Anzeige eines Diebstahls

Mein Fahrrad wurde vor 4 Wochen gestohlen und dies habe ich nun meiner Hausratversicherung gemeldet. Habe nun einen Fragebogen bekommen und die Bitte noch einige Unterlagen mitzusenden, u.a. auch den Nachweis über die Anzeige bei der Polizei, die ich leider bisher noch nicht gemacht habe, da ich gar nicht wusste das sowas nötig ist, wenn ich den Fall der Versicherung meldet.
Ist es nun zu spät für eine Anzeige und bekomm ich deswegen keinen Schadensersatz von der Versicherung oder kann ich die Anzeige bei der Polizei jetzt noch machen und der Hausrat schicken?

Vielen Dank im Vorraus.

Hallo,
natürlich kannst du eine Anziege noch machen.
Die Versicherung braucht dies und auch die Einstellung des Verfahren was 4 Wochen später kommt.
Gruß Anno

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Hallo,
natürlich kannst du eine Anziege noch machen.
Die Versicherung braucht dies und auch die Einstellung des
Verfahren was 4 Wochen später kommt.
Gruß Anno

dankeschön, hab schon angst gehabt das der versicherungsschutz verfällt weil ich die anzeige erst jetzt mache.

gruß,nici

hallo nici. natürlich kannst du die anzeige jetzt noch machen, von der versicherung währe jetzt aber eine entschädigung reine kulanzsache, da du die sogenanten anzeigepflichten nicht erfüllt hast. ich möchte dir keine angst machen, i.d.r. wird gezahlt ( auch in solchen fällen ) wenn der schadensbetrag unter 800 € liegt und du länger als ein jahr bei der versicherung versichert bist.
LG
problemkind

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hallo nici. natürlich kannst du die anzeige jetzt noch machen, von der versicherung währe jetzt aber eine entschädigung reine kulanzsache, da du die sogenanten anzeigepflichten nicht erfüllt hast. ich möchte dir keine angst machen, i.d.r. wird gezahlt ( auch in solchen fällen ) wenn der schadensbetrag unter 800 € liegt und du länger als ein jahr bei der versicherung versichert bist.
LG
problemkind

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Vielen Dank im Vorraus.

hallo nici. natürlich kannst du die anzeige jetzt noch machen,
von der versicherung währe jetzt aber eine entschädigung reine
kulanzsache, da du die sogenanten anzeigepflichten nicht
erfüllt hast. ich möchte dir keine angst machen, i.d.r. wird
gezahlt ( auch in solchen fällen ) wenn der schadensbetrag
unter 800 € liegt und du länger als ein jahr bei der
versicherung versichert bist.
LG
problemkind

Woher kennst Du die Regulierungsrichtlinien aller Versicherer?

Woher kennst Du die Regulierungsrichtlinien aller Versicherer?

hallo.
die ansprüche auf schadensregulierung und die pflichten der Versicherten und des Versicherer sind im allg. in den vers.-bedingungen gesetz. festgeschrieben. selbstverständlich gibt es ausnahmen in den bereichen der schadensregulierung und der pflichten der versicherten. aber 98 % der Vers. halten sich an den gesetzl. standards, da jedes entgegenkommen mit zusätzlichen leistungen natürlich auch geld kostet. sprich der kunde zahlt höhere prämien. und da mittlerweile jeder z. b. das internet nutzen kann um sich zu informieren, zählt meistens leider nur der preis. sprich: es werden in aller regel immer die günstigen tarifvarianten gewählt, die nur standart enthalten. Fazit: meine aussage beruht auf langjähriger berufspraxis und den allgemeinen Versicherungsbedingungen an die sich jede Gesellschaft halten muß. Konnte ich dir weiter helfen?
LG
Problemkind

Hallo,

die ansprüche auf schadensregulierung und die pflichten der
Versicherten und des Versicherer sind im allg. in den
vers.-bedingungen gesetz. festgeschrieben.

Was ist denn das? Gesetzlich festgeschriebene Versicherungsbedingungen? Ich dachte, das stünde im jeweiligen Vertrag? Oder ist der neuerdings ein Gesetz?

selbstverständlich
gibt es ausnahmen in den bereichen der schadensregulierung und
der pflichten der versicherten. aber 98 % der Vers. halten
sich an den gesetzl. standards, da jedes entgegenkommen mit
zusätzlichen leistungen natürlich auch geld kostet.

Du hast doch selber oben geschrieben:
‚von der versicherung währe jetzt aber eine entschädigung reine kulanzsache‘
Was gilt denn nun?

Fazit: meine aussage beruht auf
langjähriger berufspraxis und den allgemeinen
Versicherungsbedingungen an die sich jede Gesellschaft halten
muß.

Also ja oder nein oder vielleicht oder wie oder was?

Konnte ich dir weiter helfen?

Nicht so richtig.

Gruß
loderunner

hi.
also: die allg. versicherungsbedingungen sind gesetzlich festgeschrieben. z.b. eine haftpflichtversicherung ist nur dann eine haftpflichtversicherung wenn sie div. leistungen enthält. sonst darf dieser tarif nicht auf den deutschen markt. oder anders: stell dir vor du willst ein neues auto kaufen. die allg versicherungsbedingungen sind beim auto die bremsen, das lenkrad, das licht usw. also vom gesetztgeber vorgeschrieben.(ist ja klar, ohne bremsen kann man nicht fahren, ist bei den versicherungen genauso.) jetzt kann man aber „sonderausstattung“ wählen: klimaautomatik, sechs gang getriebe, leder usw. dadurch wird das auto teurer. bei den versicherungen ist es genauso. z.b.:hausratversicherung. ich kann z.b. diebstahl fahrräder, fenster, cerankochfeld usw. mitversichern. dadurch wird es teurer. und ich kann mir bessere vers.- bedingungen " erkaufen ". Also bedeutet das: wenn ich von einer vers. ausgehe, gehe ich immer von dem regelwerk des gesetzgebers aus. weil das die regel ist. und da ist geregelt das ich im falle eines verlustes z.b. meines fahrrades durch diebstahl dies unverzüglich der polizei zur anzeige bringen muß. wen ich dies nicht tue, geht die vers. davon aus, dass es sich um keinen diebstahl handelt.und im zweifelsfall einen diebstahl 4 wochen später anzuzeigen ist nicht sehr glaubwürdig. sprich, die versicherung hat das recht die leistungspflicht abzulehnen, da es höchst unglaubwürdig ist, einen " echten " diebstahl erst 4 wochen später anzuzeigen. Fazit: wenn jetzt die versicherung zahlt ist es kulanz. sie müßte nicht! in der praxis wird es von den meisten gesellschaften so gehandhabt, dass wenn der schaden unter 800 € beträgt und der versicherte länger als ein jahr versichert ist, dass der schaden ersetzt wird.
konnte ich es jetzt besser erklären? ansonsten mach ich einen dritten anlauf. :wink:LG das problemkind

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Hallo,

die ansprüche auf schadensregulierung und die pflichten der
Versicherten und des Versicherer sind im allg. in den
vers.-bedingungen gesetz. festgeschrieben.

Was ist denn das? Gesetzlich festgeschriebene
Versicherungsbedingungen? Ich dachte, das stünde im jeweiligen
Vertrag? Oder ist der neuerdings ein Gesetz?

selbstverständlich
gibt es ausnahmen in den bereichen der schadensregulierung und
der pflichten der versicherten. aber 98 % der Vers. halten
sich an den gesetzl. standards, da jedes entgegenkommen mit
zusätzlichen leistungen natürlich auch geld kostet.

Du hast doch selber oben geschrieben:
‚von der versicherung währe jetzt aber eine entschädigung
reine kulanzsache‘
Was gilt denn nun?

Fazit: meine aussage beruht auf
langjähriger berufspraxis und den allgemeinen
Versicherungsbedingungen an die sich jede Gesellschaft halten
muß.

Also ja oder nein oder vielleicht oder wie oder was?

Konnte ich dir weiter helfen?

Nicht so richtig.

Gruß
loderunner

hi.
also: die allg. versicherungsbedingungen sind gesetzlich
festgeschrieben.

Das ist Unsinn. Dann bräuchte man sie gar nicht aufzuschreiben.

z.b. eine haftpflichtversicherung ist nur
dann eine haftpflichtversicherung wenn sie div. leistungen
enthält. sonst darf dieser tarif nicht auf den deutschen markt.

Und genau in den Leistungen unterscheiden sich die Tarife der v erschiedenen Gesellschaften. Weil eben nicht alles gesetzlich festgelegt ist.

oder anders: stell dir vor du willst ein neues auto
kaufen. die allg versicherungsbedingungen sind beim auto die
bremsen, das lenkrad, das licht usw. also vom gesetztgeber
vorgeschrieben.(ist ja klar, ohne bremsen kann man nicht
fahren, ist bei den versicherungen genauso.) jetzt kann man
aber „sonderausstattung“ wählen: klimaautomatik, sechs gang
getriebe, leder usw. dadurch wird das auto teurer.

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

bei den
versicherungen ist es genauso. z.b.:hausratversicherung. ich
kann z.b. diebstahl fahrräder, fenster, cerankochfeld usw.
mitversichern. dadurch wird es teurer. und ich kann mir
bessere vers.- bedingungen " erkaufen ".

Wer hat dem widersprochen?

Also bedeutet das:
wenn ich von einer vers. ausgehe, gehe ich immer von dem
regelwerk des gesetzgebers aus.

Nein. Man geht von den Versicherungsbedingungen aus. Weil man die unterschrieben hat, ebenso wie die Versicherung.

weil das die regel ist. und da
ist geregelt das ich im falle eines verlustes z.b. meines
fahrrades durch diebstahl dies unverzüglich der polizei zur
anzeige bringen muß.

Sorry, das steht nirgendwo im Gesetz. Beweise Deine Behauptung durch irgendeinen Paragraphen, wenn Du kannst.

wen ich dies nicht tue, geht die vers.
davon aus, dass es sich um keinen diebstahl handelt.

Kann sein.

und im
zweifelsfall einen diebstahl 4 wochen später anzuzeigen ist
nicht sehr glaubwürdig. sprich, die versicherung hat das recht
die leistungspflicht abzulehnen, da es höchst unglaubwürdig
ist, einen " echten " diebstahl erst 4 wochen später
anzuzeigen.

Nein. Die Versicherung hat deshalb das Recht, evt., die Schadensregulierung abzulehnen, weil das in ihren Vertragsbedingungen steht. Mit glaubwürdig hat das überhaupt nichts zu tun.

Fazit: wenn jetzt die versicherung zahlt ist es
kulanz. sie müßte nicht!

So ist es.

in der praxis wird es von den meisten
gesellschaften so gehandhabt, dass wenn der schaden unter 800
€ beträgt und der versicherte länger als ein jahr versichert
ist, dass der schaden ersetzt wird.

Kann sein. Ich kenne nicht ‚die meisten‘.

Du bist leider gar nicht auf die weiteren wesentlichen Punkte meiner Rückfrage eingegangen (s.o.).

konnte ich es jetzt besser erklären?

Leider nein.

ansonsten mach ich einen
dritten anlauf. :wink:LG das problemkind

Dann mach mal. Vielleicht diesmal mit ein wenig mehr gesetzlichem Hintergrund.

Gruß
loderunner