Anzeige eines verjährten Verbrechens/Vergehens

Hallo Forum,

mich interessiert, ob man ein verjährtes Verbrechen überhaupt noch zur Anzeige bringen kann?
Wenn ja, wohin wendet man sich und was geschieht dann üblicherweise?

Vielen Dank für Eure Bemühungen!

Hallo!

Wer prüft denn ob eine Verjährung eingetreten ist ?

Doch nicht der Anzeigende ,sondern die Staatsanwaltschaft,wenn die Anzeige bei ihr oder über die Polizei eingegangen ist.
Es wird normal ermittelt, mind. vorermittelt und dann ggf. eingestellt wegen Verjährung.

Wohin man sich wendet ?

lass mich mal überlegen…

örtlicher Kohlenhandel ? evtl. auch Baumarkt ?

MfG
duck313

@duck313,

ich finde die Art deiner Antwort unverschämt. Ich wende mich mit einem ernsten Anliegen an das Forum, da muss ich mich nicht vorführen lassen.
Dass mir der „örtliche Kohlenhandel“ nicht wird behilflich sein können, versteht sich von selbst.

@alle

Meine Recherchen haben ergeben, dass die Verjährungsfristen sich meist nach den Höchststrafen richten, und dass es nur sehr wenige Schwerverbrechen gibt, die eine sehr lange bzw, keine Frist haben.
Wenn die Tat 25 Jahre zurück liegt, ist von der Verfolgungsverjährung wohl auszugehen.
Nimmt eine Polizeidienststelle oder die örtliche Staatsanwaltschaft die Anzeige überhaupt noch entgegen?
Und geh ich einfach zur Polizei oder direkt zur Staatsanwaltschaft.
Wird das in irgendeiner Form protokolliert?
Muss die beschuldigte Person dazu Stellung nehmen?

@duck313,

ich finde die Art deiner Antwort unverschämt. Ich wende mich
mit einem ernsten Anliegen an das Forum, da muss ich mich
nicht vorführen lassen.
Dass mir der „örtliche Kohlenhandel“ nicht wird behilflich
sein können, versteht sich von selbst.

dann ab zum baumarkt

@alle

Meine Recherchen haben ergeben, dass die Verjährungsfristen

Wird das in irgendeiner Form protokolliert?
Muss die beschuldigte Person dazu Stellung nehmen?

dafür das du hier so „direkt“ schreibst, hast du die faq aber sauber ignoriert…

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Hallo,

die andere Antwort ist nicht unverschämt, sondern lediglich etwas pointiert. Die Stellen die Anzeigen entgegen nehmen sind doch wohl bekannt, oder? Die ändern sich auf dann nicht, wenn die Tat schon einige Jahre her ist.

BTW: Niemand muss persönlich dort erscheinen, um eine Strafanzeige zu erstatten, und muss sich dann ggf. Sprüche von unlustigen Leuten anhören, dass das alles ohnehin aufgrund von Verjährung keinen Sinn machen würde, … Man googelt einfach mal nach Strafanzeige Formular/Vordruck/Template/… und findet jede Menge Formulierungsvorschläge.

Es reicht aber auch aus, einfach einen netten Brief an die (möglichst zuständige, sonst eben nächstgelegene) StA zu schreiben, in dem man die Tat (den Hergang, nicht dessen rechtliche Bewertung als … nach § …) und Täter bezeichnet und erklärt, dass man hiermit diese Tat wegen aller in Frage kommenden Strafvorschriften zur Anzeige bringen möchte.

Gruß vom Wiz

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