Die bloße Nichtherausgabe einer Sache ist keine Unterschlagung. Dazu gibt es zwar neuere Rechtsprechung (siehe etwa den Beschluss des BGH vom 14.11.2012, Az. 3 StR 372/12). Die Rechtslage war aber schon vorher klar.
Umgekehrt bedarf es für die Unterschlagung keiner Herausgabeforderung, sondern nur einer Manifestation des Zueignungswillens des Täters (BGH a.a.O.). Nimm ein geliehenes Buch, schreib deinen Namen hinein, und stell es in dein Regal, das ist bei entsprechendem Vorsatz Unterschlagung.
Hast du da nähere Infos? Personalausweise stehen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (§ 4 Abs. 2 PAuswG). Über das Eigentum an der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II, ehemals Fahrzeugschein und -brief) habe ich ad hoc nichts gefunden.
Eines ist allerdings klar: Das Eigentum am Fahrzeug hat mit dem Besitz der Fahrzeugpapiere und dem, was in diesen Papieren steht, nichts zu tun. Das ist ein uralter Klassiker aus dem Bereich der Übereignung eines Fahrzeugs an einen potenziell bösgläubigen Erwerber, den jeder Jurastudierende im Schlaf herunterbeten kann. Bei den Zulassungsunterlagen geht es um die Zulassung, nicht um Eigentum oder Besitz.
Etwas zu verkaufen und dann das Eigentum an der Sache nicht zu übertragen, was regelmäßig bei der Übergabe passiert, ist für sich genommen aber auch keine Unterschlagung. Vielleicht ergibt sich hier etwas anders, wenn die Papiere im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehen. Ansonsten riecht es eher nach Eingehungsbetrug.
Es reicht sogar, einfach nur den Sachverhalt zu erläutern. Die Polizei ist in strafrechtlichen Fragen meistens nicht so kompetent, aber die Staatsanwaltschaft ist nicht darauf angewiesen, dass Anzeigeerstatter ihr die rechtliche Beurteilung abnehmen, was diese ja auch in aller Regel gar nicht können.
Ein deutscher Beamter fragt sich immer erst einmal, ob er jetzt wirklich arbeiten muss, und wie er das vermeiden kann. Das Zauberwort heißt „unzuständig“.
Bei Polizisten und Polizistinnen ist der Satz
„Das ist zivilrechtlich.“
das, was bei Handwerkern
„Oh, oh, das müssen wir alles neu machen, und das wird teuer.“
und
„Das war schon vorher kaputt.“
ist: Fachvokabular zur Verbesserung der eigenen Situation.
Der Clou ist, dass eine zivilrechtliche Sache auch eine strafrechtliche Dimension haben kann. Umgekehrt haben ziemlich viele strafrechtlichen Sachen auch eine zivilrechtliche Dimension.