Hallo,
die ansprüche auf schadensregulierung und die pflichten der
Versicherten und des Versicherer sind im allg. in den
vers.-bedingungen gesetz. festgeschrieben.
Was ist denn das? Gesetzlich festgeschriebene
Versicherungsbedingungen? Ich dachte, das stünde im jeweiligen
Vertrag? Oder ist der neuerdings ein Gesetz?
selbstverständlich
gibt es ausnahmen in den bereichen der schadensregulierung und
der pflichten der versicherten. aber 98 % der Vers. halten
sich an den gesetzl. standards, da jedes entgegenkommen mit
zusätzlichen leistungen natürlich auch geld kostet.
Du hast doch selber oben geschrieben:
‚von der versicherung währe jetzt aber eine entschädigung
reine kulanzsache‘
Was gilt denn nun?
Fazit: meine aussage beruht auf
langjähriger berufspraxis und den allgemeinen
Versicherungsbedingungen an die sich jede Gesellschaft halten
muß.
Also ja oder nein oder vielleicht oder wie oder was?
Konnte ich dir weiter helfen?
Nicht so richtig.
Gruß
loderunner
hi.
also: die allg. versicherungsbedingungen sind gesetzlich
festgeschrieben.
Das ist Unsinn. Dann bräuchte man sie gar nicht aufzuschreiben.
z.b. eine haftpflichtversicherung ist nur
dann eine haftpflichtversicherung wenn sie div. leistungen
enthält. sonst darf dieser tarif nicht auf den deutschen markt.
Und genau in den Leistungen unterscheiden sich die Tarife der v erschiedenen Gesellschaften. Weil eben nicht alles gesetzlich festgelegt ist.
oder anders: stell dir vor du willst ein neues auto
kaufen. die allg versicherungsbedingungen sind beim auto die
bremsen, das lenkrad, das licht usw. also vom gesetztgeber
vorgeschrieben.(ist ja klar, ohne bremsen kann man nicht
fahren, ist bei den versicherungen genauso.) jetzt kann man
aber „sonderausstattung“ wählen: klimaautomatik, sechs gang
getriebe, leder usw. dadurch wird das auto teurer.
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
bei den
versicherungen ist es genauso. z.b.:hausratversicherung. ich
kann z.b. diebstahl fahrräder, fenster, cerankochfeld usw.
mitversichern. dadurch wird es teurer. und ich kann mir
bessere vers.- bedingungen " erkaufen ".
Wer hat dem widersprochen?
Also bedeutet das:
wenn ich von einer vers. ausgehe, gehe ich immer von dem
regelwerk des gesetzgebers aus.
Nein. Man geht von den Versicherungsbedingungen aus. Weil man die unterschrieben hat, ebenso wie die Versicherung.
weil das die regel ist. und da
ist geregelt das ich im falle eines verlustes z.b. meines
fahrrades durch diebstahl dies unverzüglich der polizei zur
anzeige bringen muß.
Sorry, das steht nirgendwo im Gesetz. Beweise Deine Behauptung durch irgendeinen Paragraphen, wenn Du kannst.
wen ich dies nicht tue, geht die vers.
davon aus, dass es sich um keinen diebstahl handelt.
Kann sein.
und im
zweifelsfall einen diebstahl 4 wochen später anzuzeigen ist
nicht sehr glaubwürdig. sprich, die versicherung hat das recht
die leistungspflicht abzulehnen, da es höchst unglaubwürdig
ist, einen " echten " diebstahl erst 4 wochen später
anzuzeigen.
Nein. Die Versicherung hat deshalb das Recht, evt., die Schadensregulierung abzulehnen, weil das in ihren Vertragsbedingungen steht. Mit glaubwürdig hat das überhaupt nichts zu tun.
Fazit: wenn jetzt die versicherung zahlt ist es
kulanz. sie müßte nicht!
So ist es.
in der praxis wird es von den meisten
gesellschaften so gehandhabt, dass wenn der schaden unter 800
€ beträgt und der versicherte länger als ein jahr versichert
ist, dass der schaden ersetzt wird.
Kann sein. Ich kenne nicht ‚die meisten‘.
Du bist leider gar nicht auf die weiteren wesentlichen Punkte meiner Rückfrage eingegangen (s.o.).
konnte ich es jetzt besser erklären?
Leider nein.
ansonsten mach ich einen
dritten anlauf.
LG das problemkind
Dann mach mal. Vielleicht diesmal mit ein wenig mehr gesetzlichem Hintergrund.
Gruß
loderunner