Hallo, habe ein dringendes Anliegen. Eine Bekannte von mir erhielt kürzlich folgende Nachricht von einem ihr unbekannten Ebayer:
„Sie verkaufen viele schöne und vor allem neue Sachen. Dies allerdings als ‚private Verkäuferin‘. Wie Ihnen vielleicht bekannt sein dürfte, ist dies nicht zulässig. Sie umgehen zum Beispiel die Pflicht eine Rücknahme zu ermöglichen, Sie zahlen sicher auch keine Steuern auf den entstehenden Gewinn und vermutlich haben Sie dem Zoll gesagt, dass es sich entweder um ein Geschenk handelt oder die Sachen für private Zwecke sind. Ich habe mir mal alle Ihre Auktionen gespeichert und ausgedruckt und behalte mir vor Sie der Wettbewerbszentrale, dem Finanzamt und dem Zoll zu melden, sollten Sie Ihre Auktionen nicht unverzüglich als gewerblich markieren, mit allen bestehenden Rechten und Pflichten. Sie sind jetzt bestimmt sauer; es gibt aber auch andere Leute hier bei Ebay, die würden Ihnen prompt eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung reindrücken - die kann dann schon mal in die Zehntausende gehen. Unabhängig vom Rechteinhaber *** der sowas auch nicht gerne sieht.“
Wie würdet ihr reagieren? Sie hat derzeit 14 neue Artikel eingestellt, teilweise, weil sie sie aus den USA bestellt hat und die Teile passen nicht. Zoll wurde regulär beglichen, Fotos sind nicht vom Urheberrecht betroffen. Genügt es zu schreiben, dass die Artikel „WIE neu, da ein Mal anprobiert“ sind?
a) die Dame hat ein sauberes Gewissen und ist nicht gewerblich tätig.
Dann kann sie die Mail ignorieren und die ganzen Mutmassungen
ebenfalls.
b) die Dame handelt tatsächlich gewerblich: Dann sollte sie
schleunigst aktiv werden, die Aktionen rausnehmen und dem
Mailschreiber dankbar sein, dass er nicht direkt zum Anwalt gerannt
ist.
Unsympatisch an der Mail sind die Unterstellungen, die vom Absender
nur auf Grund von Vermutungen gemacht werden.
Hi
wenn ihre Geschäfte einer Prüfung standhalten hat sie afaik nichts zu befürchten. vielleicht sollte sie sich abgewöhnen dine die sie für sich kaufte und nicht passen als NEU zu deklarieren in Auktionen.
HH
offensichtlich tobt sich da ein selbsternannter Hüter über Recht und Moral an ihrem Account aus.
Wie würdet ihr reagieren? Genügt es zu
schreiben, dass die Artikel „WIE neu, da ein Mal anprobiert“
sind?
Diese Frage ist so pauschal nicht zu beantworten. Selbst wenn Deine Freundin tatsächlich nur privat verkauft, kann es rein juristisch bereits gewerblicher Handel sein. Da schätzt Justizia das oft anders ein als der gesunde Menschenverstand. Das hat neben den aktuellen Artikel auch sehr viel mit dem bisherigen Umfang ihrer Aktivitäten bei ebay zu tun. Da Du sicherlich hier nicht fragen würdest, wenn deine Freundin sich nicht selber als reine Privatverkäuferin sehen würde, mache ich Dir ein Angebot: Wenn Du magst kannst Du mir den ebay-Namen mal per mail schicken und ich gebe Dir mal meine persönliche Meinung sowie den Entwurf einer Stellungnahme.
Ein Ignorieren des Aushilfshüters dürfte wenig bringen, da er Deine Freundin sonst sicherlich denunzieren würde. Selbst wenn sich ihre Unschuld erweisen sollte, kann dies zwischendurch viel unnötigen Ärger bedeuten.
wenn ihre Geschäfte einer Prüfung standhalten hat sie afaik
nichts zu befürchten.
Na offensichtlich kennst Du niemanden, der eine außerordentliche Prüfung des Finanzamtes hinter sich hat. Das beschränkt sich dann nicht nur auf die Einschätzung des ebay-accounts. Deshalb würde ich versuchen solche Dinge vorher zu klären, bevor der Denunziant zur Tat schreitet.
Anwalt konsultieren! Fall mit allen Details wahrheitsgetreu darlegen. Er soll beurteilen.
Vielleicht bekommst du heraus mit Google, wer der ebayer ist, denn kannst du auch mal unter die Lupe nehmen lassen. Vielleicht hat er auch „Dreck am Stecken“, womit er gezwungen wird, „seine Füße still zu halten“.
Sonst macht man nur Fehler und es kann richtig viel Kohle kosten. Dann lieber ein paar hundert für den Anwalt ausgeben und dabei noch lernen…
Vielleicht bekommst du heraus mit Google, wer der ebayer ist,
denn kannst du auch mal unter die Lupe nehmen lassen.
Vielleicht hat er auch „Dreck am Stecken“, womit er gezwungen
wird, „seine Füße still zu halten“.
Sorry, das ist der dümmste Vorschlag, den ich hier gelesen habe.
Wie würdet ihr reagieren? Sie hat derzeit 14 neue Artikel
eingestellt, teilweise, weil sie sie aus den USA bestellt hat
und die Teile passen nicht. Zoll wurde regulär beglichen,
Fotos sind nicht vom Urheberrecht betroffen. Genügt es zu
schreiben, dass die Artikel „WIE neu, da ein Mal anprobiert“
sind?
Schwierige Situation. Aber man mag es nicht glauben, auch in diesem Fall beraten die Finanzämter gerne. Auf keinen Fall auf solche dummen Vorschläge eingehen und Dreck beim anderen suchen. Unrecht begleicht man nicht mit Unrecht. Das schürt nur noch mehr Ärger und ein Weg vors Gericht ist ziemlich sicher. Gewinnen kann dabei immer nur einer und das ist der Anwalt.
Gewerblich handelt, wer dies „nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht“ tut. Die Gerichte setzen die Schwelle für Gewerblichkeit recht niedrig: In zwei verschiedenen Urteilen wurde die Gewerblichkeit bereits bei bis dahin 40 eBay-Verkäufen bejaht!
Wer regelmäßig z.B. auf Flohmärkten Ware einkauft, um diese dann mit Gewinn bei eBay wieder zu verkaufen, handelt gewerblich. Das Gleiche gilt für den Verkauf von Neuware: Sowas dürfte bei Privatleuten eher eine seltene Ausnahme sein und deutet stark auf den gewerblichen Charakter des Verkäufers.
Ansonsten einfach mal fragen, wie die Person auf den Vorwurf kommt und die (eventuell vorhandene ) Rechtschutzversicherung mal anrufen oder besuchen und dort Rat einholen - alternativ http://www.frag-einen-anwalt.de mal Usernamen mitteilen und die können Dir (eventl.) mehr sagen.
Viel Glück!
Blue
2 Accounts - einer zum Kaufen & 1 zum verkaufen *g
Sorry, das sehe ich nicht so. Mein AG hat auf diese Weise
schon einige Konkurrenten zur Raison gebracht…
Wenn die Bekannte wissentlich oder unwissentlich Steuerhinterziehung begeht, inwiefern wirkt sich das strafmildernd aus, wenn sie Dreck bei jemand anders sucht? Mit solch einem Verhalten verhärten sich die Fronten und dann wird es richtig teuer. Gewinnen tut keiner dabei.
Natürlich wirkt sich das nicht strafmildernd aus, wenn Anzeige bereits gestellt ist, aber sollte dies noch nicht geschehen sein, dann wäre die Überlegung wert, mit einer Gegendrohung eine Anzeige zu verhindern. Gewinnen tut zwar trotzdem keiner, aber die Verluste halten sich in Grenzen…
das ist alles nur panik macherei udn läuft eher auf ein schlechten scherz hinaus.
ich bin auch viel bei ebay tätig. verkaufe auch viel „neuware“ von bekannten die die sachen gekauft haben, aber nicht mehr brauchen. und da ist ebay halt die beste plattform um dies wieder zu verkaufen.
mir wurde auch so eine mail geschickt. hab nie drauf reagiert. bekamm sie sogar danach 2 weitere male geschickt, auch nicht drauf reagiert. passiert ist bis heute nichts ( und ist schon 4 monate her ).
also am besten ignorieren und weiter verkaufen.
ich habe auch schon 300 artikel verkauft, fast immer mir gewinn ( da mir meine freunde und verwanden die sachen meiste geschenkt haben ).
aber deswegen bin ich noch lange kein gewerblicher verkäufer.
wenn das bei deinem fall auch so zutrifft, mach dir keine sorgen
ich danke für deinen Erfahrungsbericht - praktisch und lebensnah - und habe ihn gleich an meine Freundin weitergeleitet! Ausgehend von der Art zu formulieren, habe ich schon vermutet, dass sich da einfach jemand Luft machen und vor allem MACHT ausüben will.
ich danke für deinen Erfahrungsbericht - praktisch und
lebensnah - und habe ihn gleich an meine Freundin
weitergeleitet! Ausgehend von der Art zu formulieren, habe ich
schon vermutet, dass sich da einfach jemand Luft machen und
vor allem MACHT ausüben will.
Aber man liest immer wieder davon, dass genau solche Leute wie Carhartt als gewerblich eingestuft wurden. Verkäufe in großem Stil und mit viel Neuware sind immer suspekt. Kann sein, dass Carhartt einfach bisher Glück hatte, und ich würde in erster Linie zugegeben auch davon ausgehen, dass der Schreiber in Deinem Fall sich nur wichtig machen wollte.
Ich denke, jeder macht es so, wie es ihm richtig erscheint. Als Single würde ich solche Dinge sicher auch ignorieren, weil wenn es dann Probleme gibt, muss ich sie alleine ausbaden. Wenn ich allerdings eine Familie versorgen müsste oder Kinder hätte oder auf eine Art und Weise andere von mir abhängig sind oder ich das Leben anderer durch mein Tun beeinflusse, würde ich mich richtig informieren und es auf nichts ankommen lassen.
Schon das Einkaufen von Neuware im Supersonderangebot, um es dann sofort wieder bei ebay einzustellen, ist eine gewerbliche Auktion, weil reine Gewinnabsicht dahinter steckt. Und auf sowas müssen nunmal STeuern gezahlt werden.
Gib uns den Link zu den ebay Mitglied
Hallo Kristine,
gib uns den Link zu dem ebay Mitglied - dann können wir beurteilen ob das privat oder gewerblich ist.
Natürlich wirkt sich das nicht strafmildernd aus, wenn Anzeige
bereits gestellt ist, aber sollte dies noch nicht geschehen
sein, dann wäre die Überlegung wert, mit einer Gegendrohung
eine Anzeige zu verhindern. Gewinnen tut zwar trotzdem keiner,
aber die Verluste halten sich in Grenzen…
Sie wird nicht verhindert, sie wird aufgeschoben. Und beim nächsten wird geschaut, ob er nicht falsch parkt?
mir wurde auch so eine mail geschickt. hab nie drauf reagiert.
bekamm sie sogar danach 2 weitere male geschickt, auch nicht
drauf reagiert. passiert ist bis heute nichts ( und ist schon
4 monate her ).
Glaubst Du wirklich, dass 4 Monate ein besonderer Zeitraum sind vom Eingang einer Anonymen Anzeige bis zum Abschluss von Vorermittlungen oder Vorfeldermittlungen? Wenn ja, dann irrst Du!
Nur mal so als Info zur Klarstellung ohne das Du panisch werden sollst. Ich finde es zudem erstaunlich, wie Du anderen usern zum ignorieren raten kannst. Gründe:
Offensichtlich haben es einige immer noch nicht verstanden. Die persönliche Einschätzung ob privat oder gewerblicher Handel hat nichts mit einer Beurteilung im juristischen Sinne zu tun. Entscheidend sind Dauerhaftigkeit und Gewinnerzielungsabsicht. Ersteres ist oft genug gegeben und zweitens wird dann eben alleine auf Grund der Menge unterstellt. Ist das Problem wirklich so schwer zu verstehen?
Eine anonyme Anzeige muss noch lange keine Folgen haben. Aber sie kann es eben. Wenn der erste Blick auf das ebay-Konto den Prüfer zur Einschätzung kommen lässt, dass hier durchaus ein gewerblicher Handel gemäß Definition (!!!) vorliegt, dann können die Räder schnell zu mahlen anfangen.
Das das Finanzamt erst bei großen vermuteten ebay-Umsätzen (ab mehreren Tausend) solchen anonymen Anzeigen nachgeht, ist ebenfalls ein immer noch weit verbreiteter Irrtum.
Jeder der einer Sonder-Prüfung ganz gelassen entgegen sieht, sollte zudem bedenken dass hier auch die restlichen Unterlagen genau nachgeprüft werden. Unter dem Aspekt, dass nach dem Versicherungsbetrug der Steuerbetrug des deutschen liebstes Kind ist, sollte man sich da schon ganz sicher sein keine Leiche im Keller zu haben…
Somit ist die Empfehlung so eine Drohung zu ignorieren der komplett falsche Weg!