeige machen?Aber
wogegen?Wie nennt man das?
Brauche dringend Rat!
Schenkungsurkunde oder Leihgabeschreiben habe ich nicht, nur
Zeugen,das diese Sachen wirklich mir gehören.

Hallo Aileen,
Du musst Deine Ansprüche zivilrechtlich durchsetzen. Also Anwalt nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Hallo,
miese Nummer … mir wurde selbst mal geholfen und ich wäre nicht auf den Gedanken gekommen, die Sachen - nachdem mirs besser ging - zu behalten.

Arbeite seit über 15 Jahren für Anwälte und habe die Erfahrung gemacht, dass eine Strafanzeige oft Angst macht und die Leute sich reumütig zeigen (aber auch oft eingestellt wird und der andere dann denkt, er habe ja richtig gehandelt). Wenn Du eine Anzeige machen willst, dann geh einfach zur nächsten Polizeistation und erzähle den Fall. Ist einfacher, als zu schreiben und nicht die richtigen Worte zu finden. Außerdem musst Du dann sowieso hin und erzählen.

Ich schließe mich meiner Vorrednerin an: Geh zum Anwalt ! Wenn Du Zeugen hast, dürfte auch ein Zivilverfahren kein Problem sein (bis auf die Kosten !).

Gruß Ticoli

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…schlecht ging Sachen wie Bettdecke,Küchenmöbel,Matratze…

  1. Der erste Eindruck ist, dass diese Dinge keinen Luxus
    darstelltenund die Geber wohl darauf verzichten konnten.
    „Nerzmantel, Bargel, Rolex“ würde sich anders lesen !

  2. Anzeige wegen was denn ? Du hast den Kram doch
    dorthingebracht.

  3. Wäre ich die Gegnerin, würde ich mit Deinem Anwaltsbrief
    auch zum Anwalt laufen. Der würde dann was von SChenkung
    mit Sofortvollzug schreiben und Du hättest noch die Kosten
    beider Anwälte an der Backe…

  4. Schublade : Lebenserfahrung !
    Verschenke / Verleihe nur, was Du auch wegwerfen würdest !

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Hallo Aileen,

also zunächst mal hast du einen Herausgabeanspruch als Eigentümer nach §985 BGB - zumindest so wie du es schilderst.

Aber ich sehe das Zivilverfahren als nicht so einfach an wie hier andere meinen, die hier sagen „Du hast ja Zeugen“.
Denn was können die Zeugen denn bezeugen? Sie können bezeugen, dass dies mal deine Sachen gewesen sind. Mehr wohl eher nicht.

Lamberts Einwand, dass sich die „Beklagte“ auf eine Schenkung berufen könnte, ist nicht von der Hand zu weisen und bei den genannten Gegenständen sogar plausibel.

Ich geh mal noch weiter in der Fragestellung: Wenn die Person dich nicht ausgenützt hätte, würdest du die Sachen dann auch plötzlich zurück wollen?

Ich würde hier die Chancen so einen Prozess auch verlieren zu können, als gar nicht mal so gering ansehen.

Strafrecht - und damit die Anzeige wegen was auch immer man hier gerne konstruieren würde (du siehst ja dass es nicht einfach ist, weil dir auch kein wirklicher Tatbestand einfällt) - kannst du zunächst mal vergessen, da du Ihr die Sachen selbst überlassen hast.

Gruß Ivo

Unterschlagung

Strafrecht - und damit die Anzeige wegen was auch immer man

hier gerne konstruieren würde (du siehst ja dass es nicht
einfach ist, weil dir auch kein wirklicher Tatbestand
einfällt) - kannst du zunächst mal vergessen, da du Ihr die
Sachen selbst überlassen hast.

Genau, das wäre ne Unterschlagung.

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Genau, das wäre ne Unterschlagung.

Ich habe da Bauchschmerzen mit der Behauptung.
Wo ist die rechtswidrige Zueigung der Sache?
Ist diese beweisbar?

Das gibt schnell eine Gegenklage im Sinne des StGB §187.

Ich sage nicht dass so ein Fall nicht durchsetzbar wäre, ich sage nur es ist schwieriger wie einiger hier glauben.

Gruß Ivo

1 Like

Hallo,

Wo ist die rechtswidrige Zueigung der Sache?

Nun die lässt sich hier bei der Zueignung ebenso wie bei der Zueignung beim Diebstahl begründen. Geriert sich der Zueignende wie ein Eigentümer, so führt er die Sache rechtswidrig seinem Vermögen zu. Dass das lediglich ein Hilfskonstrukt der Rechtswissenscahft ist, ist klar. Dennoch stellt die Entscheidung: „Ich gebe es nicht mehr raus und behalte es“, eine rechtswidrige, da der zivilrechtsordnung bzg. der Rechte des Eigentümers wiedersprechende, Zueignung dar.

Ist diese beweisbar?

Das ist natrürlich eine ganz andere Frage.

Grß,
Dea

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Genau, das wäre ne Unterschlagung.

Ich habe da Bauchschmerzen mit der Behauptung.
Wo ist die rechtswidrige Zueigung der Sache?

Siehe cmd.dea

Ist diese beweisbar?

Das gibt schnell eine Gegenklage im Sinne des StGB §187.

Wenn man immer danach gehen würde, dürfte man gar nix anzeigen… Abgesehen davon, welcher Richter glaubt denn, das irgendjemand mal schnell ne Anzeige macht und behauptet der Hausstand seiner Freundes gehört ihm - wenn da nix dran ist…
Sie schrieb weiterhin, dass sie Zeugen hat.

Ich sage nicht dass so ein Fall nicht durchsetzbar wäre, ich
sage nur es ist schwieriger wie einiger hier glauben.

Da hast Du recht. Meine Freundin hatte mal Sachen in einer Wohnung, die sie der Nachmieterin für Geld überlassen wollte. Teilweise wurden sie bei der Abnahme der Wohnung durch den Verwalter unglücklich ins Protokoll aufgenommen, die Nachmieterin sprang plötzlich sang und klanglos ab und die Gesellschaft vermietete ratzfatz neu… Die sachen blieben einfach drin. Auf Anfrage stellte sich die Gesellschaft dumm, unsere folgende Anzeige wegen Unterschlagung wurde eingestellt.
Zum Glück wollten die irgendwann mal ne Betriebskostennachzahlung, dafür ham wir ihnen dann schriftl. die Möbel überlassen :wink:… Sie haben akzeptiert, hatten wohl Angst zu klagen…

ElC.

Zeugenbeweis ?

Der Kläger vor dem Amtsgericht in Kappeln an der Schlei
bot denn gleich einhalbes Dutzend Zeugen auf.

Seinen Vermieter.
Seine Lebensgefährtin.
Einen Bekannten.
Die Ehefrau des Bekannten.
usw.
usw.
Alee diesen Leuten will er „immer nach seiner Rückkehr“ von
den Verhandlungen mit seinem Vertragspartner erzählt haben.

Dabei gewesen ist keiner dieser Zeugen. Was also sollen
diese Zeugen bezeugen ? Etwa das, was der Kläger ihnen
Stunden später erzählt haben will. Nochmals : erzählt
haben will…

Könnte ja ein Indiz sein…wenn da nicht ein
Anruf bei der Staatsanwaltschaft von Seiten des
Beklagten wäre.
Der Kläger ist strafrechtlich in anderer Sache zu einer
solch hohen Freiheitsstrafe verurteilt, dass das angezeigte
Delikt wegen : Nötigung nicht mehr ins Gewicht fällt…

Und weil es so schön war noch einen Anruf bei dem
Schuldnerregister des Amtsgerichtes. Und da gabe es
denn gleich das Aktenzeichen der EV…und weil
ein Titel in dieser Sache kurz vor Versendung steht
gibt es dann auch Akteneinsicht in das MA-Verfahren…

Was also wird dieser Zeugenbeweis wohl so bringen ???

Die Rechtswidrigkeit der Handlung ist auch zivilrechtlich zu fassen: Sie ergibt sich aus dem Besitzrecht. Wer die geliehenen Sachen besitzt, ist an sich rechtmäßiger (!) Fremdbesitzer. Durch die Entscheidung, Sie nicht mehr herauszugeben, sich also wie ein Eigentümer aufzuführen, ändert er seinen Besitz in unrechtmäßigen (!) Eigenbesitz…bekannt aus der wunderbaren Welt des EBV.
Gruß,
Dea

Verehrter Herr nicht Kollege :smile:)

Das Problem ist doch mal wieder die Beweisfähigkeit
in diesem fiktivem Falle.

Das geht voll in die Hose. Ich wette drauf !

Ansonsten hast Du Recht…aber leider nur in der
Theorie - und deshalb gibt es keinen Punkt :frowning:(

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ist diese beweisbar?

Das ist natrürlich eine ganz andere Frage.

Danke für deine Ausführungen.

Ich bleibe allerdings dabei, dass es eventuell schwierig sein könnte den Anspruch durchzusetzen. Muss nicht, kann aber sein.

Es ist ja noch nicht mal geklärt, in wie fern sich der unmittelbare Besitzer weigert, die Sachen heraus zu geben, bzw. was schon unternommen wurde um die Herausgabe zu verlangen.

Gruß Ivo

Aber warum soll keine Anzeige?
Das kostet doch nix…

Das kostet doch nix…

Kostes unnötige Arbeit !

Hi,
manchmal geht es gar nicht darum, was rechtlich gesehen moeglich ist - manchmal reicht ein kleiner Brief von einem Rechtsanwalt.

Wenn sie wegzieht, hast Du guten Grund, die Dinge zurueckzuverlangen - anders waere es, wenn es eine von Dir aus ganz ploetzliche Entscheidung waere, die Dinge zurueckzuverlangen.

Gruss, Isabel