Hallo,
ich habe gestern von einem Fall gehört, bei dem eine Lehrerin einen Schüler georfeigt hat. Der Schüler ist daraufhin mit einigen Mitschülern zur Polizei gegangen und wollte eine Anzeige wegen Körperverletzung machen. Die Polizisten haben die Schüler jedoch ohne Anzeige nach Hause geschickt - sie sollten mit ihren Eltern wiederkommen.
Meine Frage: muss die Polizei eine derartige Anzeige eigentlich von Kindern jeden Alters annehmen? Oder erst ab einem bestimmten Alter?
Hallo,
Bei Delikten die einen Strafantrag voraussetzen, wie Körperverletzung, müssen die Minderjährigen sich von ihren Eltern vertreten lassen, § 77 III StGB. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__77.html die Geschäftsfähigkeit ist übrigens hier geregelt http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…
Bei anderen (schwereren) Delikten muss die Polizei von sich aus tätig werden, sobald sie von der Tat Kenntnis erhält.
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