Anzeige bei der Polizei - wie geht es weiter?

Mein Sohn (15J, mit drei Freunden unterwegs) wurde von einer Gruppe von vier Angreifern krankenhausreif geschlagen. Er war drei Tage im KH und hat ein blaues Auge, Gehirnerschütterung und Nasenbeinfraktur. Seine Freunde haben kleine Blessuren.

Es handelte sich nicht um eine Schlägerei von beiden Seiten aus, sondern sie wurden eindeutig ohne Grund angegriffen. Díe Freunde meines Sohnes habe Anzeige erstattet und wurden verhört. Und die Haltestelle hat wohl Videoüberwachung. Mein Sohn braucht anscheinend keine Aussage zu machen? Der Kollege wäre auch gerade im Urlaub?

Ich wüsste gerne was über den formalen Ablauf. Was muss die Polizei tun um die noch unbekannten Täter zu finden? Wer kontrolliert das? Ich habe das Gefühl, sie nehmen das nicht ernst genung. Da es aber an der Haltestelle passiert ist, wo mein Sohn jeden Tag zur Schule fährt, und er evtl. auch noch eine OP für seine Nase braucht, sehe ich die Sache natürlich nicht so gelassen.

Kann ich noch was dafür tun,damit das nicht im Sand verläuft?

Tja ja können sie. Wählen sie das nächste Mal richtig.
Schauen sie keine Nachrichten? Jeden Tag passiert das und ihr Junge ist dabei kein Einzelfall.

Was glauben Sie eigentlich was passiert wenn man die Anderen findet? NIX!

Ich bin Polizist in Berlin und das Problem ist nicht die Täter zu finden, Ihnen passiert einfach nix. Wir leben in einem Staat indem die Täter vor Gericht zu Opfer werden, weil ihnen ja immer eine so schlechte Kindheit vorausgeht.

Aber zu Ihrer Frage:
Die Aufnahme der Anzeige. Anhörung aller Zeugen auch Ihres Sohnes, Auswertung der Bildmaterialen ( in den meisten Fällen sind die von so schlechter Qualität (wahrscheinlich ist meine Webcam zu Hause bei mir besser, aber die Unternehmen müssen ja Geld sparen).

Wenn man kein Widererkennen der tatverdächtigen hat wird es eh eingestellt.

Für die Frage was können sie tun?
Das was wir alle langsam tun sollten, uns diesen Scheiß nicht mehr gefallen lassen…

Auskunft betrifft österreichische Rechtsordung:

Es handelt sich nach Ihrer Schilderung grundsätzlich um eine schwere Körperverletzung nach § 84 StGB (>24 Tg Gesundheitsschädigung oder an sich schwere Verl).
Die Polizei hat grundsätzlich von Amts wegen zu ermitteln und an die Staatsanwaltschaft die die Ermittlungen führt das ERgebnis der Ermittlungen anzuzeigen.
Alle Beweismittel sind zu erheben (auch vorhandens Videomaterial). Bildfahndung ist zu prüfen ob zulässig nach dem SPG.
Sie bzw. ihr Sohn kann nach der StPO 2008 als Opfer auch dementsprechende Anträge stellen.
Dass ein Polizist im Urlaub ist tut nichts zur Sache, es hat die Polizei zu ermitteln. Dieser Umstand ist für die Sache nicht relevant.
Ihr Sohn kann bei der Polizei Akteneinsicht nehmen, bevor der Akt an die Staatsanwaltschaft versandt wird. Danach bei der Staatsanwaltschaft. Nehmen Sie diese Akteneinsicht unbedingt und fertigen Sie sich Kopien an.
Falls die Erhebungen seitens der Polizei verschleppt werden, wenden Sie sich mit den entsprechenden Anträgen an die Staatsanwaltschaft.
Da sie als Opfer auch zivilrechtliche Ansprüche haben, könnten Sie Ermittlungsmaßnahmen durch Detektive uU auch den Tätern anlasten (Privatanschluß im STrafverfahren)
Das ist kurz und bündig das was Sie machen können oder verlangen können.

Bei dem was sie hier schildern handelt es sich um eine Körperverletzung nach § 223 StGB.
Gemäß § 230 StGB ist die Körperverletzung ein Antragsdelikt und wird nur verfolgt, wenn eine Anzeige erstattet und STrafantrag gestellt wird. Dies ist offensichtlich bei ihrem Sohn nicht erfolgt.
Sie sollten daher dies so schnell wie möglich nachholen.

Hallo Sybille,
ZUERST EINMAL: ändere bitte deine Frage, so dass sie abstrakt ist. Dies ist keine Rechtsberaut, dafür gibt es Rechtsanwälte!

Grundsätzlich ist die Polizei und Staatsanwaltschaft nach dem Legalitätsprinzip sogar dazu verpflichtet der Straftat nachzugehen, sofern sie nicht ein reines Antragsdelikt ist.

Hier handelt es sich ja um eine Körperverletzung i.S.d. § 223 I StGB, diese stellt eine Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt dar.
Ein reines Antragsdelikt wäre bspw. der Hausfriedensbruch.
Es wurde schon Anzeige erstattet, das ist auch gut so, dennoch würde ich als Nebenkläger dazustoßen, allein schon, weil du durch deinen Anwalt im Hauptverfahren mehr Rechte genießt. (z.B. die Akteneinsicht)

Die Polizei und StA wird erst einmal ein Ermittlungsverfahren eröffnen und im Zuge dessen wird geprüft, ob Anhand von Beweisen (das Videomaterial, die Zeugenaussage der Opfer, die Feststellung der noch unbekannten Täter, Krankenhausberichte der Ärzte bzgl. der Verletzungen) die Verurteilung der Täter wahrscheinlich ist.
Danach geht es weiter im Zwischenverfahren, in der sich der Richter der Sache annimmt.

Erst danach geht es ins Hauptverfahren, in der ihr ins Gericht müsst.

Es sollte eine Sicherung der Videobänder als Beweismittel erfolgen. Leider ist es immer schwer gegen unbekannte Täter zu ermitteln, wenn nicht einer die Täter auf den Videobändern identifizieren kann (wenn man überhaupt etw. erkennen kann) wird das Verfahren eingestellt.

Viele Grüße
SLA

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo!

Nachdem ihr Sohn verletzt wurde, also Geschädigter ist, müsste dieser auf jeden Fall vernommen werden. Wenn er jedoch ebenfalls zugeschlagen hat, also Beschuldigter ist, steht es ihm frei, sich zur Sache zu äußern.

Was die Polizei unternehmen muss um die Täter zu fassen:

Sie muss die Videoaufzeichnungen auswerten und evtl. auf dienstl. Ebene veröffentlichen um jemanden, evlt. im Kollegenkreis zu finden, welchem die Täter bekannt sind. Weiterhin müssen alle verfügbaren Zeugen vernommen werden. Ob beteiligt oder nicht.

Kontrolliert wird das von niemanden. Außer evtl. vom Dienstgruppenleiter des sachbearbeitenden Beamten. Wenn Sie denken, es würde nicht genau genug ermittelt, können Sie sich lediglich einen Anwalt nehmen.

Vom Ablauf her ist es so, dass wie bereits oben erläutert, zunächst alle Beteiligten und Zeugen vernommen werden. Wenn die Täter ermittelt werden, werden diese ebenfalls zur Vernehmung vorgeladen und evtl. vernommen (je nachdem, ob diese von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen oder nicht). Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese entscheidet dann, wie weiter verfahren wird. Ob es z.B. zu einer Gerichtsverhandlung kommt oder der Fall eingestellt wird.

Ich hoffe ich konnte Ihnen behilflich sein.

MfG

OK, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Erstmal vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

Ich hätte die Frage tatsächlich neutral stellen müssen, merke ich jetzt auch. Allerdings lässt sich das wohl im Nachhinein wohl nicht mehr ändern, wie ich gerade nachgelesen habe?!

Gruss,
Sibylle

Vielen Dank, das hilft mir weiter!
Gruss

Bitte gerne. Es ist zwar nicht immer leicht zu seinem Recht zu kommen, aber man muß manchmal eben darauf beharren und hartnäckig sein! Alles Gute!

Hallo Sibylle,

dass die Sache im Sand verläuft, brauchst Du nicht zu befürchten. Schliesslich handelt es sich hier um gefährliche Körperverletzung und das wird von Amts wegen verfolgt. Das heißt, dazu ist kein Strafantrag erforderlich.
Die Polizei führt alle Ermittlungen durch, die zur Aufklärung des Sachverhaltes erforderlich sind. Ich kann mir vorstellen, dass der Sachverhalt durch die übereinstimmenden Aussagen der anderen Freunde Deines Sohnes geklärt ist und keine fragen mehr offen sind.
Trotzdem habt Ihr die Möglichkeit, im Verfahren als Nebenkläger auf zu treten. Das hat den Vorteil, dass man Akteneinsicht bekommt und vor Gericht eigene Anträge stellen kann.
Darüber hinaus solltet Ihr Euch an den Opferschutz oder Weißen Ring wenden. Die vertreten die Interessen der Opfer und helfen diesen, zu ihrem Recht zu kommen.
Dein Sohn hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Als Nebenkläger habt Ihr die Möglichkeit, zu beantragen, dass darüber gleich im Strafverfahren mit entschieden wird.
Die Adressen der Hilforganisationen erfahrt Ihr von der Polizei. Die hätte Euch eigentlich ungefragt darauf hinweisen sollen.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Vielen Dank für deine Antwort, sie hilft mir weiter!
Ich werde mich auch noch mit dem Weissen Ring in Verbindung setzen!

Gruss,
Sibylle

Hallo Sibylle,
was du hier schilderst ist auf den ersten Blick strafrechtlich eine Gefährliche Körperverletzung zum Nachteil deines Sohnes. Nachdem die Polizei über den Vorfall Kenntnis gewonnen hat (in der Regel geschieht dies durch eine Anzeige) laufen die Ermittlungen an. Gemäß §163 StPo muss die Polizei ermitteln. In welchen Umfang sie dies für richtig und ausreichend hält ist allein Sache der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen werden auch immer im Verhältnis der Straftat stehen. Auch wenn dass an dieser Stelle für dich eine unglaubliche Ausnhamesituation ist, aber der Sachbearbeiter hat zur selben Zeit noch ca 50-100 ähnlich Sachverhalte auf seinem Schreibtisch liegen. Um mal eine Zahl zu nennen: Im Kölner Raum kommt es pro Tag (!) zu etwa 300-400 Straftaten im Bereich der Massenkriminalität (Körperverletzungen, Diebstahl, Beleidigung usw.).
In deinem Fall gibt es drei weitere Zeugen der o.g. Körperverletzung. Die Zeugen wurden bereits vernommen. Die Sache ist klar. EIn Personalbeweis, also eine Zeugenaussage zählt in der Regel viel mehr als eine Videoüberwachung (Sachbeweis). Die Videoüberwachung sagt nicht aus über Rechtfertigungsgründe (z.b. Norwehr).Was also erwartest du noch? Eine Entscheidung über die Sache wird niemals durch die Polizei, sondern durch einen Richter getroffen.
Nach Abschluss der Ermittlungen geht der Vorgang zur Staatsanwaltschaft. Ist möglicherweise an der Sache was dran, kommt es dann zur Anklage. So wird es zu 100% auch in deinem Fall sein. In der Gerichtsverhandlungen werden nochmals alle Beteiligten und Geschädigten durch den Richter vernommen. Der entscheidet dann über die Strafe.
Wichtig ist an dieser Stelle, dass du ein Adhäsionsverfahren in Bezug auf den Schadensersatz anstrebst (z.b. Schmerzensgeld), wenn du dass möchtest. Darum muss man sich selbst kümmern, z.B. einen Anwalt damit beauftragen oder einen entsprechenen Antrag selbst bei der Polizei stellen. Die Polizei oder ein Anwalt berät in diesem Fall gern.

LG…

Hallo!
Danke für die ausführliche Antwort.
Ich wollte eigentlich genau das, nämlich Klarheit über den Ablauf bei so einem Ereignis.

Inzwischen ist auch der Polizist zurück aus dem Urlaub und hat uns weiter aufgeklärt, jetzt habe ich auch ein besseres Gefühl. Ich hatte einfach Angst, irgendwelche Dinge zu versäumen, wo es nachher heisst, hättest du mal gemacht…

Sicher hat der Sachbearbeiter eine Menge solcher Fälle, aber das ist ja sein Job.

Ich werde nun noch beim Weissen Ring Infos einholen und sehen wie es sich entwickelt.

Noch ein Beispiel, was mich als „Normalbürger“ etwas irritiert. Heute steht in der Zeitung, dass sie einen Exhibitionisten mit Phantombild suchen. Oder im Polizeibericht steht, es hätte jemand eine Papiertonne angezündet. Die Attacke auf meinen Sohn stand gar nicht in der Zeitung. Na ja, das ist eben das, wo mein Bild entsteht, was ist wichtig? Ein Mann, der seinen Pipimann zeigt, entlockt mir persönlich nur ein Grinsen.
Klar, das ist nicht die alleinige Wahrheit, aber eben Anlass genug, mir mehr Infos durch euch hier zu holen.

Also, vielen Dank nochmal!
Gruss

Hallo!

Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.

Mit Bekanntwerden einer Straftat bei der Polizei hat diese die Pflicht, alle Ermittlungsansätze zu verfolgen. Ich kann Ihre Sorge verstehen, aber versichere Ihnen auch, dass der größte Teil der Kollegen sehr gewissenhaft arbeitet. Dazu kommt auch noch die Staatsanwaltschaft, die nach Abschluß der polizeilichen Ermittlungen die Akte bekommt und dann gegebenenfalls nochmal nachsteuert und bestimmte Fragen oder Ansätze geklärt haben will. Somit findet auch eine Kontrolle verschiedener Behörden statt.

In ihrem Fall ist das Vorgehen so, dass ALLE Geschädigten und Zeugen vernommen werden sollten. Interessant ist immer die Frage, ob die Zeugen die Täter auch auf Lichtbildern wieder erkennen können. Mit dem in der Vernehmung gegebenen Hinweis auf die Videoüberwachung kann man beim Betreiber nachfragen, allerdings wird da teilweise gar nicht gespeichert oder nur sehr kurz.

Haben sie Vertrauen in die Arbeit der Polizei und die Bewertung durch die Staatsanwaltschaft. Wenn den Namen des Sachbearbeiters haben, können sie ihn darauf hinweisen, dass (falls überhaupt) ihr Sohn die Täter auf Lichtbildern erkennen könnte und die Erinnerung daran auch verblasst. Fragen sie nach, ob die Nachforschungen zur Videoaufzeichnung etwas ergeben hat.

Im Sande wird es nur verlaufen, wenn die Täter nicht identifiziert werden können. Und selbst bei einer Aufnahme auf Video ist das noch sehr ungewiss. Fragen sie in der Schule nach, ob es noch andere Geschädigte gibt, die vielleicht mehr von den Tätern gesehen haben oder die Täter vielleicht auch kennen. Und nochmal (auch bei Verständnis für ihre Lage): Haben sie Vertrauen in die Kollegen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ockenrocker

Hallo!
Vielen Dank noch für Ihre Antwort!Das klingt beruhigend.
Inzwischen ist auch der Bearbeiter aus dem Urlaub zurück und jetzt habe ich auch ein besseres Gefühl. Die Videos wurden wohl gesichtet. Jetzt warten wir eben ab, was bei rauskommt.
Grüsse, Sibylle