Eine „Freundin“ von mir, hat des öfteren Gerüchte über mich verbreitet (z.B. Stalking, Telefonterror oder auflauern). Eines Tages erzählte sie mir, dass sie ihrem Freund beim Zeitungsautragen hilft und sie hätte es bei der ARGE nicht angegeben. Jetzt wurde diese „Freundin“ bei der ARGE genau wegen diesen Fall´s angezinkt und sie hatte mich im Verdacht. Es wäre schriftlich gewesen, die Vermittlerin hätte ihr den Zettel angeblich gezeigt und natürlich hat mich die „Freundin“ jetzt angezeigt (Anzeige wegen falscher Verdächtigung-§164stgb).
Meine erste Frage: Laut der Servicemitarbeiterin (ARGE), darf dieses Schreiben nicht gezeigt werden, weil ja anonym. Dieses Schreiben darf nicht ausgehändigt werden, zwecks Schriftvergleich. Stimmt das?
Die Zweite: Wie würde es weiter gehen, wenn ich keine Aussage bei der Polizei abgebe? Wird das dann trotzdem bearbeitet, dass schon, aber wird das dann mangels Beweise eingestellt?
Haben Sie ihre Freundin an gezinkt?
Nehmen wir es mal an.
Haben Sie ihre Freundin an gezinkt?
Dann sind Sie am Abend. Die Arge steht nicht über den Gesetz und muss auf Verlangen eines Anwalts oder Gericht dieses schreiben heraus geben.
Es steht ihnen frei eine Aussage bei der Polizei zu machen. Da die Polizei oder der Anwalt/ das Gericht das Schriftstück einsehen kann/ darf und mit großer Wahrscheinlichkeit auch werden, wäre es Sinnvoller gleich eine Aussage zu machen. Das wirkt im Fall der Fälle Strafmildernd. Gehen Sie gar nicht hin entscheidet das Gericht und wenn mal angenommen auf dem Schriftstück ihr Name steht können Sie sich selbst denken was dann blüht.
Nehmen wir es mal an.
Haben Sie ihre Freundin an gezinkt?
Ich habe es schriftlich gemacht und unten drunter geschrieben, dass ich anonym bleiben will. Die vom Servicetelefon meinte, dass dies auch anonym gehandhabt wird und das sie es nicht raus geben dürfen, zu Gunsten des anonymen Anzeigers. Laut von der Freundin die Aussage, hätte sie das Schreiben gesehen, dass hätte bei ihrer Vermittlerin auf dem Tisch gelegen. Wiederrum meinte die Servicemitarbeiterin, dass sie vielleicht irgend einen Zettel aber nicht diesen Zettel gesehen hat. Und falls die ARGE doch das Schreiben raus rückt, soll ich eine Stellungnahme von der ARGE Geschäftsleitung anfordern, weil ich auch Rechte habe.
Na ja aus dummen Zufall könnte Sie ja was gesehen haben und wenn man eins und eins zusammen zählt ist es auch keine große Kunst dahinter zu kommen wer daran Schuld ist das die Arge davon spitz bekommen hat. Und wie bereits gesagt steht die Arge nicht über den Gesetz und muss das Schriftstück der Polize/ Anwalt und Gericht vorzeigen da es ja dann als Eindeutiges Beweismittel gilt und die Arge Beweismittel nicht einfach so für sich behalten dürfen.
Auch beim Arzt mit der Ärztlichen Schweigepflicht kann man den Arzt von der Schweigepflicht entheben und er muss rede und Antwort stehen. Bei der Arge ist das noch einfacher.
Hallo!
Zur ersten Frage kann ich leider keine Auskunft geben. Spekulativ würde ich aber sagen, dass es erlaubt ist, das angebliche Schreiben der Leistungsempfängerin im Rahmen einer Anhörung vorzulegen. Schließlich begründet sich auf diesem Hinweis der gemachte Vorhalt.
Zu Frage 2: Vermutlich wird die ARGE (die heißen jetzt übrigens Jobcenter) den Fall an den Zoll abgeben, weil hier offensichtlich Leistungsbetrug vorliegen könnte und der Zoll die hierfür zuständige Verfolgungsbehörde ist. Dass Du vom Zoll geladen werden kannst, setzt voraus, dass der Zoll einen Zusammenhang zwischen Dir und dem Verdacht des Leistungsbetrugs herstellen kann. Wenn Deine ehemalige Freundin Deinen Namen und Ihre Vermutung, nämlich, dass Du sie angezeigt hast, beim Jobcenter geäußert hat, wird die dort zuständige Bearbeiterin einen entsprechenden Vermerk mit Deinem Namen gefertigt haben. Dieser Vermerk geht dann ebenfalls zum Zoll. Eine Ladung (als Zeuge) wäre demnach möglich.
Der Tatvorwurf des Zolls dürfte dann Leistungsbetrug (§ 263 StGB) lauten.
Betrug ist eine Straftat. Laut Strafprozessordnung (StPO) müsstest Du als Zeuge im Strafverfahren keine Angaben gegenüber Beamten des Polizeidienstes machen. Die Zöllner sind im Strafverfahren Beamte des Polizeidienstes. Wenn Du aber weder verwandt noch verschwägert mit Deiner ehemaligen Freundin bist, steht Dir kein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht zu. Das heißt, der Zoll könnte erwirken, dass Du ersatzweise von der Staatsanwaltschaft vernommen wirst. Und da musst Du erscheinen und auch aussagen!
Das Thema Auskunftsverweigerungsrecht lasse ich jetzt mal außen vor (Verweigerung der Antwort bei Vernehmungen auf solche Fragen, mit deren Beantwortung Du Dich selbst einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit bezichtigst).
Ich empfehle Dir, falls der Zoll Dich als Zeuge lädt, hinzugehen und auszusagen. Das ist überhaupt nicht schlimm und Fahrtkosten sowie Verdienstausfall bekommst Du auch.
Es ist übrigens egal, ob Du aussagst oder nicht. Das Verfahren wird in jedem Falle bearbeitet, weil es sich um eine Straftat handelt. Ob eingestellt wird, hängt von der Staatsanwaltschaft und vielen weiteren Faktoren ab (Wie hoch ist die erschlichene Summe? Wiederholungstäterin? etc.).
Ich hoffe, dass ich in den Fall Deiner fiktiven ehemaligen Freundin etwas Licht bringen konnte.
Beste Grüße!
Hallo, sowas wird in der Regel mangels Beweisen eingestellt. Sie sollten sich aber am besten trotzdem von einem Anwalt mal beraten lassen und das ist für Sie kostenlos über Beratungshilfe, wenn Sie wenig Geld haben. Erkundigen Sie sich in der Rechtsantragstelle des Amtsgerichtes. Zur Polizei müssen Sie meines Wissens nicht gehen und keine Aussage machen. Erst vor Gericht müssen Sie aussagen. Fragen Sie aber zur Sicherheit einen Anwalt.