Hi,
mit unserer neuen Nachbarin haben wir wegen nächtlichen ruhestörenden Lärm Streß seitdem sie neben uns mit ihrem Kind eingezogen ist. Die Hausverwaltung und der Vermieter wurden darüber in Kenntnis gesetzt.
Kürzlich war mein Mann im Keller, der Freund unserer Nachbarin ist ihm wenige Minuten später gefolgt und hat angefangen im Keller rumzutoben. Der Vorwurf: Der Strom sei für einen kurzen Moment ausgeschaltet gewesen, und mein Mann soll dafür verantwortlich sein.
Da mein Mann den Strom nicht abgestellt hat und er sich nicht auf eine Diskusion einlassen wollte ließ er ihn einfach stehen und kam in die Wohnung zurück. Er folgte meinem Mann und trat oder schlug gegen die geschlossene Wohnungstüre weil mein Mann einfach die Türe vor ihm zumachte. Die Türe hielt 2 Schläge bzw. Tritte stand. Danach war der Türrahmen gesprungen und das Schloß kaputt.
Die Polizei war wenige Minuten vor Ort und nahm den Schaden und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung auf. Die Polizei gab ihm zu verstehen, daß es besser sein den Schaden zu bezahlen, man könne dann auf eine Anzeige verzichten. Er Stimmte der Polizei zu, d.h. er wollte den Schaden bezahlen. Wenige Minuten später klingelte er an der Türe und sprach Drohungen aus bzw. machte deutlich, daß er für den Schade nicht aufkommen werde.
Ein Schreiner begutachtete den Schaden und meinte, daß der komplette Türrahmen und das Schloß erneuert werden muß, kostenpunkt ca. 500 - 600 EUR. Da er Arbeitslos ist fürchten wir nun auf unsere kosten sitzen zu bleibeben.
Was geschieht eigentlich nach einer Anzeige? Läuft jetzt alles automatisch weiter oder sollte man lieber einen Rechtsanwalt einschalten?
wenn die Anzeige bei der Polizei aufgenommen wurde, habt Ihr sicher unten die Zeile „Ich stelle Strafantrag“ unterschrieben.
Das bedeutet, dass diese Anzeige jetzt erst mal zum Staatsanwalt geht. Der entscheidet dann, ob ein Verfahren eingeleitet wird.
Davon unabhängig sind aber Eure Schadensersatzansprüche. Die sind von Euch einzuklagen. Das heißt, Ihr solltet Euch auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, der erstmal den Herren anschreibt (mit Rechnungsstellung, Fristsetzung usw.). Sollte der den, berechtigten, Anspruch nicht anerkennen und nicht bezahlen, geht das vor Gericht. Die Polizei/ Staatsanwaltschaft kümmern sich nach der Anzeige nur um die strafrechtlich relevante Seite (Drohung, Nötigung, Beleidigung was halt so ansteht).
Gruß
Steve
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wenn die Anzeige bei der Polizei aufgenommen wurde, habt Ihr
sicher unten die Zeile „Ich stelle Strafantrag“
unterschrieben.
Das bedeutet, dass diese Anzeige jetzt erst mal zum
Staatsanwalt geht. Der entscheidet dann, ob ein Verfahren
eingeleitet wird.
Davon unabhängig sind aber Eure Schadensersatzansprüche. Die
sind von Euch einzuklagen. Das heißt, Ihr solltet Euch auf
jeden Fall einen Anwalt nehmen, der erstmal den Herren
anschreibt (mit Rechnungsstellung, Fristsetzung usw.). Sollte
der den, berechtigten, Anspruch nicht anerkennen und nicht
bezahlen, geht das vor Gericht. Die Polizei/
Staatsanwaltschaft kümmern sich nach der Anzeige nur um die
strafrechtlich relevante Seite (Drohung, Nötigung, Beleidigung
was halt so ansteht).
haben wir auch erlebt.
da wird garnix draus, weil…
…die sache nicht von oeffentlichem interesse ist.
intern im hause.
den bescheid wirst du jetzt bald erhalten.
danach kannst / musst du zum ‚friedensrichter‘,
der irgendne einigung versucht.
und - selbst wenn du irgendwelche rechte durchsetzten kannst,
dann ist immer noch die fraqe ob du dein GELD kriegen wirst.
besser ist m. e. der gang zum hauseigentuemer,
der den wueterich eigentlich auf die strasse setzen muesste.
aber dann pass auf, dass du nicht mal auf der strasse ‚abgepasst‘ wirst.
recht haben und recht kriegen sind schon zwei paar schuhe,
aber dann auch noch ruhig zu leben - ist eine andere sorte stiefel. leider.
gruss - digi
wir haben zu dem behufe einen riesenhund und der ist scharf.
meine holde wurde naemlich verpruegelt.
und auch aus dieser anzeige ist -mangels oeffentlichen interesses- nichts geworden.
die beschädigte Tür ist nicht dein Eigentum, sondern gehört dem Hauseigetümer, deinem Vermieter. Der wütende Nachbar hat also Eigentum des Hausbesitzers beschädigt. Du solltest diesen Schaden dem Hauseigentümer bzw. seiner Hausverwaltung melden und ihn auffordern, den Schaden beseitigen zu lassen, damit die Wohnung wieder in einem ordentlichen Zustand ist.
Dann kann der Hauseigentümer sich mit dem Nachbarn auseinander setzen.
bei solchen Auseinandersetzungen Anzeige wegen Nötigung, daraufhinweisen, daß Dein Mann sich nur mit aller Mühe in die Wohnung retten konnte und so den Schlägen des Typen entgehen.
Das ergibt dann evtl. keine einfache Nötigung sondern schwere Nötigung und damit interessiert sich so ziemlich jeder Staatsanwalt.
Hi,
naja also da wir selber Wohnungseigentümer sind bleiben wir wohl auf die Kosten sitzen. Währe wohl besser gewesen wir hätten das ganze als Einbruchsversuch unserer Versicherung gemeldet oder?
also nachdem mir ein Rechtsanwalt (!!) seine Mercedesfahrertür in meine Toyota-Starlet-Beifahrertür rammte, und ich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung machte, bin ich um die Erfahrung reicher, daß es nix nützt.
Das Geld mußt Du (Dein Vermieter) auf dem Zivilwege einklagen. Für das unachtsame Öffnen der Autotür kam er mit einer OWi (Ordnungwidrigkeit) weg.
Er behauptete, ich hätte ihn verfolgt und bedroht und er erstatte Anzeige wegen schwerer Nötigung.
Nur weil keiner von uns Zeugen hatte, ging es 1:1 aus. Das Verfahren wurde eingestellt nach §153STPO, wenn beide PArteien einverstanden sind.
Die schwere Nötigung mit versuchtem Angriff gegen die Person Deines Mannes zieht auf alle Fälle besser wie die Tür.
ist zwar nicht jedermanns sache:
aber wenigstens gleich zu anfang dem fuerchterlich eins auf die fresse hauen. und ich meine ‚fuerchterlich‘.
du wirst kaum dafuer belangt werden, siehe vorige gruende.
und - wars nicht notwehr?
ich sags nochmal: fuerchterlich.
sonst hast du trouble.
gruss - digi
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