Hallo,
ab heute ist ja die neue Regelung gültig, dass Geldautomaten die Gebühren anzeigen müssen, welche beim abheben an einen fremden Geldautomaten fällig werden. So ist es zumindest in der Presse und auch auf der Seite des ZKA zu lesen (Link)
nun zunächst einmal frag ich mich, wo die rechtliche Grundlage hierfür ist? Weil nirgends hab ich bis dato was von einem Gesetz oder ähnlihem gelesen
Desweiteren frage ich mich, was passiert wenn nicht? Nehmen wir mal an eine Person war heute - sie wollte das neue System ja direkt mal auf Herz und Nieren prüfen - am Bahnhof an einem Automaten der „Reisebank“ um Geld abzuheben. Am Automat war kein Aufkleber bezüglich Gebühren zu finden, also dachte sich diese Person, dass sie wohl über den Bildschirm informiert werden würde. Karte rein, Auszahlung, Pin eingeben, Betrag eingeben, ENDE!
Keine anzeige der Gebühren, keine Möglichkeit die Transaktion abzubrechen. Was nun?
Gruß
Stefan
Nun frag ich mich natürlich was man da für Möglichkeiten hat