Anzeige ändern von Unterschlagung auf versuchte Unterschlagung und versuchter Betrug ?

Hallo,

Folgende Situation :

Person A leiht Person B 3000 € ohne Vertrag.

Person B zahlt zwei Raten zu je 500 € zurück.

Person B sagt dass er weitere Raten zu je 100 € zurückzahlen wird wegen der finanziellen schlechten Situation.

Person A ist damit nicht einverstanden und erstattet Anzeige wegen Unterschlagung.

Person B nimmt Kredit bei der Bank auf und zahlt die restlichen 2000 € zurück.

Da Person B aber der Meinung war das keine Unterschlagung vorliegt wird ebenfalls eine Anzeige wegen Falscher Verdächtigung gemacht.

Person A ist natürlich verärgert über die Gegenanzeige.

Jetzt möchte Person A eine Anzeige wegen versuchter Unterschlagung und versuchtem Betrug machen da ja das Geld erst nach der Anzeige wegen Unterschlagung auf dem Konto eingegangen ist.

Die 2. Rate von 500 € wurde am 6.9. bezahlt und am 1.10 wurde die Anzeige wegen Unterschlagung erstattet.

Kann die Anzeige auf Unterschlagung geändert / und zusätzlich wegen versuchtem Betrug ergänzt werden ?

Danke im voraus

hi,

gab es wirklich keinen Vertrag?

Ich möchte nur nochmal nachfragen, ehe ich die Reaktion von B für angemessen befinde.

grüße
lipi

Man zeigt einen Sachverhalt an.
Dabei darf man nicht lügen.
Der Staatsanwalt entscheidet dann, ob er den Sachverhalt für relevant hält.
Er entscheidet dann auch, wegen was man angeklagt würde.

Da es doch ziemlich offensichtlich ist, dass der B niemals die Absicht hatte, sich das Geld anzueignen, sind für mich weder Unterschlagung noch Betrug ersichtlich.

Ich empfehle zunächst, nichts weiter zu unternehmen.
Falls eine Vorladung zur Aussage bei der Polizei kommt:
Freundlich absagen, wenn man als Beschuldigter vernommen werden soll.
Kommt die Vorladung vom Staatsanwalt, denn geht man dort mit einem Anwalt hin, oder aber man verweigert die Aussage, bis man einen Anwalt zu Raten gezogen hat.

Hallo!

Beim geschilderten Fall gibt es keine strafrechtlichen Sachverhalte. Zahlungsverzug und Meinungsverschiedenheiten über Ratenhöhe und was es sonst noch an Zankereien geben kann, sind zivilrechtlicher Natur. Mit Anzeigen wegen was auch immer liegt man dabei neben der Sache.

Das Darlehen wurde zurückgezahlt, die Sache ist damit erledigt.
Anzeige - Gegenanzeige - ist alles dummes Zeug, mit dem nur Blödmänner ihre Zeit sinnlos vertun.

Solltest Du zu den unbelehrbaren Sturköpfen gehören, renne zum Anwalt und verursache Kosten. Manche unterbeschäftigten Advokaten freuen sich über solchen überflüssigen Kram, weil sie endlich eine Rechnung schreiben und dem Finanzamt glaubhaft machen können, dass sie einer Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgehen, statt nur Verlustvorträge zu produzieren. Musst Du aber selbst bezahlen.

Tauchte hier nicht kürzlich ein ähnlich gelagerter Fall auf? Falls Du der Fragesteller warst, wurde dargelegt, dass es sich um eine zivilrechtliche Sache handelt, die keinen Anlass bietet, mit dem Strafgesetzbuch zu wedeln. Es ist zwar nicht die feine hanseatische Art, von mündlichen Vereinbarungen abzuweichen, aber mit dem Strafgesetzbuch wird man dabei nichts, bzw. nur unter selten beweisbaren Umständen, die aber letztlich auch zu nichts führen, soweit BaK (Bargeld auf Kralle) das Ziel ist. In solchen Fällen gibt es das Gespräch unter (nicht nur lt. Personalausweis) erwachsenen Menschen, ansonsten den gerichtlichen Mahnweg. In Kreisen mit roten Leuchten am Hauseingang werden solche Sachen ohne Anzeige mit gebrochenen Nasenbeinen geregelt, aber auch in weniger kultivierten Kreisen, z. B. unter Kaufleuten, bemüht man nicht Polizei und Staatsanwalt, zumal die gar nicht zuständig sind.

Also: Hör’ auf mit dem kindischen Maschendrahtzaunmist!

Gruß
Wolfgang

Tach,

es gibt natürlich einen Vertrag. Nur eben wohl kein schriftlicher.

Das Thema wurde bereits in einer ersten Eskalationsstufe hier im Forum diskutiert.
Demnach gibt es Quittungen der ersten beiden Raten, auf denen festgehalten ist, dass es sich um die erste und zweite Rate von insgesamt sechs über je 500€ handelt.

Nein nichts schriftliches . Auf Vertrauensbasis. Haben beide nebeneinander einen Gewerberaum in einem Gebäude
Nur auf den Quittungen steht halt

500 € 1.Rate von 6
500 € 2. Rate von 6

hi,

Das ging an mir vorüber.
zum Glück. schade um die Zeit.

grüße
lipi

Wenn man unberechtigt wegen Unterschlagung Angezeigt wird muss man doch etwas unternehmen oder nicht ?

Nein, muss man nicht.

Wer etwas behauptet - hier Unterschlagung - muss beweisen. Es lag aber keine Unterschlagung vor. Der Beweis ist deshalb nicht möglich. Damit hat sich die Sache erledigt. Du musst weiter nichts machen.

Gruß
Wolfgang

2 Like

Nicht ganz, wir haben jetzt eine zweite und dritte Eskalationsstufe erreicht.
Nach der Unterschlagungsanzeige, die nur dann Substanz haben könnte, wenn fälschlich behauptet worden wäre, dass eine Aneignung beabsichtigt war, hat es eine „Gegenanzeige“ wegen falscher Verdächtigung gegeben, die nun wohl im Rahmen der dritten Stufe durch (weiteres Lügen) „Der hatte auch nie vor, überhaupt das Geld zu bezahlen!“ erwidert werden soll, um aus Unterschlagung Betrug machen zu können.

tssssss

Also kann man auch entspannt sein wenn der jenige zum Anwalt rennt und nun die Anzeige auf Versuchte Unterschlagung und versuchten Betrug ändert oder sogar zusätzlich anzeigt ?

Eine Anzeige ist, wenn man der Polizei oder dem Staatsanwalt etwas sagt, von dem man denkt, es sei strafrechtlich relevant.
Man kann den bereits angezeigten Tatsachen weitere hinzufügen, natürlich.

Man dürfte aber in schwere Erklärungsnot kommen, wenn man aus der zunächst gemachten Aussage „Der Will das Geld behalten“ die Aussage (NACH Bezahlung!!!) macht, man sei mittlerweile zu der Erkenntnis gelangt, dass der Beschuldigte von Anfang an nicht vor hatte, den Gesamtbetrag zurückzuzahlen.

Ich gebe dir bis auf einen Einwand Recht:
Wenn jemand eine Strafanzeige macht und dabei lügt, um eine Forderung einzutreiben, dann halte ich das auch bei einer berechtigten Forderung für derart missbräuchlich, dass auch ich darüber nachdenken würde, das Ganze als „falsche Verdächtigung“ anzusehen, die bestraft werden sollte.
Vermutlich hätte ich aber zuerst einen Anwalt gefragt, der sich mal die Akten (und die Aussage in der Anzeige) durchgelesen hätte.

Lass’ andere Leute rennen, wohin sie wollen.

Gruß
Wolfgang

Warum sollte man sich von irgendwelchen HB-Männchen überhaupt zu was auch immer treiben lassen? Die Welt ist voller Leute, die bei jeder Gelegenheit irgendwas von Anwalt erzählen. Fehlt nur noch der Hinweis, sie seien rechtsschutzversichert…

Wer Geld zum sinnlosen Verschleudern übrig hat, soll gerne so vorgehen. Nach meiner Meinung ist jeder Groschen, jede Minute Lebenszeit für solchen hirnrissigen Mist zu schade. Bringt nichts, führt zu nichts. Also nicht ins Bockshorn jagen lassen, Beine hochlegen, Katze auf den Schoß und gar nichts tun.

Gruß
Wolfgang

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Haben Dir die Antworten beim letzten Mal nicht gefallen oder hast Du sie nicht gelesen oder nicht verstanden?
Hol’s doch einfach mal nach:

Oder glaubst Du wirklich, in den letzten 10 Tagen hat sich die Gesetzeslage grundsätzlich geändert?
Gruß
anf

Selbstverständlich gab es einen. Der UP weiß nur nicht, was ein Vertrag ist. Und will nun schlauer sein als Polizei, Widersacher und alle eventuellen Anwälte zusammen.
Gruß
anf

Warum sollen mir die Antworten nicht gefallen haben ? Es geht doch jetzt darum das derjenige jetzt von versuchte Unterschlagung und versuchten Betrug redet.

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Wer ist „UP“ ?

Hallo,

aber er hat sich doch an die hier gegebenen Vorschläge gehalten: Kredit bei der Bank aufgenommen und den ausstehenden Betrag auf einmal zurückgezahlt. Jetzt kam nur die Reaktion des Verleihers.

Grüße
Siboniwe