Anzeige durch anderen Ebayer bei Finanzamt/Zoll

kommt halt darauf an ob man NUR verkauft, oder ob man auch artikel bei ebay einkäuft.

Ich habe so in etwa 210 verkäufe getätigt und ca 80 käufe.

das ist dann alles andere als gewerblich.

nur wenn man ein offizieller händler ist muss man sich bei ebay als gewerblich anmelden, ansonsten ist ebay zu sehen wie ein moderner flohmarkt.

früher war ich oft auf flohmärkten und hab dort meine sachen verkauft, auch meist mit gewinn, aber seit es ebay gibt, macht man es halt dort.

und auf solche angstmacher emails sollte man nicht reagieren. oft ist es panikmache, oder sind es neidische ebay user die halt nicht so gut ihre sachen verkaufen.

ich hab vor sowas keine angst.

gruss

Hallo,

kommt halt darauf an ob man NUR verkauft, oder ob man auch
artikel bei ebay einkäuft.

Vollkommen falsch!

Ich habe so in etwa 210 verkäufe getätigt und ca 80 käufe.
das ist dann alles andere als gewerblich.

Vollkommen falsch! Willst Du es nicht verstehen oder bist Du dazu nicht in der Lage? Entscheidend sind erst einmal Dauer und die Gewinnerzielungsabsicht. Letzteres wird bei dem ebay-Verkauf automatisch unterstellt, da mit der Absicht Verluste zu machen kein vernünftiger Mensch etwas verkaufen wöllte. Also ist zunächst entscheidend wie viele Verkäufe in welchem Zeitraum getätigt wurden. Ob es sich dabei um verschiedene, neue oder gleichartige Artikel gehandelt hat, spielt erst sekundär eine Rolle. Was Du nach Deinem persönlichen Empfinden als gewerblich verstehst und was als privat, dass ist vollkommen egal!

nur wenn man ein offizieller händler ist muss man sich bei
ebay als gewerblich anmelden, ansonsten ist ebay zu sehen wie
ein moderner flohmarkt.

Vollkommen falsch!

früher war ich oft auf flohmärkten und hab dort meine sachen
verkauft, auch meist mit gewinn, aber seit es ebay gibt, macht
man es halt dort.

Stimmt. Da hatte das Finanzamt auch nicht einen so schönen Überblick…

und auf solche angstmacher emails sollte man nicht reagieren.
oft ist es panikmache, oder sind es neidische ebay user die
halt nicht so gut ihre sachen verkaufen.
ich hab vor sowas keine angst.

Dein gutes Recht. Das ändert aber nichts daran, dass Du die Rechtslage falsch einschätzt. Das ist genau die selbe Blauäugigkeit, die bei Deiner Frage zu dem fiktiven Versicherungsverstoss zu enormen Problemen geführt hat…

mit besten Grüßen
Steffen B.

Nichts für ungut. Ich schreibe gelegentlich auch zu Themen meine persönliche Meinung ohne Ahnung von der Rechtslage zu haben. Aber dann schreibe ich auch, dass ich keine Ahnung davon habe…

hallo

du liegst leider falsch. und wenn du wissen willst warum, frag einfach ebay.

ich geb zu das ich nach der ersten mail schon etwas nachdenklich wurde, und hab diese mail an ebay geschickt und dort nachgefragt.

ebay erklärte mir das man erst als gewerblich zählt ( falls man sich nicht freiwillig als gewerblich dort meldet ) wenn man eine bestimmte anzahl verkäufe im monat tätigt und dabei einen gewissen betrag pro monat ( laut ebay 1500 euro ) verdient. aber das auch über mehrer monate hinweg ( wie es viele gewerbliche bei ebay machen ).

alles andere ist als privatverkauf ( einmalgewinne ) anzusehen.

die bei ebay gewerblich gemeldetet sind auch privat als gewerblich gemeldet. das ist nämlich bei ebay strafbar. wenn man privat gewerblich ist und bei ebay aber als privat verkauft.

gruss

und das hat ebay geschrieben?
Hallo Carhartt,

ebay erklärte mir das man erst als gewerblich zählt wenn
man eine bestimmte anzahl verkäufe im monat tätigt und dabei
einen gewissen betrag pro monat ( laut ebay 1500 euro )
verdient.

Was hat denn ebay in dieser angeblichen mail als Anzahl monatlicher Verkäufe genannt? Alleine das ebay sich hier aus dem Fenster lehnt und einen Umsatz pro Monat nennt, verwundert mich doch sehr.

Sämtliche Fragen dazu werden nämlich ansonsten wie folgt beantwortet: „Ob Sie bei eBay gewerblich handeln ist immer eine Entscheidung, die nur Sie für Ihren konkreten Einzelfall unter Abwägung aller Umstände treffen können. eBay kann daher diesbezügliche Fragen nicht weitergehend beantworten.“ Zudem gibt es noch eine Hinweis auf die entsprechende ebay-Hilfeseite, wo noch einmal das selbe steht und typische Merkmale. Man beachte, dass ebay sich hier nicht festlegt!

aber das auch über mehrer monate hinweg ( wie es
viele gewerbliche bei ebay machen ).

Na zumindest das mit Dauer und Anzahl scheinst Du langsam zu verstehen.

alles andere ist als privatverkauf ( einmalgewinne )
anzusehen.

Du verstehst, dass diese genauen Aussagen in Deiner mail von ebay eine kleine Sensation sind? Kannst Du die mir mal mailen? Oder hast Du die leider schon gelöscht?

die bei ebay gewerblich gemeldetet sind auch privat als
gewerblich gemeldet. das ist nämlich bei ebay strafbar. wenn
man privat gewerblich ist und bei ebay aber als privat
verkauft.

aha

mit besten Grüßen
Steffen B.

Wenn Du es noch nicht getan hast, kannst Du ja mal zu der Thematik googeln und dürftest erstaunt sein, bei welchen Verkaufszahlen (ab 25 Artikel) und Umsätzen Finanzämter und Gerichte bereits die Einstufung als „gewerblicher Handel“ vornehmen. Die scheinen sich einfach nicht daran zu halten, was ebay Dir da geschrieben haben soll. Die Gerichte urteilen hier derzeit einfach noch zu unterschiedlich. So gibt es als anderes Extrem ein Urteil, bei dem ebay-Handel erst als gewerblich beurteilt wird, wenn der user monatlich 3000 Euro mindestens Umsatz bei mindestens 300 Artikeln macht und zudem den Status eines Powersellers benutzt.

Du verstehst, dass diese genauen Aussagen in Deiner mail von
ebay eine kleine Sensation sind? Kannst Du die mir mal mailen?
Oder hast Du die leider schon gelöscht?

naja, ist ja knapp 4 monate her. solange heb ich emails nicht auf :wink:

aber kannst ja ebay mal danach fragen

gruss

wieso ? er wollte einen günstigen einkaufspreis, den hat er ja bekommen. also war es nix anderes als den einkaufspreis drücken.

seh das genauso wie carharrt

gruss

morris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Christine darf den Link gerne an Interessierte per Mail
verschicken, aber bitte nicht im Forum posten.

wieso ? er wollte einen günstigen einkaufspreis, den hat er ja
bekommen. also war es nix anderes als den einkaufspreis
drücken.

Das sehe ich genau so, trotzdem wird der Link hier bitte nicht gepostet.

Gruß,

Myriam, MOD „Online-Auktionen“

Hi morris,

du bist wohl bei deiner Antwort verrutscht,
sollte wohl auf den Schnorrer-Artikel eins weiter oben sein?

Meint WB

Du Glückspilz

Du verstehst, dass diese genauen Aussagen in Deiner mail von
ebay eine kleine Sensation sind? Kannst Du die mir mal mailen?
Oder hast Du die leider schon gelöscht?

naja, ist ja knapp 4 monate her. solange heb ich emails nicht
auf :wink:

Hatte schon befürchtet, dass Du Dir diese Email nicht aufbewahrt hast. Ich bin da eben penibler. Zumal wenn mir da bereits jemand gedroht hätte…

aber kannst ja ebay mal danach fragen

Bei mir kam leider nur die Standardantwort. Kann halt nicht jeder so ein sensationelles Glück haben wie Du…

In dem Sinne weiterhin soviel Fortun bei ebay und im restlichen Leben
Steffen B.