Guten Tag,
wenn ich angezeigt würde …die anzeige aber völliger Schwachsinn wäre…und dies sich auch beweisen ließe…könnte man eine gegenanzeige machen wegen verleumdung?!oder wäre es sinnlos, da ja nur der verdacht geäußert worden wäre…
Eine anzeige wegen verleumdung wäre wohl unangebracht. Falsche verdächtigung ist da wohl besser.
Hallo!
Der Staatsanwaltschaft ist es völlig egal, ob der Anzeigeerstatter jetzt diesen oder jenen Straftatbestand verwirklicht sieht. Sie klagt an, was sie für richtig hält, wenn strafbares Verhalten festgestellt werden kann.
Zur Frage: Klar geht das. Man sollte auch beantragen, dass der Anzeigeerstatter die Kosten des Ermittlungsverfahrens einschließlich der eigenen Auslagen (natürlich auch Anwaltskosten) auferlegt bekommt.
Hallo!
Der Staatsanwaltschaft ist es völlig egal, ob der
Anzeigeerstatter jetzt diesen oder jenen Straftatbestand
verwirklicht sieht. Sie klagt an, was sie für richtig hält,
wenn strafbares Verhalten festgestellt werden kann.
Damit wollte ich auch nicht sagen das eine „Gegenanzeige“ irgenteinen Einfluss auf das Verfahren hat. Das im Endefekt der Staatsanwalt darüber entscheidet ist klar.