*habe vor 5 monaten etwas bestellt im internet.
*ware nie bekommen.
*storniert.
*kein geld zurückgebkommen.
*mahnschreiben mit fristsetztung erlassen
*mahnbescheid vom gericht erlassen -> wurde zurückgewiesen von der Firma
*erneutes einschreiben mit frsitsetzung zur aufforderung der rücküberweisung
so, heute war ich bei der polizei und habe anzeige erstattet wegen „betruges“. da sehr viele leute bei der firma bestellt haben und genauso nie ihr geld zurückbekommen haben, handelt sich hierbei um eine „betrugsfirma“.
im internet forum habe ich gelesen, dass man nach einer polizeilichen anzeige meist sehr rasch wieder sein geld bekommt. deshalb bin auch ich heute zur polizei.
so, nun meie fragen:
1: erfährt der polizeilich angekagte eigentlich von wem er angezeigt wurde ? falls nein, so bringt mir das ja eigentlich nix, oder ?
2: sollte ich jetzt schnellstens auch noch eine zivilklage einreichen ? macht das sinn, oder soll ich ertmals wieder abwarten ?
*habe vor 5 monaten etwas bestellt im internet.
*ware nie bekommen.
*storniert.
*kein geld zurückgebkommen.
*mahnschreiben mit fristsetztung erlassen
*mahnbescheid vom gericht erlassen -> wurde zurückgewiesen
von der Firma
*erneutes einschreiben mit frsitsetzung zur aufforderung der
rücküberweisung
so, heute war ich bei der polizei und habe anzeige erstattet
wegen „betruges“. da sehr viele leute bei der firma bestellt
haben und genauso nie ihr geld zurückbekommen haben, handelt
sich hierbei um eine „betrugsfirma“.
im internet forum habe ich gelesen, dass man nach einer
polizeilichen anzeige meist sehr rasch wieder sein geld
bekommt. deshalb bin auch ich heute zur polizei.
so, nun meie fragen:
1: erfährt der polizeilich angekagte eigentlich von wem er
angezeigt wurde ? falls nein, so bringt mir das ja eigentlich
nix, oder ?
2: sollte ich jetzt schnellstens auch noch eine zivilklage
einreichen ? macht das sinn, oder soll ich ertmals wieder
abwarten ?
Hi Sally (oder Selly ?),
(nur zu 2., die Datenübermittlung bei Anzeigen ist mir unbekannt)
Ich würde in so einem Fall vor allem den Mahnbescheid weiterbetreiben. Du schriebst nur, er wurde von der Firma zurückgewiesen - da muß ich zurückfragen, was damit gemeint ist, denn einen Mahnbescheid kann man de jure nicht „zurückweisen“. Vielleicht meintest Du, daß die Firma gegen den Mahnbescheid „Widerspruch“ eingelegt hat. Wenn das der Fall wäre, so hättest Du die Möglichkeit auf dieser Grundlage einen Zivilprozeß anzustrengen, der Deine Rückzahlungs- oder sonstigen Ansprüche prüft.
Sofern Du den von Dir dargestellten Sachverhalt belegen kannst (Überweisung, keine Ware/Dienstleistung erhalten) und Du nicht damit rechnest, daß Dein Gegner (die Firma) irgendeinen fingierten Gegenbeweis aus dem Hut zaubert, würde ich das auch unbedingt tun.
also du hasst recht, die firma legte widerspruch ein.
sicherlich kann ich jetzt einen zivilprozess starten, aber der ist mit super mega viel arbeit verbunden. und natürlich auch mit kleinem risiko behaftet. dehalb hab ich erstmals tur polizeiklage gegriffen.
Details zur Klageeinreichung
Hi Selly (ich bleib mal beim „e“ ;o)
also soooo viel Arbeit ist das eigentlich nicht. Du mußt halt erstmal den Sachverhalt aufsetzen in Form einer Klage und an das Gericht abschicken, am besten an das für Dich zuständige Amtsgericht.
Wenn Du Hilfe bei der Klageschrift benötigst, sag beischeid. Die Risikoabschätzung kann ich so natürlich noch nicht beurteilen; es sei auch dazu bemerkt, daß Du im Falle des Unterliegens neben den RA-Kosten auch die Spesen/Verdienstausfall für die Gegenpartei und eventuelle Zeugen aufbringen mußt.
Allerdings hat eine gut verfaßte Klageschrift auch ein nicht zu unterschätzendes Drohpotential, was auch zum Einlenken der (schuldbewußten!) Gegenpartei führen kann. Du könntest auch Klage einreichen und erst einmal die Stellungnahme der Gegenpartei abwarten; die muß nämlich ihre Gegenargumente bzw. Beweismittel noch vor Prozeßtermin benennen! Dann kannst Du immer noch abwägen, ob Dir das Risiko zu groß erscheint und ggf. die Klage zurückziehen, dann werden Dir die unverbrauchten Prozeßkosten (die Du erst einmal vorstrecken mußt) zurückerstattet.
jetzt müsste ich nur noch wissen …
jetzt müsste ich nur noch wissen ob der von mir angeklagte wegen betruges ( strafrechtlich ) auch bescheid bekommt, wer ihn angezeigt hat.
p.s will er den verdacht auf betrug abweisen, so müsste er ja ganz schnell die kläger ausbezahlen. aber wenn er nicht weiß, wer das ist, macht das ka keinen sinn.
Betrug kommt nur schwer durch
Betrug setzt Vorsatz vorraus, den man Beweisen muß !!!
Deswegen werden ein Großteil der Betrugsverfahren abgewiesen.
Du mußt Privat klagen wegen arglistiger Täuschung.
Da ist die Chance größer … nix zu erreichen )
Ich hatte was ähnliches und seit über 10 Jahren einen Mahnbescheid in der Schublade.
Auch ein Computerladen, der aber dann einfach zumachte.
Der Computerladen war nicht offiziell (wie die meißten kleinen Läden) angemeldet, der Ladenbesitzer war ein Stadtbekannter Bankroteur und die Sache verläuft im Sand, weil bei dem Typ nix zu holen ist.
Alle 3 Jahre (muß sein) verlängert der seinen Offenbarungseid und macht regelmäßig wieder einen Laden auf um Leute über den Tisch zu ziehen.
Für die Polizei ist der Fall zu klein und es besteht kein öffenliches Interesse, das war´s.
Willkommen im Freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.
Bei uns haben auch Betrüger Rechte )
ne, das glaub ich ned. die staatsanwaltschaft hat da sicher ein großes intersse dran. der typ hat ungefähr 5000 leute um ihr geld gebracht und circa 10 mio einkassiert. da will ich doch mal hoffen, dass die staatsanwaltschaft dem nachgeht !
Du mußt Privat klagen wegen arglistiger Täuschung.
Da ist die Chance größer … nix zu erreichen )
Das verstehe ich nicht, wieso eine Vertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung? Der Verkäufer ist doch im Verzug, da kann man sowieso unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kann man sich sparen, außerdem benötigt die zivilrechtliche arglistige Täuschung genauso einen Vorsatz (wenn auch nicht genau den gleichen) wie der strafrechtliche Betrug.
Im konkreten Fall zivilrechtlich durchzukommen dürfte kein Problem sein.
Ich hatte was ähnliches und seit über 10 Jahren einen
Mahnbescheid in der Schublade.
Auch ein Computerladen, der aber dann einfach zumachte.
Der Computerladen war nicht offiziell (wie die meißten kleinen
Läden) angemeldet, der Ladenbesitzer war ein Stadtbekannter
Bankroteur und die Sache verläuft im Sand, weil bei dem Typ
nix zu holen ist.
Alle 3 Jahre (muß sein) verlängert der seinen Offenbarungseid
und macht regelmäßig wieder einen Laden auf um Leute über den
Tisch zu ziehen.
Für die Polizei ist der Fall zu klein und es besteht kein
öffenliches Interesse, das war´s.
…und außerdem würdest du ja wohl selbst dann, wenn eine Verurteilung wegen Betrugs erfolgen würde das Geld genausowenig bekommen. Daher ist es für dich völlig egal ob eine Anklage erhoben wird oder nicht.
Willkommen im Freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.
Bei uns haben auch Betrüger Rechte )
Ja natürlich, denn irgendwer muss ja feststellen, dass er ein Betrüger ist und Gott sei Dank kann das nur ein Gericht.