Anzeige b.d. Polizei; was ist noch möglich?

Guten Tag,

ich weiß von einem Fall zu berichten, wo sich ein Autofahrer derart von der rabiaten Fahrweise eines anderen Verkehrsteilnehmers genötigt fühlte, daß er diesen bei der Polizei anzeigte.
Die Polizei nahme die zahlreichen verschiedenen Delikte auf und reichte sie zur Bussgeldstelle weiter.
Diese würde dann das höchste Vergehen aus diesem Katalog bewerten und ahnden (das übliche: Bussgeldbescheid, ggf. Anhörung, Widerspruch,…)

Ich würde gerne wissen, ob man nun, nach der Anzeige bei der Polizei, auch noch irgendeine Art von ziviler Klage, mit einem Rechtsanwalt zum Beispiel, erheben kann und ob es Sinn macht, andere Verkehrsteilnehmer zu suchen, die sich an einer Art Sammelklage beteiligen würden, um den „Klagewillen“ zu untermauern.

hallo,
nein, eine zivilrechtliche verfolgung würde nichts bringen. welches
zivilrechtlich zu belangende delikt soll denn auch vorliegen? sie
müssen sich fragen, ob sie gegen den drängler irgendeinen anspruch
materieller art haben… aber so wie sie es schildern, ist das wohl
nicht der fall.

Hallo!

Ich würde gerne wissen, ob man nun, nach der Anzeige bei der
Polizei, auch noch irgendeine Art von ziviler Klage, mit einem
Rechtsanwalt zum Beispiel, erheben kann und ob es Sinn macht,
andere Verkehrsteilnehmer zu suchen, die sich an einer Art
Sammelklage beteiligen würden, um den „Klagewillen“ zu
untermauern.

Klar, man sammelt alle genötigten und verklagt den Typen. Ich würde sinnvollerweise lieber eine einstweilige Verfügung anstrengen, damit andere geschützt werden. „Dem Antragsgegner wird untersagt, andere Verlehrsteilnehmer zu bedrängen und zu nötigen. Für jede Zuwiederhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 2 Millionen Euro angedroht.“

Ich will übrigens von dem auch nicht belästigt werden und werde mich an der Klage beteiligen.

Gruß,

Florian.

Faustregel
Unabhängig davon, wie die zivilrechtliche Rechtslage tatsächlich ist, gibt es eine Faustregel, die einen guten Anhaltspunkt dafür liefert, wie diese Frage:

Ich würde gerne wissen, ob man nun, nach der Anzeige bei der
Polizei, auch noch irgendeine Art von ziviler Klage, mit einem
Rechtsanwalt zum Beispiel, erheben kann

zu beantworten ist:

Wer die Frage stellt,

Ich würde gerne wissen, ob man nun, nach der Anzeige bei der
Polizei, auch noch irgendeine Art von ziviler Klage, mit einem
Rechtsanwalt zum Beispiel, erheben kann

hat in der Regel keine Ansprüche. Wenn jemand nämlich schon selbst nicht sagen kann, was er denn konkret vermißt und deshalb im Klagewege wiederhaben will, dann ist es auch häufig unwahrscheinlich, dass in den dunkelsten Winkeln der Rechtsordnung dennoch ein Anspruch verborgen ist auf etwas, von dem der Anspruchsteller gar nicht weiß, dass es ihm fehlt. Zumindest in Alltagssituationen wie diesen laufen das Rechtsgefühl von Otto-Normal-Verbraucher und das, was tatsächlich Recht ist, (womöglich wider Erwarten) im Großen und Ganzen parallel. Und wenn das eigene Rechtsgefühl einem nichts sagt, dann ist da vielfach auch nichts …